Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1. Für das Gebiet im südöstlichen Bereich des Gleisdreieckes (Kreuzungsbereich der Bahnlinien Regensburg – München und München – Hof) soll der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße - Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe, im Sinne des Beschlusses vom 02.05.2023 weiterhin geändert werden.
2. Abweichend vom Beschluss vom 02.05.2023 soll der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplanes Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße - Teilfläche Gleisdreieck An der Irler Höhe, nicht geändert werden.
3. Die im Bericht dargestellten geänderten Ziele und Zwecke der Planung werden ergänzend zum Beschluss vom 02.05.2023 beschlossen.
4. Die Öffentlichkeit ist über die geänderten Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planung ist ortsüblich, das heißt im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
6. Der Beschluss unterliegt der Beschlussnachverfolgung
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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