Vorlage - VO/15/10718/56  

 
 
Betreff: Ev. Wohltätigkeitsstiftung;
Haushaltsplan 2015 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung und Wirtschaftspläne 2015 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift und für das Ev. Krankenhaus (Gebäude)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Vorberatung
18.03.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.03.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Kameraler Stiftungshaushalt

 

Der Haushaltsplan 2015 sieht Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von 8.802.000  vor, die sich mit 6.119.000  auf den Verwaltungshaushalt und mit 2.683.000  auf den Vergenshaushalt verteilen.

 

Im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.230.000 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht eingeplant.

 

Der Finanzplan der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2014 bis 2018 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Finanzplan

2014

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

7.450

6.119

5.947

6.022

6.096

Vermögenshaushalt

2.040

2.683

2.559

1.698

2.096

 

 

 

 

 

 

Gesamthaushalt

9.490

8.802

8.506

7.720

8.192

 

Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hinge­wiesen werden.

 

2. Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift

 

Der Wirtschaftsplan 2015 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift sieht im Er­folgsplan Erträge in Höhe von 5.267.000  und Aufwendungen in Höhe von 6.262.000  vor. Hieraus errechnet sich ein voraus­sichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 995.000 . Dieser Jahresfehlbetrag ist von der Ev. Wohl­tätigkeitsstiftung abzudecken. In diesem Verlust ist aber auch das Defizit des Ambulanten Dienstes der EWR mit voraussichtlich rd. 75.000 eingeplant. Das „bereinigte“ Defizit des Johannesstift beträgt also voraussichtlich rd. 920.000 (2012: rd. 840.000 ; 2013: rd. 810.000 ). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Essensversorgung des Johannesstifts aufgrund des Übergangs des Ev. Krankenhauses derzeit von der Ev. Krankenhaus gGmbH als Interimslösung mit damit verbundenen erheblichen Mehrkosten sichergestellt wird. Allein die zu bezahlende Mehrwertsteuer (19 %) beträgt ca. 100.000 . Das Defizit des Johannesstifts wird also voraussichtlich in der Größenordnung der Vorjahre liegen.

 

Im Vermögensplan 2015 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögensplan in Höhe von 300.000 € festgesetzt.

 

Der Finanzplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift für die Jahre 2014 bis 2018 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Erfolgsplan

2014

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

 

Erträge

4.997

5.267

5.150

5.150

5.150

Aufwendungen

5.902

6.262

5.950

5.950

5.950

 

 

 

 

 

 

Jahresfehlbeträge

  905

  995

  800

  800

  800

 

 

 

 

 

 

Vermögensplan

1.256

1.262

1.270

1.270

1.270

 

Auch zum Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.

 

3. Wirtschaftsplan des Ev. Krankenhauses (Gebäude)

 

Der Wirtschaftsplan 2015 des Ev. Krankenhauses (Gebäude) sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 469.600  und Aufwendungen in Höhe von 717.800  vor. Hieraus errechnet sich ein voraus­sichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 248.200 . Von diesem Jahresfehlbetrag sind 74.200 von der Ev. Wohl­tigkeitsstiftung abzudecken. 174.000  werden durch eine Verminderung des Eigenkapitals ausgeglichen.

Im Vermögensplan 2015 des Ev. Krankenhauses (Gebäude) ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt in Höhe von 1.120.000 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 600.000 € eingeplant.

 

Der Finanzplan des Ev. Krankenhauses (Gebäude)r die Jahre 2014 bis 2016 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Erfolgsplan

2014

2015

2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge

240

470

240

 

 

 

Aufwendungen

1.226

718

718

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresfehlbeträge 

  986

248

478

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögensplan

0

1.353

858

 

 

 

 

Zum Wirtschaftsplan des Ev. Krankenhauses (Gebäude) darf auf dessen Vorbericht und die Eruterungen verwiesen werden.

 

4. Haushaltssatzung

 

In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2015 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 2.000.000 , für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift und für das Ev. Krankenhaus (Gebäude) auf je 500.000  festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

-            die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2015 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2015 für die Stiftung und der Wirtschaftsplan 2015 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift, der Wirtschaftsplan für das Ev. Krankenhaus (Gebäude), sowie den Stellenplan und

 

-            die Finanzpläne 2015 bis 2018 bzw. 2016 zu den o. g. Haushalts- und Wirtschaftsplänen              

 

mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.