Beschluss:
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:
1. Im Haushaltsjahr 2023 werden im Verwaltungshaushalt Haushaltsausgabereste i. H. v. 9.111.496,06 € entsprechend der Anlage I.1. gebildet und in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.
2. Im Haushaltsjahr 2023 werden im Vermögenshaushalt Haushaltseinnahmereste i. H. v. 60.738.239,18 € entsprechend der Anlage I.2. gebildet und in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.
3. Im Haushaltsjahr 2023 werden im Vermögenshaushalt Haushaltsausgabereste aus dem laufenden Jahr i. H. v. 89.680.594,67 € und aus dem Vorjahr i. H. v. 51.493.528,94 € entsprechend der Anlage I.3. gebildet. Es werden damit insgesamt Haushaltsausgabereste i. H. v. 141.174.123,61 € in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.
4. Die Anlagen I.1. bis I.3. bilden einen wesentlichen Bestandteil des Beschlusses.
5. Das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen wird ermächtigt, bei unabweisbarem Bedarf Beträge bis zur Höhe der eingezogenen bzw. verfallenen Haushaltsreste 2023, höchstens jeweils bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle, im Haushaltsjahr 2024 wieder bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||