Vorlage - VO/14/10296/65  

 
 
Betreff: Verbesserung im Radwegenetz
Umbau des bestehenden Radweges in der Landshuter Straße zwischen Odessaring (Osttangente) und Kirchfeldallee
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
21.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
23.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Allgemeines:

 

Die Stadt Regensburg beabsichtigt zur Verbesserung der Radwegnetze die bestehende Radwegverbindung entlang der Landshuter Straße für Radfahrer baulich und verkehrlich zu verbessern.

Hierzu werden auf einer Länge von rund einem Kilometer die vorhandenen zum Teil baulich getrennten bzw. gemeinsamen Geh- und Radwege erweitert und entsprechend angepasst.

              Kenngrößen der Baumaßnahme:

                            - Gesamtlänge:                            rd. 1.100 m

                            - Gesamtfläche (Asphalt):              rd. 2.500 m²

                            - Gesamtfläche (Pflaster):              rd. 1.000 m²

 

Beschreibung:

 

Verkehrssituation:

 

Die Landshuter Straße als Teil der Bundesstraße 15 ist eine viel befahrene Route zwischen dem östlichen Landkreis Regensburg und der Stadt Regensburg. Die Bundesstraße bindet im gegenständlichen Teilabschnitt über die Anschlussstelle Regensburg-Burgweinting an die BAB A 3 an sowie an die Osttangente (Odessaring). Die Bundesstraße 15 befindet sich in der Baulast der Stadt Regensburg. Sie ist zweibahnig, vier streifig ausgebaut. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt überwiegend 60 km/h. Der Streckenabschnitt befindet sich außerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt (OD). Die OD-Grenze befindet sich am östlichen Baubeginn bei Str.-km 0,000 ( Bau-km 0+065).

Entlang der B 15 verlaufen beidseits Radwege im Ortsgebiet. Der Radweg auf östlicher Seite ist ein Zweirichtungsradweg. Der Radweg auf der gegenüber liegenden Seite ist ein Einrichtungsradweg. Der Zweirichtungsradweg wird sehr stark frequentiert von regelmäßigen Berufspendlern aber auch von Erholungspendlern und sogar Schulkinder nutzen den Radweg.

Von der Osttangente (Odessaring) bis zur Benzstraße sind beidseitig baulich getrennte Geh- und Radwege angelegt. Danach ist im östlichen Bereich von der Benzstraße bis nach Burgweinting ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der in beide Fahrtrichtungen befahrbar ist.

Auf der gegenüber liegenden Seite wäre zwar ein Einrichtungsradweg vorhanden, dieser wird aber aufgrund der vielen Einmündungen insbesondere im Bereich der Anschlussstelle (A3) Regensburg-Burgweinting seltener von den Radfahrern genutzt. Wohingegen auf der gegenüberliegenden Seite jeglicher Konflikt mit motorisierten Verkehrsteilnehmern vermieden wird.

Der bestehende gemeinsame Geh- und Radweg hat eine mittlere Breite von ca. 2,20 m, was den gültigen Anforderungen nicht mehr entspricht.

Ein weiterer Aspekt ist, dass die Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung zur Osttangente (Odessaring) hinsichtlich der Vorfahrtsregelung häufig verunsichert sind. Durch den freien Rechtsabbiegestreifen auf die Osttangente ist ein zügiges Abbiegen des motorisierten Verkehrs gegeben. Demnach ist zu beobachten, dass aufgrund von Unaufmerksamkeiten KFZ den untergeordneten Radfahrern und Fußngern Vorfahrt gewähren. Es wurden bisher kleinere Auffahrunfälle registriert.

Um diesen Konflikt zu entschärfen ist beabsichtigt, den freien Rechtsabbieger in die Kreuzung mit Lichtzeichen zu integrieren.

 

Bauliche Situation:

 

Die Gesamtbreite des getrennten Geh- und Radweges beträgt im Mittel 4,14 m auf einer Länge von rund 450 m. Der Gehweg ist mit Betonplatten gepflastert und der Radweg asphaltiert.

Der gemeinsame Geh- und Radweg mit einer Länge von rund 600 m, hat eine mittlere Breite von 2,20 m und ist durchgängig asphaltiert.

 

 

Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme:

 

Mit dem Rückbau des freien Rechtsabbiegestreifens an der Kreuzung in Richtung Osttangente und der Einbindung der Rechtsabbieger in die Lichtsignalanlage kann ein Kreuzen des motorisierten Verkehrs mit den Radfahrern und Fußngern gesichert werden.

Die zweckmäßig und wirtschaftlich günstigste Lösung ist somit eine Integration des freien Rechtsabbiegers in die Lichtsignalanlage. Es muss nur eine Ecke und nicht die gesamte Kreuzung angepasst werden.

Der getrennte Geh- und Radweg ist auf die erforderlichen Mindestbreiten anzupassen. Derzeit hat der Radweg eine Breite von 2,00 m und der Gehweg 2,11 m. Ein Grünstreifen mit Bäumen trennt die Fahrbahn von Rad- und Gehweg.

 

Nach aktueller RAST gelten folgende Mindest- bzw. Regelbreiten:

 

              Getrennter Geh- und Radweg:

                            Grünstreifen mit Bäumen:              2,00 m (dient als Sicherheitsstreifen)

                            Zweirichtungsradweg:              2,50 m

                            Gehweg:                                          1,80 m + 0,20 m Seitenabstand zu Radweg

 

 

 

Gemeinsamer Geh- und Radweg:

                            Sicherheitsstreifen:                            0,75 m

                            gem. Geh-/Radweg:                            2,50 3,0 m

 

Wegen der guten Übersichtlichkeit der Geh- und Radwegroute braucht der Fußngerverkehr keinen eigenen Verkehrsraum. Fußnger und Radfahrer können sich beim Begegnen oder Überholen rechtzeitig auf diese Verkehrssituation einstellen.

 

Nur bei der Unterführung unter der Autobahn ist man an die bestehende Breite gebunden. Der Weg wird hier von der Fahrbahn zur einen und dem Widerlager zur anderen Seite begrenzt. Vor und nach der Unterführung ist eine Verbreiterung nach außen möglich.

 

Geht man vom bestehenden Fahrbahnrand aus, werden Fuß- und Radweg auf der gesamten Länge nach außen hin verbreitert. Der Umbau betrifft die Fahrbahn und die Busspur nicht.

Die vorhandenen Bäume, insbesondere ab der Einmündung zur Benzstraße stadtauswärts, sollen geschützt werden.

 

 

Technische Gestaltung der Baumaßnahme:

Umfang:

Zur Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf einer Länge von rund 600 m wird der bestehende bituminöse Oberbau (samt Unterbau) im vorhandenen Geh- und Radwegbereich auf 3,50 m verbreitert. Ein Sicherheitsstreifen von 75 cm zur Fahrbahn ist in dieser Breite bereits inbegriffen.

Im Umbaubereich befinden sich auch zwei Ampelmasten. Um diese nicht versetzen zu ssen, wird hier der Sicherheitsstreifen lokal auf 1,0 m verbreitert. Von der Gesamtbreite von 3,50 m steht für den gemeinsamen Geh- und Radweg noch immer die Mindestbreite von 2,50 m zur Verfügung. Die Ausführung erfolgt wieder in Asphalt, analog dem nachfolgend beschriebenem Radweg.

r den getrennten Geh- und Radweg (ca. 450 m) sieht die Situation wie folgt aus: Der bestehende Belag des Gehwegs wird vollständig entfernt. Der Radweg kann dann auf 2,50 m verbreitert werden. Hierzu sind der Unterbau anzupassen und ein Anschluss an den bereits vorhandenen bituminösen Oberbau herzustellen.

 

Der neue bituminöse Oberbau entspricht der RStO 01:

 

              2 cm              Asphaltdeckschicht AC 5 DL

              8 cm               Asphalttragschicht AC 22 TL

 

Baulich getrennt durch einen Betonbord wird der Gehweg seitlich verschoben wieder hergestellt mit einer Breite von 2,10 m, wie im Bestand. Der Oberbau besteht aus Pflastersteinen 25/25/8 cm verlegt auf einem 4 cm starkem Pflasterbett gemäß ZTV-Pflaster-StB 06. Die Begrenzung des Gehwegs bildet ein Betonbord.

 

Eine Änderung der Straßenausstattung ist grundsätzlich nicht erforderlich, bis auf die Anpassungen an der Kreuzung. Die Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungsmasten entlang des Geh- und Radwegs werden in der Regel um das Verbreiterungsmaß nach außen versetzt.

Die Entwässerung im Bereich des getrennten Geh- und Radweges erfolgt wie im Bestand (in den Grünstreifen). Wohingegen für den gemeinsamen Geh- und Radweg die Entwässerung zum einen in das bestehende Entwässerungssystem geleitet wird und im Bereich der Kreuzung an der Benzstraße die Entwässerung nach außen gedreht wird. Dies ist darin begründet, dass die vorhandenen Bäume zu schützen sind. Um eine große Anschüttung zu vermeiden wird das Quergefälle nach außen gedreht.

Die Bushaltestelle an der Kreuzung Benzstraße wird bei den Umbaumaßnahmen mit angepasst. Die Ein- und Ausstiegsfläche wird auf 18 m verlängert. In diesem Bereich wird auch ein Busbord eingebaut. Die Haltestelle wird behindertengerecht ausgestattet.

 

In der bestehenden Trasse des Geh- und Radweges verlaufen unzählige Sparten. Da nur der Oberbau verändert wird, werden diese nicht tangiert.

 

Zur Kreuzung Bajuwarenstraße/Osttangente (Odessaring):

Der freie Rechtsabbiegestreifen für den motorisierten Verkehr ist zurück zu bauen, auch die unmittelbar davor befindliche Insel für Radfahrer und Fußnger. Nur so kann die Abbiegespur in die Kreuzung verlängert werden.

 

Betroffen von der Änderung sind nur die Radfahrfurt über die Landshuter Straße in Richtung Bajuwarenstraße und der Überweg der Osttangente stadteinwärts. Bei letzterem wird die Mittelinsel verkürzt, die Masten versetzt und die Markierung der neuen Situation angepasst. Die Lichtsignale im neu herzustellenden Eckbereich der Kreuzung sind entsprechend anzupassen. So kann eine Breite für die Radfahrerfurt von 2,50 m eingehalten werden und für Fußnger eine Furtbreite von 4,00 m. Die vorhandene Betonschleppplatte im Einmündungsbereich der Kreuzung wird um die zusätzliche Fahrspur verbreitert.

 

Kosten und Finanzierung:

 

Die geschätzten Gesamtkosten für die Verbesserung der Radwegverbindung belaufen sich auf rund 600.000 €, brutto. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Verbesserungsmaßnahme im Radwegenetz sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2014 bis 2018 in UA 6368/07 unter der Haushaltsstelle 1.6368.9507 berücksichtigt.

 

Verfahren:

 

Es sind keine gesonderten Verfahren erforderlich.

Die in Anspruch zu nehmenden Grundstücke befinden sich alle im Eigentum der Stadt Regensburg.

 

Durchführung der Baumaßnahme:

 

Die gesamten Arbeiten sollen im Jahr 2015 erfolgen.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Zur Verbesserung des Radwegenetzes wird die bestehende Radwegverbindung entlang der Landshuter Straße zwischen Odessaring (Osttangente) und Kirchfeldallee für Radfahrer baulich und verkehrlich ausgebaut, sowie nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel hergestellt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:                            Übersichtslageplan

Anlage 2.1/2.2:              Lageplan Kreuzung Odessaring, Kreuzung Benzstraße (o.M.)

Anlage 3:                            Querprofil getrennter Geh- und Radweg (M 1/50)

Anlage 4:                            Querprofil gemeinsamer Geh- und Radweg (M1/50)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 ÜLP (419 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2.1, 2.2 (606 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 RQ_01_Planung (1206 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 RQ_02_Planung (1178 KB)