Vorlage - VO/14/10291/54  

 
 
Betreff: Investitionsprogramm 2014 - 2018
Vorberatung der Teile des Investitionsprogramms, für die der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten zuständig ist
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Senioren- und Stiftungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
09.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziff. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

Vom Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus dem Einzelplan 4 vorzuberaten:

 

Einzelplan 4:

 

              UA 4701/01 und UA 4321/01

 

Der Unterabschnitt 4701/01 enthält die Investitionsförderung im Altenpflegebereich. Die Stadt Regensburg ist im Rahmen ihrer Hinwirkungspflicht zur Förderung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen von bedarfsgerechten Pflegeeinrichtungen verpflichtet (Art. 69 Abs. 1 AGSG). Als Pflegeeinrichtungen werden nach § 71 SGB XI Pflegedienste, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen erfasst.

 

Der Unterabschnitt 4321/01 enthält die Kosten für Planung und Beratung sowie für archäologische Untersuchungen für den Neubau des Bürgerheims Kumpfmühl.

 

Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf Auszug des Investitionsprogramms 2014 bis 2018, bestehend aus der Aufstellung sämtlicher Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen.

Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2014 bis 2018 insgesamt einschl. der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“ wurde bereits gesondert versandt.

 

Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogrammes 2014 bis 2018 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.

 

Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.


Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogrammes 2014 bis 2018 im Einzelplan 4 – UA 4701/01 sowie UA 4321/01 – enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2014 bis 2018 aufzunehmen.


 

Anlagen:

 

Investitionsprogramm 2014 bis 2018

- Auszug aus dem Verwaltungsentwurf vom 15.09.2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 INVESTITIONSPROGRAMM_2014-2018_Entwurf-gesamt_AfSozAllgStA (91 KB)