Vorlage - VO/14/10570/65  

 
 
Betreff: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Einleitung des Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche der St.-Mihiel-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
20.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Einleitung des Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche der St.-Mihiel-Straße

Mit Beschluss des Grundstücksausschusses vom 23.09.2014 wurde eine Teilfläche von ca. 310 m² der St.-Mihiel-Straße (FlNr. 2662/34, Gem. Regensburg) an die Maison Lamoral Projektgesellschaft mbH veräert.

Die Maison Lamoral Projektgesellschaft mbH beabsichtigt auf dem Flurstück, FlNr. 2662/34, 2662/35, Gem. Regensburg ein Wohngebäude zu errichten.

Die Veräerung wurde mit den Anliegern abgestimmt, verlaufenden Versorgungsleitungen und der städtische Kanal mittels einer Grunddienstbarkeit gesichert. Die Erschließung des Anwesens „St.-Mihiel-Str. 2“ in Form eines Geh- und Fahrtrechts wurde ebenfalls dinglich gesichert. Eine Fuß- und Radwegeverbindung zur Landshuter Straße wird nicht als unbedingt erforderlich angesehen.

Das Teilstück der St.-Mihiel-Straße verliert aufgrund der o.g. Gründe jegliche Verkehrsbedeutung als öffentliche Verkehrsfläche. Mit Verlust jeder Verkehrsbedeutung ist die Straße von der Straßenbaubehörde einzuziehen.

Die in Art. 8 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes (BayStrWG) genannten Voraussetzungen für die Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen (Wegfall der Verkehrsbedeutung oder Vorliegen überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls) sind somit gegeben. Das förmliche Einziehungsverfahren kann daher eingeleitet werden.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Einleitung des Einziehungsverfahrens können drei Monate lang Einwendungen gegen die Einziehungsabsicht vorgebracht werden.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Für das auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 1) rot dargestellte Straßenteilstück der St.-Mihiel-Straße mit dem Anfangspunkt „Verlängerung der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks, Nr. 2662/41, Gem. Regensburg“ und dem Endpunkt „Flurstücksgrenze des Flurstücks, Nr. 2662/35, Gem. Regensburg“ wird auf einer Länge von 0,034 km das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen 1 - Einziehung Teilfläche St.-Mihiel-Straße (581 KB)