Sachverhalt:
Die Personalkostenbudgets für die Direktorien und Referate basieren auf dem Rechnungsergebnis 2007 und kamen im Jahr 2009 erstmals zur Anwendung. Diese sogenannten Personalkostenbasisbudgets wurden um die bis zum Jahr 2013 angefallenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkostensteigerungen fortgeschrieben (letztmals mit Stadtratsbeschluss vom 24.10.2013, Drucksachennummer VO/13/9207/18). Für die Direktorien und Referate standen zum Stand 2013 somit folgende Personalkostenbudgets zur Verfügung:
Gemäß Nr. 2.2 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung Nr. 18.12 vom 01.02.2012) ist vom Stadtrat eine Entscheidung zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Personalkostenbudgets wegen Besoldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Personalkostenänderungen angepasst werden.
Für das Jahr 2014 ist eine solche Entscheidung im Hinblick auf die Besoldungs- und die Tariferhöhung sowie die strukturelle Personalkostensteigerung erforderlich.
- Änderung der Stufenzuordnung, - Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen, - Beförderungen, - Gewährung von Leistungsbezügen (Leistungsstufen und -prämien), - leistungsbezogene Stufenaufstiege, - Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, - Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse, - Änderung der Stellenbewertung.
Nach den Erfahrungen mehrerer Haushaltsjahre sind für die strukturellen Erhöhungen pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Ab dem Jahr 2010 erfolgen strukturelle Steigerungen nur noch für den Beamtenbereich, da im Tarifbereich kaum mehr strukturelle Steigerungen anfallen. Beispielsweise gibt es keine familienbezogenen Bestandteile und keine Höhergruppierungen (Bewährungsaufstiege) mehr, die bisher den weit überwiegenden Teil der strukturellen Steigerung verursacht haben. Vom Stadtrat ist zu entscheiden, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2014 würde dies ca. 118.000 Euro beanspruchen.
Insgesamt ergibt sich in den Personalkostenbudgets für die Besoldungs- und Tariferhöhung sowie die strukturelle Kostensteigerung im Beamtenbereich eine Erhöhung um insgesamt ca. 2.390.000 Euro.
Bei der Ermittlung des Personalkostenbasisbudgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, sondern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellenplan wird den Direktorien und Referaten ein Personalkostenbudget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung gestellt.
Durch diese grundsätzliche Vorgabe können frei werdende Stellen in der Regel für einige Zeit nicht besetzt werden. Aufgrund dessen sollen die unter Nummer 1 bis 3 aufgeführten Kostensteigerungen im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung gesondert bereitgestellt werden.
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haushaltsjahr 2014 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Besoldungs- und Tariferhöhung sowie im Beamtenbereich die Kosten für strukturell bedingte Personalkostensteigerungen im Umfang von 0,5 % budgetverbessernd zur Verfügung gestellt.
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