Sachverhalt:
1. Kameraler Stiftungshaushalt
Der Haushaltsplan 2015 sieht Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von 8.802.000 € vor, die sich mit 6.119.000 € auf den Verwaltungshaushalt und mit 2.683.000 € auf den Vermögenshaushalt verteilen.
Im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.230.000 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht eingeplant.
Der Finanzplan der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2014 bis 2018 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hingewiesen werden.
2. Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift
Der Wirtschaftsplan 2015 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 5.267.000 € und Aufwendungen in Höhe von 6.262.000 € vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 995.000 €. Dieser Jahresfehlbetrag ist von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken. In diesem Verlust ist aber auch das Defizit des Ambulanten Dienstes der EWR mit voraussichtlich rd. 75.000 € eingeplant. Das „bereinigte“ Defizit des Johannesstift beträgt also voraussichtlich rd. 920.000 € (2012: rd. 840.000 €; 2013: rd. 810.000 €). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Essensversorgung des Johannesstifts aufgrund des Übergangs des Ev. Krankenhauses derzeit von der Ev. Krankenhaus gGmbH als Interimslösung mit damit verbundenen erheblichen Mehrkosten sichergestellt wird. Allein die zu bezahlende Mehrwertsteuer (19 %) beträgt ca. 100.000 €. Das Defizit des Johannesstifts wird also voraussichtlich in der Größenordnung der Vorjahre liegen.
Im Vermögensplan 2015 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögensplan in Höhe von 300.000 € festgesetzt.
Der Finanzplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift für die Jahre 2014 bis 2018 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Auch zum Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.
3. Wirtschaftsplan des Ev. Krankenhauses (Gebäude)
Der Wirtschaftsplan 2015 des Ev. Krankenhauses (Gebäude) sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 469.600 € und Aufwendungen in Höhe von 717.800 € vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 248.200 €. Von diesem Jahresfehlbetrag sind 74.200 € von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken. 174.000 € werden durch eine Verminderung des Eigenkapitals ausgeglichen. Im Vermögensplan 2015 des Ev. Krankenhauses (Gebäude) ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt in Höhe von 1.120.000 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 600.000 € eingeplant.
Der Finanzplan des Ev. Krankenhauses (Gebäude) für die Jahre 2014 bis 2016 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Zum Wirtschaftsplan des Ev. Krankenhauses (Gebäude) darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.
4. Haushaltssatzung
In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2015 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 2.000.000 €, für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift und für das Ev. Krankenhaus (Gebäude) auf je 500.000 € festgesetzt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
- die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2015 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2015 für die Stiftung und der Wirtschaftsplan 2015 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift, der Wirtschaftsplan für das Ev. Krankenhaus (Gebäude), sowie den Stellenplan und
- die Finanzpläne 2015 bis 2018 bzw. 2016 zu den o. g. Haushalts- und Wirtschaftsplänen
mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.
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