Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen wären aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 6, 7 und 8 vorzuberaten:
Einzelplan 6: ohne UA 6141/00, UA 6300/00 und UA 6399/99
Einzelplan 7: ohne UA 7500/02 bis UA 7501/09, UA 7901/01 bis UA 7901/21, UA 7910/06, UA 7911/01 und UA 7919/00 ohne UA 7000/07 bis UA 7099/99 und UA 7100/02 bis UA 7103/19
Einzelplan 8: nur UA 8413/00
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2014 bis 2018, bestehend aus der Aufstellung sämtlicher Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen. - Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2014 bis 2018 insgesamt einschl. der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“ wurde bereits gesondert versandt. -
Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2014 bis 2018 vom 15.09.2014 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Anlage Investitionsprogramm 2014 bis 2018
Der Ausschuss empfiehlt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2014 bis 2018
und
enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2014 bis 2018 aufzunehmen.
Anlagen:
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