Vorlage - VO/14/10363/20  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2015;
Freiwillige Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
18.11.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.11.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

In den als Anlagen 1a und 1b beigefügten Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, über die im Stadtratsplenum zu entscheiden ist, sind die Anträge auf Gewährung von freiwilligen Leistungen 2015 enthalten, die bis auf die lfd. Nrn. 1 und 11 der Teilliste Verwaltungshaushalt (Anlage 1a) alle bereits in den jeweiligen Fachausschüssen vorberaten worden sind.

 

Es gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen.

Bei den Zuschüssen im Kulturbereich wurden zur Ermittlung der Förderhöchstgrenzen die „Richtlinien für die Förderung der Freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg“ angewandt. Im Sozialhilfebereich wurden der Zuschussgewährung die „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen“ zugrunde gelegt.

 

Die Gewährung von Sportfördermittel erfolgt nach den „Sportförderungsrichtlinien“.

Die aufgrund von Fördervereinbarungen und Delegationsverträgen zu leistenden Beträge sind den jeweiligen Vereinbarungen gemäß eingeplant.

 

 

Zu den Anlagen 1a und 1b:

 

r den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind Teilübersichten über die beantragten freiwilligen Leistungen mit den Vorschlägen der Fachausschüsse beigefügt, die nach Einzelplänen gegliedert sind.

 

Diese Übersichten spiegeln jedoch nur einen Teilbetrag der freiwilligen Leistungen wider, da sie nur die freiwilligen Leistungen umfassen, bei denen der beantragte Zuschuss vom Vorschlag der Verwaltung abweicht bzw. die im Jahr 2015 erstmals eingeplant sind oder erhöht wurden.

 

Die beantragten Zuschüsse belaufen sich im Verwaltungshaushalt (Anlage 1a) auf insgesamt 1.493.075,-- €.

 

Die Bewilligungsvorschläge gemäß Teilliste Verwaltungshaushalt betragen insgesamt 1.386.700,--  und somit rd. 93 % der Antragssumme.

 

Die entsprechend der Bewilligungsvorschläge erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsplanentwurf 2015 eingestellt (s. Sammelliste Spalte „Differenz zwischen Vorschlag und HH-Ansatz 2015, die deshalb auf „0“ steht).

 

Soweit sich bei Erbbauzinsen, Mieten und dergleichen Cent-Beträge ergeben, wird vorgeschlagen, diese auf volle € zu runden. Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze ergeben.

 

r den Vermögenshaushalt (Anlage 1b) wurde heuer ein Zuschussantrag in Höhe von 11.500,--  gestellt, der in Höhe von 4.600,--  vom Kulturausschuss zur Bewilligung vorgeschlagen wird.

 

 

Zu dem Verzeichnis der freiwilligen Leistungen (S. 2473 ff , Band II des Haushaltsplanes 2015 Entwurf) und der Gesamtliste der im Haushaltsplan 2015 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 2801 ff, Band II des Haushaltsplanes 2015 Entwurf):

 

Die in S. 2473 ff (Verzeichnis der freiwilligen Leistungen 2015 Band II) aufgeführten Beträge werden in der Gesamtliste der im Haushaltsplan 2015 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 2801 ff, Band II, blaue Seiten) erläutert.

Die Differenz zwischen der Endsumme der gesamten freiwilligen Leistungen des Verwaltungshaushaltes mit 7.317.500,--  im obigen Verzeichnis und der Endsumme des Verwaltungshaushaltes mit 7.317.035,90  in der o. a. Gesamtliste S. 2801 ff i.H.v. 464,10  ist durch Aufrundungen im Haushaltsplan auf volle 50,--  begründet.

 

Im Vermögenshaushalt beläuft sich die Endsumme der freiwilligen Leistungen auf 2.236.600,-- €.

 

 

Zu der Anlage 2:

 

Der Anteil der freiwilligen Leistungen am Gesamthaushaltsvolumen ist 2015 gegenüber 2014 um 0,1% auf 1,2% gestiegen (Haushaltsvolumen 2014: 771.574.250,-- ; fL: 8.263.400,-- ) / Haushaltsvolumen 2015: 780.423.700,-- €; fL: 9.554.100,-- ).

 

 

Finanzplanung:

 

Die einzelnen Ansätze der freiwilligen Leistungen wurden im Verwaltungshaushalt auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2014 eingeplant (s. Verzeichnis der freiwilligen Leistungen S. 2473 ff Band II des Haushaltsplanes 2015 Entwurf). Die Personalkostenförderung wurde ab 2015 mit einer Steigerung von 2 % jährlich hochgerechnet. Zusätzliche Mehrungen ergeben sich durch Defizitförderungen, sowie im Kulturbereich Umstellungen auf institutionelle Förderungen.

 

Im Vermögenshaushalt werden die freiwilligen Leistungen jährlich individuell bestimmt. In den Folgejahren des Finanzplanungszeitraums werden deshalb Pauschalansätze eingeplant.

 

 

Freigabe:

 

Über die Freigabe der freiwilligen Leistungen 2015 wird der Stadtrat voraussichtlich Mitte des Jahres 2015 entscheiden.


Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die in den beiliegenden Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und 1b) sowie die in der „Gesamtliste der im Haushaltsplan 2015 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen“ (Seite 2801 – 2817 des Haushaltsplanes 2015 – Entwurf) aufgeführten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2015 werden gemäß der Berichtsvorlage beschlossen.

 

Die Aufnahme der freiwilligen Leistungen in den Haushaltsplan 2015 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.

Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2015 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden.

 

Die Anlagen 1a und 1b sowie die Seiten 2801 – 2817 des Haushaltsplanes 2015 Band II (Entwurf) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen.


Anlagen:

 

  • Gesamtliste der im Haushaltsplan 2015 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (S. 2801 ff, Band II, blaue Seiten)
     
  • Zuschussanträge im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlage 1a und 1b)
     
  • Übersicht über die freiwilligen Leistungen 2007 2015 (Anlage 2)
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2015 - FreiwilligeLeistungen - Anlagen-1a-1b-2 (63 KB)