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Betreff: |
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2015 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Berichterstatter/in: | Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger |
Federführend: | Stadtkämmerei |
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Beratungsfolge: |
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Sachverhalt: - Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 28.01.2015 bis zum 03.03.2015 zwei entscheidungsreife Anträge auf überplanmäßige Mittel für den Vermögenshaushalt i. H. v. 682.000,00 € eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000,00 € bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 und 2).
- Vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 28.01.2015 bis 03.03.2015 aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000,00 € bis 50.000,00 € genehmigt worden, die hiermit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 3).
- Ebenso wurde im Zeitraum 28.01.2015 bis 03.03.2015 ein Antrag bezüglich der Wiederbereitstellung von Haushaltsmitteln genehmigt, der im Haushaltsjahr 2014 nicht vollständig kassenwirksam geworden ist. Dies wird dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ebenfalls zur Kenntnis gebracht (Anlage 4).
Anlagen: 4
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt, für den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel für den
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 682.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt jeweils durch Minderausgaben. - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 3 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt ebenso Kenntnis
von der in Anlage 4 erläuterten Wiederbereitstellung teilweise nicht kassenwirksam gewordener Haushaltsmittel des Vorjahres.
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