Vorlage - VO/14/10311/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gem. Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
16.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

1.              Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 19.09.2014 bis 30.09.2014 drei entscheidungsreife Anträge sowohl auf außer- als auch auf überplanmäßige Mittel für den

 

Verwaltungshaushalt                             i. H. v. insgesamt                                           115.072

 

und den

 

Vermögenshaushalt                            i. H. v. insgesamt                                          251.900

(davon 100.00 € als Verpflichtungsermächtigung)

eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für
den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlage 1 bis 3).

 

 

2.              Vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft  und Finanzen sind in der Zeit vom 19.09.2014 bis 30.09.2014 aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis 50.000 €  genehmigt worden, die hiermit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 4).

 

 

 

 

 

Anlagen: 4


1.) Der Ausschuss beschließt, sowohl außer- als auch überplanmäßige Mittel im


 

Verwaltungshaushalt                             i. H. v. insgesamt                                           115.072 €

 

 

und im

 

Vermögenshaushalt                            i. H. v.                                                                       151.900 €

 

nach Maßgabe Art. 66 GO (Haushaltsmittel)

 

und                                                        i. H. v.                                                                      100.000 €

 

nach Maßgabe Art. 67 GO (Verpflichtungsermächtigung)


zu genehmigen.

 

 

Die Deckung erfolgt jeweils durch Minderausgaben bzw. einer Minderverpflichtungsermächtigung.

 


2.) Der Ausschuss nimmt von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen Kenntnis.

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB 1_4321.9328_Anlage 1 (28 KB)    
Anlage 2 2 MB 0_3311_8650_Anlage 2 (30 KB)    
Anlage 3 3 MB_1_8819_95801_Anl_3_Okt_14 (32 KB)    
Anlage 4 4 Bekanntgaben__MB_Anlage 4_10_2014 (11 KB)