Vorlage - VO/14/10283/51  

 
 
Betreff: Zuschussanträge freier Träger der Jugendhilfe im Bereich der Sozialen Jugendhilfe zum Haushalt 2 0 1 5
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
08.10.2014 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Der verwaltungsinterne Entwurf der die Jugendhilfe betreffenden Teile des Haushaltsplan­voranschlags 2015 beinhaltet die von der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie vor­gesehenen Haushaltsansätze und damit auch die Leistungen an freie Träger.

 

Falls für Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen ein Beschluss des Jugendhilfeaus­schusses bzw. des Stadtrates vorliegt, der die Stadt Regensburg auch für 2015 bindet (vertrag­liche Regelungen nach § 77 SGB VIII), erfolgt keine Aufnahme bei diesem Tages­ordnungspunkt.

 

Zum Haushalt 2015 sind beim Amt für Jugend und Familie nachstehend beschriebene Zuschuss­anträge freier Träger nach § 74 SGB VIII eingegangen, die auch entscheidungsreif sind.

 

Die Anträge betreffen in förderungs- und haushaltsrechtlicher Hinsicht durchgängig Leistun­gen, bezüglich derer ein Rechtsanspruch des freien Trägers dem Grunde nach (objektive Rechtsverpflichtung der Stadt Regensburg) besteht, so dass eine Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel geboten ist.

 

 

  1. rderung Deutscher Kinderschutzbund, KV Regensburg/Opf. e.V.

 

Im Jahr 2014 ist für den Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) eine Förderung in Höhe von 5 000.- € vorgesehen.

Mit Schreiben vom 24.03.2014 beantragt der Verein wiederum eine finanzielle Unter­stützung für allgemeine Aufgaben, insb. auch zur Erhaltung der Projekte.

Hinsichtlich der Aktivitäten ist auf das vom Verein seit 2006 betriebene Kinder- und Jugend­telefon Hoffnungsfunken sowie auf die seit 2002 angebotenen Elternschulungen Starke Eltern Starke Kinder hinzuweisen. Seit Herbst 2006 besteht zudem ein Kooperations­projekt mit dem Amt für Jugend und Familie im Bereich Familienpaten­schaften. Diese Familienpaten erhalten durch den Deutschen Kinderschutzbund in Wochen­endseminaren alle notwendigen Kenntnisse zur erfolgreichen Erfüllung ihrer Auf­gaben. Im Herbst 2009 startete der DKSB mit kopfhoch.de ein weiteres qualifiziertes Projekt. Es handelt sich um ein regionales Online-Beratungsangebot für junge Menschen bis 21 Jahre.

Es wird vorgeschlagen, für die Förderung des DKSB im Haushaltsjahr 2015 unverändert eine Förderung i.H.v. 5 000.- € bei HHSt. 0.4705.7099 einzustellen.

 

 

2.              rderung Ehe- und Familienberatungsstellen

 

Die Stadt Regensburg fördert seit 1997 die Ehe- und Familienberatungsstellen des Bischöf­lichen Ordinariats und des Diakonischen Werkes. Das Angebot der Ehe- und Familien­beratungsstellen umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche: Vorbereitung auf Partnerschaft und Ehe, Partnerschafts- und Sexualberatung, Trennungs- und Scheidungs­beratung, Lebensberatung.

Im laufenden Haushaltsjahr 2014 sind Zuschüsse in Höhe von 6 000.- €r die Kath. Bera­tungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen und von 3 000.- r die Ehe-, Familien- und Lebensberatung in der Psychologischen Beratungsstelle des Diakonischen Werkes vorgesehen.

 

Die Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Regensburg beantragt mit Schreiben vom 27.03.2014r das Haushaltsjahr 2015 eine Förderung i.H.v. 22 771.- €. Die Antragssumme ermittelt sich wie folgt: Die Beratungsstelle Regensburg (Einzugs­gebiet Stadt und Landkreis Regensburg) konnte im Jahr 2013 insgesamt 1 192 Personen beraten, dabei handelte es sich laut Statistik des Antragstellers in 592 Fällen um Bera­tungen nach dem SGB VIII; sie sind aufzuschlüsseln in 308 Personen aus dem Landkreis und 284 Personen aus der Stadt. Bei kalkulierten Gesamtkosten 2015 der Ein­richtung i.H.v. 417 877.- € verbleiben nach Abzug einer staatlichen Zuwendung i.H.v. 35 575.- € Rest­kosten für das umfassende Aufgabengebiet der Beratungsstelle von 382 302.- €.

Entsprechend den vorliegenden Fallzahlen der Inanspruchnahme für 2013 lassen sich (ohne Berücksichtigung von Eigenmitteln des Trägers) rund 91 084.- €r 284 Fälle aus der Stadt Regensburg für 2015 ermitteln. Die Kath. Beratungsstelle beantragt aus diesen städtisch zugeordneten Kosten eine 25 %-ige Förderung durch die Stadt in einer Höhe von 22 771.- €.

 

Das Diakonische Werk des Evang.-Lutherischen Dekanatsbezirks Regensburg e.V. be­an­tragt mit Schreiben vom 26.03.2014r das Haushaltsjahr 2015 wiederum eine Förde­rung der Stadt Regensburg. Laut Kosten- und Erlösplan 2015 sind Personalkosten i.H.v. 49 090.- € zu finanzieren. Dabei wird einnahmeseitig mit Zuschüssen des Freistaates Bayern i.H.v. 6 722,94 € und des Landkreises Regensburg i.H.v. 2 800.- € kalkuliert. Ent­sprechend verblieben bei einer unveränderten Förderung durch die Stadt Regensburg aus­schließlich für den Personalaufwand Restfinanzierungskosten von 36 567,06 €.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, im Jahr 2015 unverändert die Kath. Ehe-, Familien- und Lebensfragen mit 6 000.- € und die Ehe-, Familien-  und Lebensberatung in der Psycholog. Beratungsstelle des Diakonischen Werkes mit 3 000.- € zu fördern. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanvoranschlag 2015 bei den HHSt. 0.4705.7004 und 0.4705.7044 berücksichtigt.

 

 

3.              rderung Paritätischer Wohlfahrtsverband Bayern, Bezirksverband Nieder-
bayern/Oberpfalz: Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS)

 

Der Paritätische, der gemeinsam mit den Regensburger Sozialen Initiativen die Träger­schaft von KISS wahrnimmt, hat am 26.03.2014r das Haushaltsjahr 2015 einen Antrag auf einen Zuschuss i.H.v. 17 000.- € gestellt, davon 2 000.- €r die Selbsthilfeunter­stützung im Bereich Pflege.

Laut Kosten- und Finanzierungsplan 2015 entstehen Gesamtausgaben von 205 720.- €. Dabei entfallen auf Personalkosten (Fachberatung sowie Verwaltung/Sachbearbeitung) 159 120.- € und auf Sachkosten (Miete, laufende Sachkosten, Interne Leistungsver­rechnung, Abschreibungen, Satz- und Druckkosten, Reisekosten, Leasingkosten, EDV-Kosten, Mitarbeiterfortbildung, Supervision, Veranstaltungen, Versicherungen und Bei­träge) 46 600.- €. Der Finanzierungsplan sieht neben einer Förderung der Arbeitsgemein­schaft der Krankenkassenverbände in Bayern i.H.v. 141 000.- € und einem Eigenmittelanteil von 25 620.- € kommunale Zuwendungen i.H.v. 37 000.- € vor.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Haus­halts­jahr 2015 bei HHSt. 0.4705.7054 wiederum einen Zuschuss i.H.v. 16 000.- € bereit­zustellen.

 

 

4.              rderung Regensburger Eltern e.V.

 

Der Regensburger Eltern e.V. beantragt mit Schreiben vom 27.03.2014r 2015 einen Zuschuss i.H.v. 7 500.- €r die allgemeine Förderung der Arbeit des Vereins. Gleich­zeitig wird ein Zuschussbedarf von 2 706,23.- €r die Mietkosten im städtischen Gebäude Am Schulbergl 7 in Form einer Mietkostenübernahme angemeldet. Als Auf­wand für die Kooperation mit der seit Mai 2011 nicht mehr in Trägerschaft des Vereins betriebene - Kontaktstelle ELTERNHAUS-SCHULE wird ein Zuschussbedarf i.H.v. 1 375.- € geltend gemacht.

Im Jahr 2014 ist eine allgemeine Förderung der Regensburger Eltern i.H.v. 7 500.- € vor­gesehen.

Es wird vorgeschlagen, dem Regensburger Eltern e.V. im Haushaltsjahr 2015 eine Förde­rung von insgesamt 10 200.- € zu gewähren, und zwar

  •    r die allg. Förderung des Vereins 7 500.- €
  •    als Mietkostenzuschuss für die Geschäftsstelle 2 700.- €.

Eine zusätzliche Förderung der Kooperation des Vereins mit der Kontaktstelle ELTERN­HAUS-SCHULE ist aus Sicht der Verwaltung nicht länger möglich, da es sich dabei um eine Umwegfinanzierung aus städtischen Mitteln handeln würde. Der Kontaktstelle ist statt­dessen freigestellt, sich unmittelbar um einen städtischen Zuschuss zu bemühen.

Die erforderlichen Mittel sind bei HHSt. 0.4705.7097 einzustellen.

 

 

5.              rderung Beratungsstelle „Waagnis“ des Frauengesundheitszentrum e.V.

 

Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung am 03.03.2009 empfohlen, die Sach­kosten der Beratungsstelle Waagnis des Frauengesundheitszentrum (FGZ) im Haushalts­jahr 2010 in gleicher Weise wie der Landkreis Regensburg in Höhe von 3 860 € zu bezu­schussen.

 

Im laufenden Haushaltsjahr erfolgt der Beratungsstelle eine Förderung der Beratungs­stelle i.H.v. 4 000.- €.

Mit Antrag vom 14.03.2014 wird erneut ein Zuschuss von 4 000.-€ erbeten.

Laut Finanzierungsplan belaufen sich die Ausgaben im Bereich der Sachkosten auf 14 600.- €, während die Gesamtkosten insgesamt 84 600.- € betragen. Die Beratungs­stelle bringt Eigenmittel in Höhe von 5 100.- € ein.

 

Als Zuschuss im Haushaltsjahr 2015 sollen 4 000.- € verausgabt werden. Die Mittel in der genannten Höhe sind laut Haushaltsplanung 2014 bei HHSt. 0.4705.7090 einzustellen.

 

 

6.              rderung Projekt „Das offene Ohr“ des Familienzentrums Königswiesen

 

Eine wichtige Säule der Kinder- und Jugendhilfe ist die Familienbildung und -beratung, wie sie in besonderer Weise durch die Familienzentren erbracht wird. Bei den Familienzentren in Regensburg haben sich im Laufe der Jahre unterschiedliche Schwerpunktsetzungen ergeben das Familien­zentrum Königswiesen in Trägerschaft des Familienzentrum Königswiesen e.V. engagiert sich gerade auch für die Belange von Familien mit Migrationshintergrund.

 

Der Verein betreibt seit 2007 ein Sorgentelefon Das offene Ohrr russischsprachige Migran­ten bzw. Migrantinnen. Das offene Ohr fungiert vor allem im Stadtteil, aber auch darüber hinaus bis hinein in den Landkreis, als erste Anlaufstelle für Fragen, Sorgen und Nöte aller Art, die auch in russischer Sprache behandelt werden können.

Das Projekt hat sich als wichtiges Beratungs- und Unterstützungsangebot für Migranten und Migrantinnen im Stadtteil etabliert.

Mit Schreiben vom 17.02.2014 beantragt der Verein wiederum eine Förderung für das Haus­haltsjahr 2015. Entsprechend soll wie 2014 ein Zuschuss i.H.v. 1 000.- € zur Weiter­hrung des Projektes Das offene Ohr gewährt werden.

Im Haushaltsplan 2015 sind die notwendigen Mittel bei HHSt. 0.4705.7090 bereit­zu­stellen.

 

 

7.              rderung freier Träger der Familienbildung als Familienstützpunkte

 

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hatte Stadt und Landkreis Regensburg seit Juli 2010 als Modellstandort für ein landesweites Förder­programm „Modellprojekt Familienstützpunkte“ ausgewählt. Ab 01.07.2013 gibt es ein entsprechendes Regelförderprogramm, aus dem das Amt für Jugend und Familie eine jährliche Zuwendung i.H.v. etwa 37 500.- € erhält.

In der Stadt Regenburg bestehen mittlerweile acht Familienzentren in unterschiedlicher Träger­schaft (Kath. Jugendfürsorge (2), SAK, Familienzentrum Königswiesen e.V., Herztöne e.V., Sozialdienst kath. Frauen, EJSA, Arbeiterwohlfahrt), die als Familienstütz­punkte anerkannt wurden. Die Familienzentren bzw. ihre Träger erhalten im Haushaltsjahr 2014 erstmals für die zusätzlichen Aufgaben von Familienstützpunkten Verstärkungsmittel i.H.v. jeweils 3 000.- €.

Da 2015 ein weiterer Familienstützpunkt in Kumpfmühl in Trägerschaft der Familienwerk­statt Regensburg zur Verfügung stehen soll, sind die erforderlichen, um 3 000.- € erhöhten Mittel auf HHSt. 0.4705.7099 zu verausgaben.

 

 

8.              rderung von Initiativ- und Selbsthilfegruppen in der Kinder- und Jugendhilfe

 

In § 4 Abs. 3 SGB VIII ist die Zusammenarbeit mit und die Unterstützung von Initiativ- und Selbsthilfegruppen normiert. Während nach den Vorschriften des Jugendwohlfahrts­gesetzes (JWG) nur die Förderung von anerkannten Jugendverbänden möglich war, regelt § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII, dass nur eine auf Dauer angelegte Förderung die An­erkennung als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII voraussetzt. Einen An­spruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzun­gen des
§ 75 Abs. 1 SGB VIII, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig ge­wesen ist (§ 75 Abs. 2 SGB VIII). Daraus folgt, dass Initiativgruppen mit einer Tätigkeit bis zu drei Jahren auch ohne Anerkennung gefördert werden können.

 

Die Situation der Jugendhilfe ist durch ein vielseitiges und plurales Angebot gekennzeich­net, wobei auch kurzfristig geplante und durchgeführte Aktivitäten sinnvoll sind. Es zeich­net sich ab, dass in den nächsten Jahren insbesondere im Bereich der Familienbildung neue Träger Initiativen und Projekte auf den Weg bringen bzw. erproben wollen. Eine Förde­rung i.H.v. 5 000.- € im Haushalt 2015 scheint deshalb bedarfsgerecht (HHSt. 4705.7097).

Die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel trifft der Oberbürgermeister im Einzel­fall auf Vorschlag des Amtes für Jugend und Familie.


Anhang: Vergleich der Förderung in den Haushaltsjahren 2014 und 2015

 

                                          Empfehlung

                            HH-Jahr 2014              HH-Jahr 2015

 

1.              Deutscher Kinderschutzbund (DKSB)              5 000 €                            5 000 €

 

2.              Ehe-, Familien- und Lebensberatung

  •    Kath. Beratungsstelle              6 000 €                            6 000 €
  •    Diakonisches Werk              3 000 €                            3 000 €

 

3.              Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen
(KISS)              16 000 €              16 000 €

 

4.              Regensburger Eltern e.V.

  •    allgemeine Förderung              7 500 €                            7 500 €
  •    Mietkosten (Am Schulbergl 7)              2 600 €                            2 700 €

 

5.              Beratungsstelle „Waagnis“ (FGZ Regensburg)              4 000 €                            4 000 €

 

6.              Projekt „Das offene Ohr (FZ Königswiesen)              1 000 €                            1 000 €

 

7.              Familienbildung freier Träger
im Rahmen „Modellprojekt Familienstützpunkte“              24 000 €              27 000 €

 

8.              Initiativ- und  Selbsthilfegruppen              5 000 €                            5 000 €

 

insgesamt              74 100               77 200

 

 


Der Ausschuss empfiehlt:

 

Folgende Zuschüsse nach § 74 SGB VIII an freie Träger der Jugendhilfe sollen in den Haushalt 2015 eingestellt werden:

 

1. an den Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Regensburg/Opf. e.V.              5 000 €

2. für die Ehe- und Familienberatungsstellen

  • Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
    im Bistum Regensburg              6 000 €
  • Ehe-, Familien- und Lebensberatung in der Psychologischen
    Beratungsstelle des Diakonischen Werks              3 000 €

3. für die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS)              16 000 €

4. an den Regensburger Eltern e.V.

  •         allg. Förderung der Regensburger Eltern              7 500 €
  •         Mietkostenzuschuss Geschäftsstelle (Am Schulbergl 7)              2 700 €

5. für die Beratungsstelle „Waagnis“ des Frauengesundheitszentrum e.V.              4 000 €

6. für das Projekt „Das offene Ohr“ (Träger Familienzentrum Königswiesen)              1 000 €

7. für Familienbildung im Rahmen der Familienstützpunkte              27 000 €

8. zur Förderung von Initiativ- und Selbsthilfegruppen in der Jugendhilfe              5 000 €

 

Die Aufnahme in den Haushaltsplan 2015 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2015 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden.

 


 

Anlagen: