Vorlage - VO/14/10289/20  

 
 
Betreff: Änderung der Entwässerungsabgabensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
18.11.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.11.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

A) Kalkulation der Entwässerungsbeitragssätze (§ 6 EAS) für die Jahre 2015 bis 2017

 

Bei der letzten Globalkalkulation wurden für den Kalkulationszeitraum 2013 2014 die Beitragssätze auf 4,00 /m² (Grundflächenbeitrag) und 10,40 /m² (Geschossflächenbeitrag) festgesetzt.

 

Bis Ende 2017 ist mit einem Investitionsvolumen (alle bisherigen Investitionen eingerechnet) von ca. 401,2 Mio.  zu rechnen. Von diesen Kosten sind der Anteil für die öffentlichen Straßenflächen, die Staatszuschüsse und die fremdfinanzierten Kanäle abzuziehen, so dass ein zu verteilendes Kostenvolumen von 291,7 Mio.  verbleibt.

 

Auf die Niederschlagswasserbeseitigung entfallen 53,55 % der Kosten, auf die Schmutzwasserbeseitigung 46,45 %.

 

Da der Aufwand für die Niederschlagswasserbeseitigung über den Grundflächenbeitrag, der Aufwand für die Schmutzwasserbeseitigung über den Geschossflächenbeitrag gedeckt werden soll, wurden die jeweiligen Kostenanteile auf alle bereits angeschlossenen und bis 2017 voraussichtlich noch anzuschließenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt. Die gesamten Grundstücksflächen betragen bis Ende 2017 etwa 2.511 ha, die nach dem Beitragsmaßstab der städt. Entwässerungsabgabensatzung zu berücksichtigenden Geschossflächen ca. 848 ha, dabei wurde jeweils die Baureifmachung von Flächen durch Dritte sowie die Verdichtung der bestehenden Bebauung und die Rechtsprechung bezüglich von Garagen berücksichtigt.

 

Bei einer 100 %igen Deckung des Investitionsaufwands für das Kanalnetz durch Beiträge ergeben sich nach dieser Globalkalkulation Beitragssätze von 6,22 /m² (Grundflächenbeitrag) und 15,98 /m² (Geschossflächenbeitrag).

 

Um die künftigen Ausgaben bei den Kanalbaumnahmen auch in den nächsten drei Jahren durch entsprechende Beitragseinnahmen in angemessenem Umfang finanzieren zu können, wird vorgeschlagen, den bisherigen Finanzierungsanteil über Beiträge von 65 % beizubehalten. Für die Jahre 2015 2017 ergeben sich damit folgende Beitragssätze:

 

Grundflächenbeitrag

156,2 Mio.  : 2.511 ha = 6,22 /m² x 65 % = 4,04 /m², gerundet 4,00 /m² (wie bisher)

 

Geschossflächenbeitrag

135,5 Mio.  : 848 ha = 15,98 /m² x 65 % = 10,39 /m², gerundet 10,40 /m² (wie bisher)

 

Diese Beitragssätze sollten entsprechend der bisherigen Praxis gerundet auf 4,00 /m² beim Grundflächenbeitrag und 10,40 /m² beim Geschossflächenbeitrag festgesetzt werden.

 

Die Refinanzierung derjenigen Investitionskosten für das Kanalnetz, die nicht über Beiträge gedeckt werden, erfolgt über Entwässerungsgebühren.

 

 


B)              Kalkulation der Entwässerungsgebühren (§ 10 Abs. 10 EAS) für die Jahre 2015 bis 2017

 

Derzeit gelten folgende Gebühren:

Schmutzwassergebühr 1,53 /m³, Niederschlagswassergebühr 0,46 /m²

(Beschlussvorlage Drucksachennr.: VO/12/8145/20)

 

Der Kalkulationszeitraum endet zum 31.12.2014

 

 

1. Betriebsergebnisse 2013 2014

 

Nachfolgend sind die Einnahmen und Kosten, aufgeteilt nach Schmutz- und Niederschlagswasser, des Jahres 2013 sowie das voraussichtliche Jahresergebnis 2014 in einer Übersicht zusammengestellt.

 

Jahr

SW

Einnahmen

Kosten

   Betriebser-

Kostendeck.

 

NW

 

 

      gebnis

grad

 

 

- € -

- € -

         - € -

- % -

 

 

 

 

 

 

     2013

SW

    14.620.570

   13.043.379

+  1.577.191

         112,1

     2014 *)

SW

    14.650.000

   13.995.000

+     655.000

         105,0

 

 

 

 

 

 

     2013

NW

      5.192.781

     5.323.570

-     130.789

           97,5

     2014 *)

NW

      5.200.000

     5.562.500

-     362.500

           93,5

 

Erläuterung: Schmutzwasser (SW), Niederschlagswasser (NW), *) Stand: aktuelle Hochrechnung

 

 

2. Kostenentwicklung 2013 2014

 

2.1 Kostenentwicklungen der Schmutzwassergebühr 2013 2014

 

Als Basis für die Berechnung der Schmutzwassergebühr dient der Frischwasserverbrauch. Im Kalkulationszeitraum 2013 2014 wurde ein jährlicher Verbrauch von 9,5 Mio.  angenommen. In 2013 lag der tatsächliche Bezug an Frischwasser um 0,6 % über der Prognose. Auf der Basis aktueller Verbrauchswerte wurde die Prognose für 2014 auf 9.570.000  (+ 0,7 %) angepasst. Die steigenden Verbrauchsmengen führen gegenüber der Kalkulation zu Mehreinnahmen. Gleichzeitig verursachen Minderausgaben bei den Planungskosten (insb. für Generalentwässerungsplan, Optimierungsberechnung für selektive TV-Inspektionen bzw. Ing.-Leistungen), geringere kalk. Kosten (Abschreibungen, Zinsen) und der Wegfall der Schmutzwasserabgabe Überdeckungen, die der Gebührenausgleichscklage zugeführt werden.

 

Hierzu nachfolgende Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage:

 

 

 

 

cklagenbestand per 31.12.2012:

 

+   1,7 Mio. €

 

 

 

 

 

Betriebsergebnis 2013:

 

+   1,6 Mio. €

Voraussichtliches Betriebsergebnis 2014:

 

+   0,6 Mio. €

 

 

 

Voraussichtlicher Rücklagenbestand 2014:

 

+   3,9 Mio. €

 

 

 

 

 

 

Die aktuelle Hochrechnung für das Haushaltsjahr 2014 ergibt eine voraussichtliche Überdeckung von 0,6 Mio. .

 

Mit Abschluss der Kalkulationsperiode 2013 2014 kann der Rücklagenbestand aus der Vorperiode von 1,7 Mio.  aufgrund der vorgenannten Gründe nicht planmäßig abgebaut werden. Durch die positiven Betriebsergebnisse der Jahre 2013 und 2014 ergibt sich ein Rücklagenbestand von 3,9 Mio. . Dieser wird vorgetragen und ist im folgenden Kalkulationszeitraum 2015 2017 gebührenmindernd aufzulösen. Damit wird Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG Rechnung getragen, Kostenüberdeckungen innerhalb des nächsten Bemessungszeitraums auszugleichen.

 

2.2 Kostenentwicklungen der Niederschlagswassergebühr 2013 2014

 

Die Niederschlagswassergebühr ist wegen des flächenbezogenen Maßstabes der veranlagten befestigten Grundstücksflächen im Gegensatz zur Schmutzwassergebühr nicht verbrauchsabhängig und daher was die Menge versiegelter Flächen angeht kalkulierbarer. Die Gebühreneinnahmen decken sich mit den in der Kalkulation veranschlagten Einnahmen. Wie bei der Schmutzwassergebühr führten die Ausgabenminderungen beim Kanalunterhalt (Planungskosten) und kalk. Kosten zu Kosteneinsparungen. Folglich verzeichnet die Niederschlagswassergebühr einen geringeren Fehlbetrag (0,2 Mio. ) als für 2013 kalkuliert. In 2014 ist ebenfalls mit einer Unterdeckung (0,4 Mio. ) zu rechnen. Der aus der Vorperiode vorhandene Rücklagenbestand von rd. 1,4 Mio.  kann durch die Ergebnisse 2013 und 2014 nicht vollständig aufgelöst werden. Es verbleibt eine Gebührenausgleichsrücklage von 0,8 Mio. , die im Kalkulationszeitraum 2015 2017 abgebaut werden soll.

 

Hierzu nachfolgende Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage:

 

 

 

 

cklagenbestand per 31.12.2012:

 

+   1,4 Mio. €

 

 

 

 

 

Betriebsergebnis 2013:

 

-   0,2 Mio. €

Voraussichtliches Betriebsergebnis 2014:

 

-   0,4 Mio. €

 

 

 

Voraussichtlicher Rücklagenbestand 2014:

 

+   0,8 Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

3. Gebührenbedarfsberechnung 2015 2017

 

3.1 Allgemein

 

Nach dem Kommunalabgabengesetz (Art. 8 Abs. 6 KAG) ist eine mehrjährige Gebührenkalkulation bis zu vier Jahren zulässig. In Anbetracht der Überschüsse schlägt die Verwaltung vor, diese auf drei Jahre zu verteilen und einen dreijährigen Kalkulationszeitraum festzulegen.

 

Aus der Prognose ergeben sich nachstehende umlagefähige Kosten:

 

                            Kosten 2015:                                                                      19.830.900 €

Kosten 2016:                                                                      20.250.100 €

                            Kosten 2017:                                                                      20.683.200 €

                            Insgesamt 2015 2017:                                          60.764.200 €

 

Wesentlich für die Höhe der vorgenannten umlagefähigen Kosten sind folgende Annahmen:

 

Der Berechnung der kalk. Zinsen kommt innerhalb der kapitalintensiven kostenrechnenden Einrichtung eine besondere Bedeutung zu. So betrug in der Betriebsabrechnung 2013 (Zinssatz 4,8 %) der Kostenanteil rd. 28,2 % (6,9 Mio. ). Der bisherige Zinssatz von 4,8 % wurde durch Stadtratsbeschluss vom 25.09.2014 (VO/14/10155/20) auf 4,3 % gesenkt. Dadurch werden die kalk. Zinsen um rd. 700.000  reduziert, was sowohl die Schmutzwasser- als auch die Niederschlagswassergebühr entlastet.

 

Bei der Berechnung der Personalkosten wurde die aktuelle Hochrechnung 2014 als Basis für eine tarif- und besoldungsrechtliche Prognose verwendet. Die Fortschreibung der Personalkosten unterstellt ab 2015 eine jährliche Steigerungsrate von 2,5 %.

 

Der Großteil der umlegbaren Kosten von 60.764.200  entfällt auf die Schmutzwasserableitung (72,3 %) mit 43,9 Mio. . Auf die Kosten der Niederschlagswasserableitung sind 16,8 Mio.  oder 27,7 % der umlagefähigen Kosten 2015 2017 zuzuordnen.

 

3.2 Berechnung der Schmutzwassergebühr

 

Die Gebührenbedarfsberechnung weist im dreijährigen Bemessungszeitraum nach Abzug der Gebührenausgleichsrücklage von 3,9 Mio.  sowie anfallender Zinserträgen von 0,1 Mio.  Kosten in Höhe von 39,9 Mio.  aus. Bei Umlegung der Kosten auf die Verbrauchseinheiten Frischwasser führt dies zu nachfolgender Schmutzwassergebühr:

 

39.948.000  :  28.740.000 m³  (2015 2017)  =  1,38998 /m³ bzw. aufgerundet  1,39 /m³

 

Die Anpassung des Gebührensatzes um 0,14 /m³ von 1,53 /m³ auf 1,39 /m³ entspricht einer Senkung von 9,2 %.

 

Die Senkung ist weitgehend auf folgende Einflussgrößen zurückzuführen:

 

Wegen des steigenden Frischwasserverbrauchs wurde ein höherer jährlicher Wasserbedarf von 9,6 Mio. zugrunde gelegt.

 

Die Festlegung des kalk. Zinssatzes ab 2015 auf 4,3 % entlastet die Schmutzwasser- um 0,04 /m³ und die Niederschlagswassergebühr um 0,02 /m².

 

Da noch ausreichend Möglichkeiten zur Verrechnung der Schmutzwasserabgabe mit den Investitionskosten für den erstmaligen Kanalanschluss Kager, Ortsteil Unterisling und auch für die Kanalbaumaßnahme Herrenholzbreite / Am Mühlberg bestehen, ist keine Abgabe im Kalkulationszeitraum eingeplant worden.

 

3.3 Berechnung der Niederschlagswassergebühr

 

Bei der Ermittlung der Niederschlagswassergebühr werden nur die privaten befestigten Grundstücksflächen herangezogen. Die Kosten aus der Niederschlagswasserableitung öffentlicher Flächen (Straßen, Wege und Plätze) zählen nicht zu den umlagefähigen Kosten und werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert (Betriebsabrechnung 2013: 2,6 Mio. ).

 

Bei privaten Grundstücken besteht durch die Gebührentrennung der Anreiz das Niederschlagswasser versickern zu lassen bzw. in Zisternen aufzufangen. Die jährliche Steigerungsrate privater Flächen beträgt im Jahresdurchschnitt 0,34 %.

 


Abzüglich der Gebührenausgleichsrücklage und sonstigen Erträgen (Zinsen) von vsl. 0,9 Mio.  belaufen sich die ansatzfähigen Kosten auf insgesamt 16,0 Mio. . Die Umlegung dieser Kosten auf die zu erwartenden Veranlagungsflächen aus privaten Grundstücken ergibt folgende Berechnung der Niederschlagswassergebühr:

 

15.951.700  :  34.216.800 m²  (2015-2017)  =  0,46619 /m² bzw. abgerundet  0,46 /m²

 

Es wird vorgeschlagen, die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,46 /m² ab 01.01.2015 fortzuschreiben und auf 0,46 /m² festzusetzen.

 

 

C)              Erläuterungen zur Aktualisierung der Satzung gem. Satzungsentwurf

 

1.              Die Veranlagung von Garagen ist bisher auf Grund der komplexen Rechtsprechung immer eine Einzelfallentscheidung bei der bereits geringe Unterschiede in der Bauaushrung für die Veranlagung oder Nichtveranlagung entscheidend sind. Die aktuelle Kommentierung empfiehlt die vorgeschlagene Regelung. Wegen Flächenverdichtung im Bestand ergibt sich auch kein höherer Beitragssatz.

 

2.              Fortschreibung der Abflussbeiwertkarte 2013 unter Berücksichtigung neu hinzukommender Flächen und Strukturänderung im Altbestand.

 

3.              Neuer Gebührensatz gem. Teil B)

 

4.               Übergangsregelung wegen Neufassung der Abflussbeiwertkarte.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung über Abgaben bei der öffentlichen Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungsabgabensatzung – EAS) gemäß beiliegendem Entwurf vom 25.09.2014 und der Karte der Abflussbeiwerte 2015, welche einen wesentlichen Bestandteil des Beschlusses bilden.

 

  1. Der Kalkulationszeitraum für die Entwässerungsbeiträge (§ 6 EAS) und die Entwässerungsgebühren (§ 10 EAS) wird auf drei Jahre (01.01.2015 – 31.12.2017) festgesetzt.

 

 


 

Anlagen:

1              Entwässerungsabgabensatzung

2              Abflussbeiwertkarte 2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzungsentwurf Änderung Entwässerungsbeitragssatzung 2015 (189 KB)    
Anlage 2 2 Abflussbeiwertkarte (181 KB)