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Beschluss: Der Ausschuss beschließt: - Für das Gebiet des Klinikums St. Josef an der Landshuter Straße ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 160-I, im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen bzw. der Bebauungsplan Nr. 160 entsprechend zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 05.03.2024, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
- Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die in den Anlagen aufgeführten weiteren Unterlagen zum Bebauungsplan vom 05.03.2024, die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.
- Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planung ist ortsüblich, das heißt im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
5. Der Beschluss unterliegt der Beschlussnachverfolgung
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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