Vorlage - VO/14/10410/43  

 
 
Betreff: Nachholung des Erfolgreichen bzw. Qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule
Hier: Fortführung der Förderung des Vorbereitungskurses und der Anpassung der Kooperationsvereinbarung:
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Weiterbildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Freizeit Vorberatung
11.11.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Freizeit ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.11.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                           

Sachverhalt:             

 

Notwendigkeit der Maßnahme: 

Jedes Jahr verlassen in Bayern ca. 6% der jungen Menschen die Schule ohne Abschluss. Ein Schulabschluss aber ist die Grundlage für den weiteren beruflichen und persönlichen Weg. Eine Million Menschen können zudem schlecht lesen, schreiben und rechnen. Diese Defizite verhindern gesellschaftliche Teilhabe und führen in die Langzeitarbeitslosigkeit bzw. direkt zu staatlichen Unterstützungsmaßnahmen.

 

Eine Aufgabe der Erwachsenenbildung ist es, Bildungsbenachteiligung entgegen zu wirken. 

Vor diesem Hintergrund führt die o.g. Trägergemeinschaft seit  30 Jahren

mit großem Erfolg Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb eines Abschlusses der Mittelschule (ehemals Hauptschule) durch. Seit 1984 haben 950 junge Erwachsene in Regensburg eine „zweite Chance“ erhalten und genutzt. 75% von ihnen schafften den Qualifizierenden, 20% den Erfolgreichen Mittelschulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss). Der Erfolg basiert auf einer differenzierenden und zielgruppengerechten Konzeption des Lehrgangs, hauptberuflichem Personal mit bewährter Erfahrung im professionellen Umgang mit diesen jungen Menschen und auf speziellen lernbegleitenden, lebens- und arbeitsweltbezogenen Hilfen. Dieser Vorbereitungskurs eröffnet neue Bildungs-und Lebenschancen, 90% der Absolventinnen und Absolventen bekommen eine Ausbildungsstelle, gehen auf eine weiterführende Schule, manche schaffen ein Studium.

 

Neben Schulabbrechern mit beendeter Schulpflicht gehören junge Mütter, ehemalige Förderschüler, Hartz IV Empfängerinnen und Empfänger, Schulverweigerer und psychisch beeinträchtigte Menschen zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Auch unbegleitete Flüchtlinge und Jugendliche, die noch keine deutsche Schule besuchen konnten, bekommen durch diese Maßnahme eine Chance. Der Anteil der Migranten beträgt im Durchschnitt 40%. Das Ausmaß des Problems wird auch daran ersichtlich, dass z.B. in der städtischen Berufsschule II aktuell an die 200 berufsschulpflichtige junge Menschen ohne Schulabschluss beschult werden, das entspricht fast 10% der Gesamtschülerzahl.

 

 

 

 

Finanzierung der Schulabschluss-Lehrgänge:

Obwohl die Vermittlung von Schulabschlüssen Aufgabe des Freistaates ist, übernimmt die Stadt Regensburg gemeinsam mit dem Landkreis seit vielen Jahren  den Hauptteil der Kosten zum nachträglichen Erwerb eines Abschlusses der Mittelschule (ehemals Hauptschule).

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 22.08.1996 wurde erstmalig eine Fördervereinbarung mit dem Evangelischen und Katholischen Bildungswerk geschlossen. Diese Vereinbarung wurde in den folgenden Jahren durch weitere Stadtratsbeschlüsse fortgesetzt. Der aktuell geltende Beschluss endet mit dem Schuljahr 2014/15. Zur weiteren, kontinuierlichen Förderung der Maßnahme bedarf es einer erneuten Entscheidung des Stadtrates.

 

Die Trägergemeinschaft schlägt  ab dem Schuljahr 2015/16 folgende  Finanzierung vor:  

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen derzeit 160.000 Euro pro Schuljahr und werden bis in fünf Jahren aufgrund von Gehalts- und Preissteigerungen bei 175.000 Euro liegen. Nach Abzug der Fördermittel des Kultusministeriums (z.Zt. 22.000  Euro), der Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen (24.750 Euro bei 33 Teilnehmern zu 750 Euro/Person) und der Eigenanteile der beiden konfessionellen Bildungswerke (zusammen 10% der Gesamtkosten)  verbleiben rund 106.000 Euro pro Schuljahr. Diese werden, entsprechend der regionalen Verteilung der Teilnehmer/innen zu zwei Drittel (max. 71.000 Euro) von der Stadt Regensburg und zu einem Drittel (max. 35.000 Euro) vom Landkreis Regensburg getragen. Zusätzlich wird in Härtefällen (bis zu 55% der Teilnehmer fallen unter die Härtefallregelung, die auf Antrag eintritt, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer auf öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt angewiesen ist) die Teilnehmergebühr durch die Stadt  oder den Landkreis übernommen, so dass sich der Gesamtzuschuss der Stadt/Schuljahr und Lehrgang auf max. 85.000 Euro beläuft. Damit ergibt sich eine Erhöhung der städtischen Förderung von derzeit 62.000 Euro/Schuljahr auf in Zukunft maximal 85.000 Euro/Schuljahr. Grund dafür sind die oben angeführt Preis- und Gehaltssteigerungen in Höhe von ca. 10.000 Euro/städtischer Anteil  sowie die Übernahme der Kursgebühren von max. 13.000 Euro in Härtefällen.

 

Bei Überschreitungen der Gesamtkosten oder bei geringeren Zuschüssen oder Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Maßnahmeträger zu übernehmen.

 

Alle Veränderungen der Finanzierungsbasis bedürfen der Neuverhandlung und schriftlichen Fixierung zwischen den Trägern, wobei das Gesamtfördervolumen der Stadt von 85.000 Euro nicht überschritten werden darf.

 

Zugleich führt die Arbeitsgemeinschaft der Träger der Erwachsenenbildung in Bayern Verhandlungen mit dem Kultusministerium um eine angemessene, verlässliche  und langfristige Finanzierung über den derzeitigen Betrag von 22.000 Euro/Jahr hinausgehende Förderung der Schulabschluss-Lehrgänge zu erreichen. 

 

Die Anpassung der städtischen Förderung greift erst ab dem Schuljahr 2015/16 und hat keine Auswirkung auf den Haushalt 2015.


Der Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Maßnahme zur Nachholung des Erfolgreichen bzw. Qualifizierenden Anschlusses der Mittelschule wird für fünf  Schuljahre ab dem Schuljahr 2015/16 bis  zum Schuljahr 2019/20 fortgesetzt und mit einem Betrag von jährlich maximal 85.000 € gefördert. Dieser Betrag enthält die Förderung des Vorbereitungskurses sowie die Übernahme von Kursgebühren in Härtefällen für  Bürger der Stadt Regensburg. Der tatsächliche Zuschuss ergibt sich unter Berücksichtigung der Teilnehmerverteilung von Stadt- und Landkreisbürgern sowie der Höhe der Fördermittel des Freistaates Bayern.

Die Vereinbarung zwischen den Trägern Evangelisches Bildungswerk e.V., Katholische Erwachsenenbildung in der Stadt Regensburg e.V., dem Landkreis Regensburg und Stadt Regensburg, vertreten durch das Amt für Weiterbildung, ist den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

 

 


 

Anlagen: