Vorlage - VO/15/10709/RIV  

 
 
Betreff: Kulturentwicklungsplan der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Kulturreferat   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Vorberatung
05.03.2015 
Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.03.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

In der vierten und letzten Phase zur Erarbeitung des Kulturentwicklungsplanes für Regensburg erfolgte eine inhaltliche und strukturelle Abwägung durch die Politik. Im Rahmen eines politischen Diskurses wurde der überarbeitete Entwurf in einem moderierten Prozess am 16.1.2015 unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters von Vertreterinnen und Vertretern der Stadtratsfraktionen diskutiert und bewertet.

 

Auch der Kulturbeirat wurde als Fachgremium zur Prüfung gebeten. In einer eigenen Sitzung des Kulturbeirates am 17. Dezember 2014 wurde über den Entwurf und Änderungsvorschläge beraten. Die Vorschläge und Anregungen sind in den politischen Diskurs mit eingeflossen.

 

Überdies wurde der Entwurf des Kulturentwicklungsplanes einer verwaltungsinternen Kommunikation zugeführt.

 

Der Kulturentwicklungsplan wurde in den letzten Wochen um die Aussagen und Ergebnisse des politischen Diskurses überarbeitet und liegt nun in einer vollständig formulierten Fassung vor.

 

In zwölf Leitthemen beschreibt der Kulturentwicklungsplan ein stimmiges Zukunftsbild für die städtische Kulturentwicklung: Er setzt Schwerpunkte und Akzente der künftigen Kulturpolitik, nennt Perspektiven für die Entwicklung. Im Sinne eines tragfähigen Arbeitsrahmensr das künftige kulturpolitische Handeln artikuliert er mit entsprechenden Zielformulierungen und Aufgabenfeldern ganz konkrete Vorhaben und lässt dennoch Platz für Anpassungen und Entwicklungen. Denn: Angesichts des kulturellen und gesellschaftlichen Wandels ist auch die städtische Kulturarbeit in ständiger Bewegung. Die Kulturentwicklungsplanung ist deshalb auch ein „work in progress“. Dementsprechend versteht sich der vorliegende Kulturentwicklungsplan für Regensburg keineswegs als abgeschlossenes Werk. Das Kulturreferat wird die Arbeit am Kulturentwicklungsplan kontinuierlich fortsetzen. Die Arbeitsschritte und Umsetzungserfolge werden weiterhin transparent kommuniziert und auf der städtischen Internetseite unter www.regensburg.de/kultur veröffentlicht.

 

In Planung stehen zudem regelmäßige Möglichkeiten der aktiven Beteiligung am kulturellen Leben der Stadt Regensburg, um weiterhin viele Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Kulturplanung und -arbeit der Stadt einzubinden und die Kulturakteure miteinander zu vernetzen. Dazu sollen etwa die „Konferenzen der Kulturschaffenden“, wie sie im Rahmen des Erarbeitungsprozesses zum Kulturentwicklungsplan stattfanden, weitergeführt werden, „Kulturstammtische“ organisiert und Formate auch für Kulturnutzerinnen und -nutzer, die sich nicht professionell mit Kultur beschäftigen, etabliert werden.

 

Neben der nachfolgenden Umsetzung der gestellten Aufgaben und Vorhaben wird ein weiteres Augenmerk auf der entsprechenden Evaluierung der Zielvorgaben und Aufgabenfelder sowie der Aktualisierung und Fortschreibung des Konzeptes in einem zeitlichen Abstand von jeweils drei bis fünf Jahren liegen. Im Kulturreferat wird eine Stelle geschaffen, die u. a. für die Weiterentwicklung und Umsetzung des Kulturentwicklungsplanes zuständig ist.

 


Der Kulturausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Der Kulturentwicklungsplan für Regensburg wird in seiner finalen Fassung – um die Änderungsvorschläge der Fraktionsvertreterinnen und Fraktionsvertreter sowie des Kulturbeirates ergänzt - zur Kenntnis genommen und dem Stadtrat zum Beschluss empfohlen.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der gestellten Ziele und Aufgabenfelder beauftragt.

 

  1. Das Kulturreferat wird die Arbeit am Kulturentwicklungsplan kontinuierlich fortsetzen und diesen alle 3 bis 5 Jahre fortschreiben. Die Arbeitsschritte und Umsetzungserfolge werden weiterhin transparent kommuniziert und auf der städtischen Internetseite veröffentlicht.

 

  1. Dem zuständigen Ausschuss ist einmal im Jahr über die umgesetzten Projekte, Aufgabenfelder und Maßnahmen aus dem Kulturentwicklungsplan zu berichten.

 

 


Anlage:

 

Kulturentwicklungsplan der Stadt Regensburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KEP_Kulturausschuss 5.3.2015 (2003 KB)