Vorlage - VO/15/10707/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
19.03.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 28.01.2015 bis zum 03.03.2015 zwei entscheidungsreife Anträge auf überplanmäßige Mittel für den Vermögenshaushalt i. H. v. 682.000,00 €  eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000,00 € bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 und 2).

 

 

  1. Vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft  und Finanzen sind in der Zeit vom 28.01.2015 bis 03.03.2015 aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000,00 € bis 50.000,00 € genehmigt worden, die hiermit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 3).

 

 

  1. Ebenso wurde im Zeitraum 28.01.2015 bis 03.03.2015 ein Antrag bezüglich der Wiederbereitstellung von Haushaltsmitteln genehmigt, der im Haushaltsjahr 2014 nicht vollständig kassenwirksam geworden ist. Dies wird dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ebenfalls zur Kenntnis gebracht (Anlage 4).

 

 

Anlagen: 4

 

 


  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt, für den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel für den

 

Vermögenshaushalt                                          i. H. v. insgesamt                             682.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

 

Die Deckung erfolgt jeweils durch Minderausgaben.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 3   beschriebenen Mittelbereitstellungen.

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt ebenso Kenntnis
    von der in Anlage 4 erläuterten Wiederbereitstellung teilweise nicht kassenwirksam
    gewordener Haushaltsmittel des Vorjahres.

 

 

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_7025_95819 (36 KB)    
Anlage 2 2 MB_1_2651.9501 (33 KB)    
Anlage 3 3 Bekanntgaben__MB_03_2015 neu nach Vorbesprechung (9 KB)    
Anlage 4 4 Bekanntgabe__Wiederbereitstellung_03_2015_öffentlich (9 KB)