Vorlage - VO/14/10316/18  

 
 
Betreff: Personalkostenbudgetierung - Budgetfortschreibung 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Zentraler Verwaltungsservice   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
16.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
23.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:             

 

Die Personalkostenbudgets für die Direktorien und Referate basieren auf dem Rechnungsergebnis 2007 und kamen im Jahr 2009 erstmals zur Anwendung. Diese sogenannten Personalkostenbasisbudgets wurden um die bis zum Jahr 2013 ange­fal­lenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkosten­stei­gerungen fortgeschrieben (letztmals mit Stadtratsbeschluss vom 24.10.2013, Drucksachennummer VO/13/9207/18). Für die Direktorien und Referate standen zum Stand 2013 somit folgende Personalkostenbudgets zur Verfügung:

 

Referat

Personalkosten-budgets 2013

Direktorium 1

4.253.466,44 €

Direktorium 2

16.180.796,58 €

Direktorium 3

12.603.497,38 €

Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen

12.170.478,60 €

Rechts- und Umweltreferat

9.926.285,92 €

Kulturreferat

6.897.565,14 €

Planungs- und Baureferat

26.388.498,35 €

Insgesamt

88.420.588,41 €

 

Gemäß Nr. 2.2 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung Nr. 18.12 vom 01.02.2012) ist vom Stadtrat eine Entscheidung zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Per­sonal­kostenbudgets wegen Be­soldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Per­so­nal­kostenänderungen angepasst werden.

 

Für das Jahr 2014 ist eine solche Entscheidung im Hinblick auf die Besoldungs- und die Tariferhöhung sowie die strukturelle Personalkostensteigerung erforderlich.

 

  1. Im Jahr 2014 wurden die Beamtenbezüge zum 01.01. um eine lineare Steigerung in Höhe von 2,95 % erhöht. Für die budgetierten Bereiche führt dies zu einer Kostensteigerung um gut 695.000 Euro.

 

  1. Für den Tarifbereich wurden die Entgelte ab dem 01.03.2014 um 3,0 % erhöht, mindestens aber um 90 €/Monat. Durch den Mindestbetrag wirkt sich diese Erhöhung mit ca. 3,5 % pro Jahr aus. Zeitanteilig ab 01.03.2014 errechnet sich für den budgetierten Tarifbereich somit eine Steigerung um ca. 2,93 %; dies entspricht ca. 1.580.000 Euro. 

 

  1. Für sogenannte strukturelle Kostenänderungen sieht der Leitfaden zur Perso­nal­kos­ten­bud­getierung keine Berechnung bezogen auf den Einzelfall vor. Unter strukturellen Kos­ten­änderungen werden nach Nr. 2.2 Abs. 2 des Leitfadens zur Personalkosten­budge­tie­rung insbesondere verstanden

-              Änderung der Stufenzuordnung,

-              Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen,

-              Beförderungen,

-              Gewährung von Leistungsbezügen (Leistungsstufen und -prämien),

-              leistungsbezogene Stufenaufstiege,

- Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,

-              Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse,

-              Änderung der Stellenbewertung.

 

Nach den Erfahrungen mehrerer Haushaltsjahre sind für die strukturellen Er­­hun­gen pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Ab dem Jahr 2010 erfolgen strukturelle Steigerungen nur noch für den Beamtenbereich, da im Tarifbereich kaum mehr strukturelle Steigerungen anfallen. Beispielsweise gibt es keine familien­bezo­genen Bestandteile und keine Höhergruppierungen (Bewährungsaufstiege) mehr, die bisher den weit überwie­genden Teil der strukturellen Steigerung verursacht haben. Vom Stadtrat ist zu entschei­den, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2014 würde dies ca. 118.000 Euro beanspruchen.

 

Insgesamt ergibt sich in den Personalkostenbudgets für die Besoldungs- und Tariferhöhung sowie die strukturelle Kostensteigerung im Beamtenbereich eine Erhöhung um insgesamt ca. 2.390.000 Euro.

 

Bei der Ermittlung des Personal­kosten­basis­budgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, son­­dern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellen­plan wir­d den Direktorien und Referaten ein Personal­kosten­budget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung ge­stellt.

 

Durch diese grundsätzliche Vorgabe können frei werdende Stellen in der Regel für einige Zeit nicht besetzt werden. Aufgrund dessen sollen die unter Nummer 1 bis 3 aufgeführten Kostensteigerungen im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung gesondert bereitgestellt werden.

 


 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haus­halts­jahr 2014 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Besoldungs- und Tariferhöhung sowie im Beamtenbereich die Kosten für strukturell bedingte Personalkostensteigerungen im Umfang von 0,5 % budgetverbessernd zur Verfügung gestellt.