Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Ausschuss für Wirtschaft wäre aufgrund seiner Zuständigkeit folgender Unterabschnitt (UA) aus dem Einzelplan 7 vorzuberaten:
Einzelplan 7: UA 7919/00
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2014 bis 2018, bestehend aus der Aufstellung sämtlicher Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen. - Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2014 bis 2018 insgesamt einschl. der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“ wurde bereits gesondert versandt. -
Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2014 bis 2018 vom 15.09.2014 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Anlage Investitionsprogramm 2014 bis 2018
Der Ausschuss empfiehlt:
Der Ausschuss für Wirtschaft empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2014 bis 2018
enthaltene Maßnahme einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2014 bis 2018 aufzunehmen.
Anlagen:
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