Auszug - Aktualisierung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße - Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/24/20804/61 Aktualisierung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße - Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe


     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferent Plajer
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. r das Gebiet im süstlichen Bereich des Gleisdreieckes (Kreuzungsbereich der Bahnlinien Regensburg nchen und München Hof) soll der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße - Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe, im Sinne des Beschlusses vom 02.05.2023 weiterhin geändert werden.

 

2. Abweichend vom Beschluss vom 02.05.2023 soll der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplanes Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße - Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe, nicht geändert   werden.

 

3. Die im Bericht dargestellten geänderten Ziele und Zwecke der Planung werden ergänzend zum Beschluss vom 02.05.2023 beschlossen.

 

4. Die Öffentlichkeit ist über die geänderten Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planung ist ortsüblich, das heißt im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

6. Der Beschluss unterliegt der Beschlussnachverfolgung

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  einstimmig