Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
Die nachfolgend genannten Straßen werden zu Ortsstraßen gewidmet (Art. 6 BayStrWG i.V.m. Art 46 Nr. 2 BayStrWG). Die Baulast trägt die Stadt Regensburg.
Nr.
Name
Anfangspunkt
Endpunkt
Länge/km
1
Gerstenweg
Garbenstraße
Weizenweg
0,268
2
0,191
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
Ablehnung: