Vorlage - VO/15/10686/65  

 
 
Betreff: Kanalerneuerung Christliebstraße;
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
11.03.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Die Mischwasserkanäle in der Christliebstraße wurden gemäß der Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 08.06.2005 mittels TV – Kanaluntersuchung abschnittsweise inspiziert und hinsichtlich des baulichen Zustandes bewertet.

 

Nach den Auswertungen der TV - Kanalinspektion wurden bei den durchschnittlich 80 Jahren alten Kanälen (Baujahr 1933) überwiegend folgende Schäden festgestellt:

Die Mischwasserkanäle einschließlich der Hausanschlusskanäle und der Straßenentwässerungsleitungen weisen Muffenversätze, Scherbenbildung, Längs– und Querrisse sowie nicht fachgerecht angeschlossene Leitungen auf.

Die geforderte Dichtheit des Kanals kann weder für die Sammelkanäle noch für die Anschlusskanäle nachgewiesen werden, da bis zum Jahr 1965 die Muffendichtungen noch mittels einer Teerstrickverbindung ausgeführt wurden. Dieses Material hat sich jedoch als nicht abwasserresistent erwiesen.

Die Kanäle sind daher gemäß den fachlichen Beurteilungskriterien überwiegend den höchsten Schadensklassen zuzuordnen.

 

Aufgrund des vorhandenen Schadensbildes sowie der gemäß den Ergebnissen des Generalentwässerungsplanes nicht ausreichenden hydraulischen Leistungsfähigkeit ist eine Erneuerung und Vergrößerung des vorhandenen Kanals notwendig.

 

Mit der Erneuerung der Mischwasserkanäle werden auch die Hausanschlusskanäle und die Straßenentwässerungsleitungen erneuert.

 

Im Zuge der Bauausführung kann es zu Verschiebungen, Lageänderungen der Kanalachse bzw. der Einstiegsschächte sowie dem Einbau weiterer Einstiegschächte kommen aufgrund z.B. unvorhersehbarer Hindernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten.

Grundsätzlich ist die Erneuerung der Kanäle in offener Bauweise vorgesehen

 

Der Umfang der Straßenwiederherstellung wird durch den Rohrgraben, den vorhandenen Straßenoberbau sowie die technischen Regelwerke vorgegeben

 

Die Kanalbaumaßnahme ist beitragspflichtig nach KAG.

Sollte festgestellt werden, dass auch Teile der Straße erneuert werden müssen, ist zu prüfen, ob auch diese Kosten beitragspflichtig sind. Falls dies zutrifft, wird der Aufwand zusammen mit den Kanalbaukosten entsprechend den Bestimmungen der städt. ABS abgerechnet.

 

 

Zeitlicher Ablauf:

 

Es ist vorgesehen, die baulichen Maßnahmen für die Kanalerneuerung im Jahr 2015 durchzuführen.

 

 

Umfang der Maßnahme:

 

In der Christliebstraße ist folgender Erneuerungsumfang vorgesehen:

 

ca. 87 m Kanalerneuerung der Mischwasserkanäle DN 300

ca. 31 m Kanalerneuerung der Mischwasserkanäle DN 400

ca. 35 m Kanalerneuerung der Mischwasserkanäle DN 500

ca. 51 m Kanalerneuerung der Mischwasserkanäle DN 600

ca. 4 Stk. Erneuerung von Einsteigschächten

ca. 6 Stk. Erneuerung von Hausanschlusskanälen

ca. 12 Stk. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen

 

 

Kosten der Maßnahme:

 

Kosten für die Erneuerung der Mischwasserkanäle,

Herstellung der Schachtbauwerke, Hausanschlusskanäle                                                        360.000 €

 

Kosten für Erneuerungsmaßnahmen der

Straßenentwässerungsleitungen                                                                                                    50.000 €

 

 

                                                                                                  Gesamtsumme:                            410.000 €

 

 

Haushaltmittel:

 

Für die Maßnahme sind im IP 2014-2018 in den Jahren 2015 und 2016 die erforderlichen Haushaltsmittel für die Mischwasserkanalisation bei UA 7010/00 – Haushaltsstelle 1.7010.9500 (insgesamt 275.000 €) sowie für die Straßenentwässerung bei UA 6350/00 – Haushaltsstelle 1.6350.9580 (Teil-Betrag des Gesamtansatzes von 750.000 €) teilweise berücksichtigt.

 

Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel bei HhSt.1.7010.9500 i.H.v. 85.000 € können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit – Minderausgaben im Deckungsring 1701 insb. bei HhSt. 1.7016.9509 – vollständig gegenfinanziert werden.

 

Im übrigen erfolgt eine Mittelanpassung bei der Fortschreibung der Haushalts- und Finanzplanung (Nachtragshaushaltsplan 2015 und Investitionsprogramm 2015-2019).

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Mischwasserkanäle in der Christliebstraße sind einschließlich der Schächte, Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe des Sachverhalts im Jahr 2015 zu erneuern.

 


 

Anlagen:

 

Übersichtslageplan unmaßstäblich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÜLP_Christliebstraße_Maßnahmenbeschluss (176 KB)