Vorlage - VO/15/10712/RIV  

 
 
Betreff: Umbau der ehemaligen Sing- und Musikschule in der Kreuzgasse 5 für die Nutzung durch die Akademie für darstellende Kunst Regensburg (ADK)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Kulturreferat   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Vorberatung
05.03.2015 
Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
19.03.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.03.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

 

1. Akademie für Darstellende Kunst Bayern (ADK)

 

2001 wurde in Regensburg eine Berufsfachschule für Schauspieler gegründet (Schauspielschule Regensburg). 2010 wurde von dem selben Schulträger (Akademie für Darstellende Kunst Bayern gemeinnützige GmbH) parallel die Fachakademie r Schauspiel, Regie und Theaterpädagogik gegründet und im selben Jahr staatlich genehmigt. Fachakademien sind im Schulsystem den höheren Ausbildungen im tertiären Bildungssektor zugeordnet. Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird die Schauspielschule vom Freistaat Bayern gefördert. Das Anerkennungsverfahren der Fachakademie durch das Kultusministerium läuft seit 2010 und wird voraussichtlich 2015 abgeschlossen sein. Bei einer anerkannten bayerischen Fachakademie wird der Lehrkörper zu 100 % vom Freistaat Bayern gefördert.

Die ADK Bayern ist eine wirtschaftlich weitestgehend vom Freistaat Bayern getragene private gemeinnützige kulturelle Bildungseinrichtung. Als solche ist sie Träger einer staatlich genehmigten Fachakademie für Schauspiel, Regie und Theaterpädagogik und eines eigenständigen Akademietheaters. Fachlich und strukturell konnte sich die ADK Bayern unter den privaten Bildungseinrichtungen für darstellende Künste bereits eine Spitzenposition im gesamten deutsch-sprachigen Raum sichern.

 

Die ADK Bayern nimmt als bayerische Fachakademie eine Sonderstellung unter den privaten Schauspielschulen bundesweit ein. Der gemeinnützige private Schulträger ist, anders als die anderen Privatschulen, im tertiären Bildungssektor tätig, und bietet ein universitäres Ausbildungsniveau. Grundlage dafür bildet die bayerische Landesförderung, sie ist an höchste Qualitsstandards gebunden. Diese Standards wurden nicht nur bei der Genehmigung erfüllt, sondern sind über die staatliche Anerkennung hinaus einer laufenden staatlichen Kontrolle unterworfen.

Die Lehrpläne übertreffen die Standards einiger Hochschulen anderer Bundesländer sowie die aller privaten Schulen im gesamten Bundesgebiet, die umfassende staatliche Förderung einer privaten Schauspielschule ist deutschlandweit, neben Passau, einzigartig.

Die ADK hat über 30 angestellte Mitarbeiter, alle hochqualifiziert sowie geprüft und genehmigt von der Regierung der Oberpfalz. Die ADK bildet Schauspieler, Regisseure und Theaterpädagogen für Film, TV und Bühne aus und erhält seit Herbst 2013 Lehrkostenzuschüsse vom Freistaat Bayern, ab Herbst 2015 belaufen sich diese auf jährlich bis zu 1 Million Euro.

 

 

2. Die ADK braucht einen neuen Standort

 

Die ADK Bayern muss spätestens zum 15. August 2015 den bisherigen Standort Schenker-Turm räumen. Als Zwischenlösung wurde mit dem Evangelischen Siedlungswerk eine Nutzungsvereinbarung für Räumlichkeiten im Keplerareal am Ernst-Reuter-Platz unterzeichnet.

 

Ursprünglich war geplant, die ehemalige Sing- und Musikschule in der Kreuzgasse 5 zu veräern, um den Erlös zur Finanzierung des Ankaufs- und Umbaus des Präsidialpalais zur städtischen Sing- und Musikschule am Bismarckplatz zu verwenden.

Nun soll das ehemalige Gebäude der Sing- und Musikschule in der Kreuzgasse 5 an die ADK Bayern vermietet werden. Der nötige Umbau des Gebäudes wird mit bis zu 50% vom Freistaat Bayern bezuschusst; Voraussetzung hierzu ist ein langjähriger Mietvertrag mit der ADK (mind. 25 Jahre).

 

Ein bereits als Veranstaltungsraum genehmigter Saal kann als Akademietheater umgebaut werden. Die Nähe zum Theater Regensburg ermöglicht es den angestellten Schauspielern des Theaters Regensburg, die an der ADK freiberuflich dozieren, auch weiterhin zwischen 14 und 18 Uhr (probenfreie Zeit am Theater) zu unterrichten.

Durch die räumliche Nähe zur Sing- und Musikschule am Bismarckplatz sind auch hier Kooperationen möglich.

 

 

3. Abstraktes Raumprogramm für die Kreuzgasse 5:

  Voraussetzung für die Staatliche Genehmigung bzw. Anerkennung:

 

Fakten zur Kreuzgasse 5:

Grundstücksgröße: 560 m²

Nutzfläche: 1145m²

 

Nutzung durch:

4 Jahrgangsklassen Fachrichtung Schauspiel (je 12 Schüler)

1 jahrgangsübergreifende Klasse Fachrichtung Regie (pro Jahr 1-2 Schüler)

1 jahrgangsübergreifende Klasse Fachrichtung Theaterpädagogik (pro Jahr 1-2 Schüler)

 

ume für theoretischen Unterricht:

notwendig 2 Klassenräume mit insgesamt 65m²

 

ume für szenischen Unterricht (neben Bühne):

notwendig 4 Räume insgesamt 240m²

 

Theaterraum / Bühne:

Theaterraum mithne , Foyer mit Garderoben, Hinterbühne

Maske/Kostümraum mit Umkleide insgesamt 250m²

 

ume für technischen Unterricht (neben Bühne):

Bewegungsraum (Bühnenkampf/Fechten/Akrobatik, Körper- und Bewegungstraining) 89m²

Nebenraum 16m²

Raum für Atem- und Sprechtechnik (Klasse)

Raum für Bühnengesang (Klasse und Kleingruppe gesamt 80m²)

Raum für Atem- und Sprechtechnik (Einzel), Raum für Bühnengesang (Einzel) gesamt 40m²

 

ume für die Verwaltung:

Schulleitung 20m², Sekretariat 16m², Archiv 20m², Sprechzimmer 16m²

 

Sonstige Räume für den allgemeinen Bereich:

Hausmeisterwerkstatt 16m²

Raum für Reinigungspersonal 13m²

 

Vorbereitungs- und Sammlungsräume:

Medienräume 30m²

Lagerräume für Bühnenbilder und Requisite 80m²

 

Wasch- und Umkleideräume:

Umkleide/Duschen Damen 13m²

Umkleide/Duschen Herren 13m²

(Waschen/Umkleiden: 0,55m² pro Schüler: Bei maximal 48 Schüler 26,4m²)

 

Sonstige Räume für Schüler und Lehrer:

Aufenthaltsraum/Pausenraum für Schüler und Lehrer mit Teeküche 40m²

Schülerbibliothek (mit Arbeitsplätzen) 30m²

Arbeitsraum für Lehrer 20m²

 

 

4. Kosten und Finanzierung

 

r den Umbau wird eine Kostenobergrenze (Bau- sowie Planungs- und Baunebenkosten) i.H.v. maximal 1,60 Mio. Euro vorgegeben.

 

Der schulbedingte Umbau des Gebäudes in der Kreuzgasse wird voraussichtlich mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Freistaat Bayern aus Mitteln des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes gefördert; Voraussetzung hierzu ist insbesondere ein entsprechender langjähriger Mietvertrag über mind. 25 Jahre mit der ADK.

 

Im Haushaltsplan 2015 und dem Investitionsprogrammes 2014 - 2018 ist die Maßnahme bisher nicht berücksichtigt, da diese bisher nicht absehbar war.

Im Rahmen der Fortschreibung der Haushalts- und Finanzplanung (Aufstellung des Nachtragshaushaltsplan 2015 und des Investitionsprogrammes 2015 bis 2019) wären daher die notwendigen Haushaltsmittel, insb. in den Jahren 2015-2017, einzustellen.

 

Um mit der Planung (insb. bis zu Entwurfs- und Genehmigungsplanung) des Projektes unverglich beginnen zu können, müssten insb. für Planungsleistungen auf der HhSt. 1.3129.9450 „Fachakademien Erweiterung sowie Um- und Ausbauten“ Haushaltsmittel i.H.v. bis zu insgesamt 450.000,- € außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Die Planungsleistungen werden stufenweise und nach Bedarf beauftragt bzw. abgerufen.

 

Die Deckung könnte durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage HhSt. 1.9101.3100 - erfolgen.

 

 

5. Fazit

 

Die für die ADK benötigten Räumlichkeiten sind realistisch in der Kreuzgasse 5 unterzubringen. Das Gebäude Kreuzgasse 5 ist gut für Übungs- und Unterrichtszwecke geeignet, die nötigen größeren Räume sind durch den Umbau umsetzbar.

 

Die Stadt erhält langfristig ein überregionales künstlerisches Aushängeschild mit der ADK und entwickelt so das kulturelle Profil der Stadt systematisch weiter.

 

Die ADK Bayern ergänzt das „Kulturviertel“ der Stadt, dieses beherbergt dann nicht nur ein Vier-Spartenhaus mit mehreren Spielstätten, darunter das neue Kinder- und Jugendtheater am Bismarckplatz, sondern auch eine Theater- und Filmakademie mit angeschlossenem Akademietheater. Es können hervorragende Synergieeffekte mit dem Vier-Sparten-Theater und der Universit Regensburg entstehen und Regensburg sichert langfristig eine Bildungseinrichtung im tertiären Bildungssektor.


Der Kulturausschuss und der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfehlen / Der Stadtrat beschließt:

Das im Sachverhalt dargestellte Konzept für eine Akademie für Darstellende Kunst Bayern in der ehemaligen Sing- und Musikschule in der Kreuzgasse 5 wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte für die zukünftige Nutzung durch die ADK einzuleiten.

Im Zuge der Nachtragshaushaltsplanung 2015 sind bei Fortschreibung des Investitionsprogramms 2014 – 2018 die benötigten Haushaltsmittel einzuplanen.

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Haushalts- und Finanzplanung (Aufstellung des Nachtragshaushaltsplan 2015 und des Investitionsprogrammes 2015 bis 2019) sind die notwendigen Haushaltsmittel einzustellen.

 

Auf der HhSt. 1.3129.9450 werden nach Maßgabe des Sachverhalts Haushaltsmittel i.H.v. 450.000,00 € außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage – HhSt. 1.9101.3100.