Vorlage - VO/15/10687/65  

 
 
Betreff: Kanalerneuerung Universitätsstraße zwischen Seybothstraße und Brunhildstraße;
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
11.03.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Die Mischwasserkanäle in der Universitätsstraße im Bereich zwischen Seybothstraße und Brunhildstraße wurden im Rahmen der Vorbereitung eines Kanalsanierungskonzeptes untersucht.

 

Dabei wurden sowohl in den Sammelkanälen (Baujahr 1947 / 1967) als auch in den Anschlusskanälen erhebliche bauliche Schäden festgestellt, was die Erfahrungen über ein hohes Schadenspotential der Kanäle, die in den Nachkriegsjahren hergestellt wurden bestätigt

Die geforderte Dichtheit des Kanals kann weder für die Sammelkanäle noch für die Anschlusskanäle nachgewiesen werden.

In diesem Bereich liegen zwei Kanäle parallel. Aus Gründen des Unterhalts und der Lage der anderen Sparten ist eine Neuordnung der Kanäle erforderlich.

 

Aufgrund der vorhandenen Schäden sowie der gebotenen Neuordnung der Kanäle ist eine Renovation oder Reparatur der Kanäle nicht mehr wirtschaftlich und sinnvoll.

Zudem ist aus Gründen der hydraulischen Leistungsfähigkeit teilweise eine Vergrößerung der Nennweiten des Kanalquerschnittes notwendig.

Die Mischwasserkanäle müssen daher vollständig erneuert werden.

 

Mit der Erneuerung der Mischwasserkanäle werden auch die Hausanschlusskanäle und die Straßenentwässerungsleitungen erneuert.

 

Im Zuge der Bauausführung kann es zu Lageänderungen der Kanalachse bzw. der Einstiegsschächte sowie dem Einbau weiterer Einstiegschächte kommen aufgrund z.B. unvorhersehbarer Hindernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten.

Grundsätzlich ist die Erneuerung der Kanäle in offener Bauweise vorgesehen.

 

Der Umfang der Straßenwiederherstellung wird durch den Rohrgraben, den vorhandenen Straßenoberbau sowie die technischen Regelwerke vorgegeben

 

 

Die Kanalbaumaßnahme ist in einem Teilabschnitt beitragspflichtig nach KAG.

Sollte festgestellt werden, dass auch Teile der Straße erneuert werden müssen, ist zu prüfen, ob auch diese Kosten beitragspflichtig sind. Falls dies zutrifft, wird der Aufwand zusammen mit den Kanalbaukosten entsprechend den Bestimmungen der städt. ABS abgerechnet.

 

In diesem Bereich werden im Anschluss im Rahmen des Straßenunterhalts auch die Gehwege erneuert. Dies ist ebenfalls gem. KAG beitragspflichtig.

- vgl. auch Beschlussvorlage „Maßnahmenbeschluß Straßenerhaltungsprogramm 2015“ -

 

 

Zeitlicher Ablauf:

 

Es ist vorgesehen, die baulichen Maßnahmen für die Kanalerneuerung im Jahr 2015 durchzuführen.

 

 

Umfang der Maßnahme:

 

In der Universitätsstraße ist folgender Erneuerungsumfang vorgesehen:

 

ca. 185 m Kanalerneuerung der Mischwasserkanäle DN 300 bis DN 500

ca. 7 Stk. Erneuerung von Einsteigschächten

ca. 6 Stk. Erneuerung von Hausanschlusskanälen

ca. 11 Stk. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen

 

 

Kosten der Maßnahme:

 

Kosten für die Erneuerung der Mischwasserkanäle,

Herstellung der Schachtbauwerke, Hausanschlusskanäle                                                        425.000 €

 

Kosten für Erneuerungsmaßnahmen der

Straßenentwässerungsleitungen                                                                                                    60.000 €

 

                                                                                                  Gesamtsumme:                            485.000 €

 

 

Haushaltmittel:

 

r die Maßnahme sind im IP 2014-2018 in den Jahren 2015 und 2016 die erforderlichen Haushaltsmittel für die Mischwasserkanalisation bei UA 7016/09 Haushaltsstelle 1.7016.9509 (insgesamt 550.000 €) sowie für die Straßenentwässerung bei UA 6350/00 Haushaltsstelle 1.6350.9580 (Teil-Betrag des Gesamtansatzes von 750.000 €) berücksichtigt.

 

Im übrigen erfolgt eine Mittelanpassung bei der Fortschreibung der Haushalts- und Finanzplanung (Nachtragshaushaltsplan 2015 und Investitionsprogramm 2015-2019).

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Mischwasserkanäle in der Universitätsstraße zwischen Seybothstraße und Brunhildstraße sind einschließlich der Schächte, Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe des Sachverhalts im Jahr 2015 zu erneuern.

 


 

Anlagen:

 

Übersichtslageplan unmaßstäblich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zeichnung Maßnahmenbeschluss 150204_Vo (703 KB)