Vorlage - VO/15/10725/20  

 
 
Betreff: Haushaltsrestebildung 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
19.03.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

 

Die Haushaltseinnahmereste (HER) des Vermögenshaushalts bzw. die Haushaltsausgabereste (HAR) des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, die sich rechnerisch und rechtlich ergeben, werden entsprechend §§ 19 und 79 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik (KommHV-Kameralistik) nur dann zur Übertragung in das nächste Haushaltsjahr vorgeschlagen, wenn der Eingang der Beiträge, Zuwendungen und Kredite oder der Abfluss der Mittel gesichert bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) des Verwaltungshaushaltes ist nicht zulässig.

 

 

 

I. Haushaltsausgaberestebildung im Verwaltungshaushalt des Jahres 2014

 

 

Die Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes sind grundsätzlich einmal übertragbar, wenn die jeweilige Haushaltsstelle im Haushaltsplan 2014 bzw. im Nachtragshaushaltsplan 2014 mit einem Übertragbarkeitsvermerk versehen ist.

 

Die Haushaltsausgabereste wurden ausschließlich dann gebildet, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr 2015 zwingend und dringend erforderlich ist.

 

 

Die Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes liegen mit rd. 6,8 Mio. € um rd. 1,0 Mio. € über den Werten des Vorjahres (2013: 5,8 Mio. €), wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

 

 

2014

2013

rechnerisch mögliche Haushaltsausgabereste (HAR) im Verwaltungshaushalt   aus dem lfd. Jahr

16.213.007,05 €

12.247.755,72 €

     davon bei ‚sonstigen HhSt.’

11.673.401,60 €

9.572.390,10 €

     davon bei ‚Budget-HhSt.’

4.539.605,45 €

2.675.365,62 €

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltsausgabereste

9.376.110,14 €

6.397.854,92 €

57,83 %

52,24%

neu gebildete Haushaltsausgabereste

6.836.896,91 €

5.849.900,80 €

     davon bei ‚sonstigen HhSt.’

5.805.275,99 €

5.466.126,89 €

     davon bei ‚Budget-HhSt.’

1.031.620,92 €

383.773,91 €

 

Des Weiteren „verfielen“ Haushaltsausgabereste aus Vorjahren, die nicht angeordnet wurden, kraft Gesetzes i.H.v. 0,7 Mio. €.

 

Übersicht ‚Haushaltsausgabereste‘ nach Gruppierung

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2014

Haushaltsausgabereste 2013

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

5 / 6

4.554.066,89 €

66,61%

3.510.070,11 €

60,00%

1.043.996,78 €

29,74%

davon

 

 

 

 

 

 

 

 

5

1.458.941,17 €

21,34%

1.190.522,26 €

20,35%

268.418,91 €

22,55%

 

6

3.095.125,72 €

45,27%

2.319.547,85 €

39,65%

775.577,87 €

33,44%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

7

2.257.830,02 €

33,02%

2.064.830,69 €

35,30%

192.999,33 €

9,35%

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Finanzausgaben

8

25.000,00 €

0,37%

275.000,00 €

4,70%

-250.000,00 €

-90,91%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

6.836.896,91 €

100,0%

5.849.900,80 €

100,0%

986.9996,11 €

16,87%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.1 - wird verwiesen.

=> Aufgrund der Vielzahl der Haushaltsstellen werden in der Einzelaufstellung die HhSt. je Budget kumuliert und nur die sonstigen HhSt. einzeln aufgeführt !

- Zudem werden in Anlage II.1 die Haushaltsausgabereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

 

Von den rechnerisch möglichen Haushaltsausgaberesten bei insgesamt 1.870 (2013: 1.647) Haushaltsstellen wurden lediglich bei insgesamt 161 (2013: 132) Haushaltsausgabereste gebildet und in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen.

 

 

nachrichtlich              Übersicht über die Gebundenheit der HAR

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2014

davon

gebunden

davon

nicht gebunden

 

 

Betrag

Anteil am Gesamtbetrag

Betrag

Anteil am HAR

Betrag

Anteil am HAR

 

 

 

 

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

5 / 6

4.554.066,89 €

66,61%

3.353.904,49 €

73,65%

1.200.162,40 €

26,35%

davon

 

 

 

 

 

 

 

 

5

1.458.941,17 €

21,34%

993.685,90 €

68,11%

465.255,27 €

31,89%

 

6

3.095.125,72 €

45,27%

2.360.218,59 €

76,26%

734.907,13 €

23,74%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

7

2.257.830,02 €

33,02%

2.257.829,79 €

100,00%

0,23 €

0,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Finanzausgaben

8

25.000,00 €

0,37%

0,00 €

0,00%

25.000,00 €

100,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

6.836.896,91 €

100,0%

5.611.735,28 €

82,08%

1.225.162,63 €

17,92%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Schwerpunkt der HAR liegt, wie auch in der Vergangenheit, beim Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5 / 6); der Grad der Gebundenheit der HAR insgesamt liegt bei 82,1 % (2013: 86,5 %).

 

 

Die HAR belaufen sich beim Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5 / 6) auf insgesamt rund 4,6 Mio. €, wobei größere (Einzel-)Reste nur bei der „’IuK-Technik’ – EDV-Softwareaufwendungen“ (HhSt. 0.0601.6327 mit 0,7 Mio. €), bei den „Freiwilligen Feuerwehren - Ersatz Einsatzkleidung“ (HhSt. 0.1301.5601 mit 0,4 Mio. €), bei den „Berufsschulen – Gastschulbeiträge u.ä.“ (HhSt. 0.2400.672# mit 0,4 Mio. €), beim „Gartenamt - Erstellung Grünflächeninformationssystem (HhSt. 0.5821.6360 mit 0,5 Mio. €), beim „Straßen- und Brückenunterhalt“ (HhSt. 0.6300/6301/6488/6702.5# mit 0,5 Mio. €) sowie beim „Kanal- und Klärwerksunterhalt bzw. –planung“ (HhSt. 0.7000/7001.5#/6# mit 0,6 Mio. €) vorgetragen werden.

 

 

Bei den Zuweisungen und Zuschüssen (HGr. 7) mit zusammen etwa 2,3 Mio. € werden ausschließlich  größere Reste bei den „laufenden Zuschüssen der Stadt an die Träger von ‚Kinderbetreuungseinrichtungen’“ (HhSt. 0.4643.70#) ausgewiesen.

 

 

Bei den Sonstigen Finanzausgaben (HGr. 8) mit HAR i.H.v. insgesamt rund 25,0 T€ werden lediglich  Reste bei den „Zinsen für Zuwendungsrückzahlungen“ (HhSt. 0.6400.8411) vorgetragen.

 

 

 

II. Haushaltseinnahmerestebildung im Vermögenshaushalt des Jahres 2014

 

 

Die einmalige Bildung von Haushaltseinnahmeresten im Vermögenshaushalt ist ausschließlich für

  • Beiträge und ähnliche Entgelte,
  • Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

sowie

  • Einnahmen aus Krediten und Inneren Darlehen

zulässig.

 

Bei der Bildung dieser Reste ist besonders darauf zu achten, dass die Einnahmen in einem engen Zusammenhang zu den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen stehen und der Eingang im Folgejahr zu erwarten ist.

 

 

Die Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes, die zur Finanzierung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes gebildet wurden, liegen mit rd. 6,0 Mio. € um rd. 3,6 Mio. € über den Werten des Vorjahres (2013: 2,4 Mio. €), wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

 

 

2014

2013

rechnerisch mögliche Haushaltseinnahmereste (HER) im Vermögenshaushalt   aus dem lfd. J.

8.592.095,23 €

5.703.955,06 €

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltseinnahmereste

2.562.508,15 €

3.307.544,96 €

29,82%

57,99%

neu gebildete Haushaltseinnahmereste

6.029.587,08 €

2.396.410,10 €

 

Des Weiteren „verfielen“ Haushaltseinnahmereste aus Vorjahren, die nicht angeordnet wurden, kraft Gesetzes i.H.v. 0,8 Mio. €.

 

Übersicht ‚Haushaltseinnahmereste‘ nach Gruppierung

Art der Einnahme

- Gruppierung -

Haushaltseinnahmereste 2014

Haushaltseinnahmereste 2013

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

36

6.029.587,08 €

100,00%

2.396.410,10 €

100,00%

3.633.176,98 €

151,61%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

6.029.587,08 €

100,0%

2.396.410,10 €

100,0%

3.633.176,98 €

151,61%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.2 - wird verwiesen.

- Zudem werden in Anlage II.2 die Haushaltseinnahmereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

 

Haushaltseinnahmereste werden nur bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 36) vorgetragen. Diese betragen rund 6,0 Mio. €.

Größere (Einzel-)Reste werden nur bei der „Erneuerung EDV-Anlage und Einführung Digitalfunk ‘Integrierte Leitstelle‘ – Zuschüsse und Kostenbeteiligungen“ (HhSt. 1.1600.36#) mit 1,4 Mio. €, bei der „Errichtung ‘Haus der Musik‘ – Zuschüsse“ (HhSt. 1.3331.36#) mit 1,3 Mio. €, bei den „Kinderbetreuungseinrichtungen’ – ‚Stadt‘ und ‚Dritter‘ – Neu- und Ausbauvorhaben – Zuschüsse“ (HhSt. 1.464#.36#) mit 1,5 Mio. € und bei der „Instandsetzung ‚Steinerne Brücke’ – Zuschüsse“ (HhSt. 1.6406.36#) mit 0,5 Mio. € gebildet.

 

 

HER bei den Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gr. 35) sowie vor allem bei den Einnahmen aus Krediten (Gr. 37) wurden – wie in den Vorjahren - nicht gebildet.

 

- Im Übrigen darf hierzu auch auf die Vorlage zum vorläufigen Rechnungsabschluss ‚Einnahmen aus Krediten (Gr. 37)’ in der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 19.03.2015 verwiesen werden. -

 

 

 

III. Haushaltsausgaberestebildung im Vermögenshaushalt des Jahres 2014

 

 

Die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt sind grundsätzlich mehrmals kraft Gesetzes übertragbar.

 

 

Die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes liegen mit rd. 79,6 Mio. € um rd. 3,5 Mio. € (Rd.diff.) über den Werten des Vorjahres (2013: ~ 76,0 Mio. €) und betragen damit etwa 35,07 % (2013: 38,4 %) der sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung‘, wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

 

 

2014

2013

rechnerisch mögliche Haushaltsausgabereste (HAR) im Vermögenshaushalt

87.452.006,36 €

83.021.009,02 €

     davon aus dem lfd. J.

53.047.971,52 €

56.876.253,37 €

     davon aus V.J.

34.404.034,84 €

26.144.755,65 €

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltsausgabereste (aus dem lfd.J. und aus V.J.)

7.878.015,42 €

6.977.204,23 €

9,01%

8,40%

neu gebildete Haushaltsausgabereste

79.573.990,94 €

76.043.804,79 €

     davon aus dem lfd. J.

48.867.258,68 €

52.358.353,76 €

     davon aus V.J.

30.706.732,26 €

23.685.451,03 €

 

 

 

Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen - insgesamt
- Haushaltsansätze lfd.J. zzgl. Haushaltsausgabereste aus V.J. -
- sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung‘ -

226.901.354,79 €

197.856.551,41 €

Anteil der neu zu übertragenen Haushaltsausgabereste an der Gesamtermächtigung für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

35,07%

38,43%

 

Übersicht ‚Haushaltsausgabereste‘ nach Gruppierung

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2014

Haushaltsausgabereste 2013

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

Gewährung von Darlehen

92

0,00 €

0,00%

1.151.600,00 €

1,51%

-1.151.600,00 €

-100,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenserwerb

93

16.231.068,46 €

20,40%

14.432.309,19 €

18,98%

1.798.759,27 €

12,46%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen

930

1.750.000,00 €

2,20%

3.375.000,00 €

4,44%

-1.625.000,00 €

-48,15%

Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen

932

6.523.474,25 €

8,20%

7.055.800,44 €

9,28%

-532.326,19 €

-7,54%

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

935 – 939

7.957.594,21 €

10,00%

4.001.508,75 €

5,26%

3.956.085,46 €

98,86%

 

 

 

 

 

 

 

 

Baumaßnahmen

94 – 96

50.993.227,28 €

64,08%

48.342.572,67 €

63,57%

2.650.654,61 €

39,74%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Hochbau-maßnahmen

94

14.739.566,36 €

18,52%

16.707.378,31 €

21,97%

-1.967.811,95 €

-11,78%

Tiefbau-maßnahmen

95

32.367.159,79 €

40,68%

28.201.717,55 €

37,09%

4.165.442,24 €

14,77%

Betriebsanlagen

96

3.886.501,13 €

4,88%

3.433.476,81 €

4,52%

453.024,32 €

13,19%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

98

12.349.695,20 €

15,52%

12.117.322,93 €

15,93%

232.372,27 €

1,92%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

79.573.990,94 €

100,0%

76.043.804,79 €

100,0%

3.530.186,15 €

4,64%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.3 - wird verwiesen.

- Zudem werden in Anlage II.3 die Haushaltsausgabereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

 

nachrichtlich                            Übersicht über die Gebundenheit der HAR

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2014

davon

gebunden

davon

nicht gebunden

 

 

Betrag

Anteil am Gesamtbetrag

Betrag

Anteil am HAR

Betrag

Anteil am HAR

 

 

 

 

 

Gewährung von Darlehen

92

0,00 €

0,00%

0,00 €

0,00%

0,00 €

0,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenserwerb

93

16.231.068,46 €

20,40%

8.228.726,86 €

50,07%

8.002.341,60 €

49,30%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen

930

1.750.000,00 €

2,20%

1.750.000,00 €

100,00%

0,00€

0,00%

Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen

932

6.523.474,25 €

8,20%

2.968.704,91 €

45,51%

3.554.769,34 €

54,49%

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

935 – 939

7.957.594,21 €

10,00%

3.510.021,95 €

44,11%

4.447.572,26 €

55,89%

 

 

 

 

 

 

 

 

Baumaßnahmen

94 – 96

50.993.227,28 €

64,08%

30.140.569,99 €

59,11%

7.283.187,29 €

14,28%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Hochbau-maßnahmen

94

14.739.566,36 €

18,52%

9.179.956,52 €

62,28%

5.559.609,84 €

37,72%

Tiefbau-maßnahmen

95

32.367.159,79 €

40,68%

18.781.103,74 €

58,03%

13.586.056,05 €

41,97%

Betriebsanlagen

96

3.886.501,13 €

4,88%

2.179.509,73 €

56,08%

1.709.991,40 €

43,92%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

98

12.349.695,20 €

15,52%

11.694.613,98 €

94,70%

655.081,22 €

5,30%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

79.573.990,94 €

100,0%

50.063.910,83 €

62,91%

29.510.080,11 €

37,09%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Schwerpunkt der HAR des Vermögenshaushalts liegt, wie auch in der Vergangenheit, bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) mit einem aktuellen Anteil von fast bei ~ 65 %.

 

Von der sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung‘ mit 226,9 Mio. € (2013: 197,9 Mio. € sowie 2008 – 2013: Ø 154,2 Mio. €) wurden insgesamt lediglich etwa 35,1 % (2013: 38,4 % sowie 2008 – 2013: Ø 37,6 %) als HAR übertragen.

 

Dies bedeutet im Ergebnis, dass trotz einer deutlich höheren Investitionsgesamtermächtigung mehr umgesetzt werden konnte und in Relation dazu weniger Haushaltsausgabereste entstanden sind und in das Folgejahr vorgetragen werden mussten!

 

Der Grad der Gebundenheit der HAR insgesamt liegt mit 62,9 % (2013: 66,4 %) über dem Durchschnittswert (2008 – 2013: Ø 60,9 %); der Bindungsgrad bei den größeren Haushaltsausgaberesten (ab 250.000 €), deren Anteil am Gesamtvolumen sich auf rund zwei Drittel beläuft, beträgt 73,6 % (2013: 76,1 %).

 

Ursächlich für diesen Rückgang sind insbesondere niedrigere Quoten (fast 25%) beim Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 932).

 

 

Bei der Gewährung von Darlehen sowie bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 / 98) überschreiten die HAR mit einer Höhe von 12,3 Mio. € (2013: 13,3 Mio. €) den mehrjährigen Durchschnitt (Ø 6,7 Mio. €) um rund 85 %, wobei nennenswerte Einzel-Reste bei den „’Kinderbetreuungseinrichtungen’, insb. den ‚Krabbelstuben’ - Investitionszuschüsse der Stadt an die Träger“ (HhSt. 1.4648.988# mit insgesamt 5,9 Mio. €), bei der „’Sportförderung’ – Investitionszuschüsse der Stadt an die Vereine“ (HhSt. 1.5531.9880 mit 0,8 Mio. €), bei der „’Städtebauförderung’ – Investitionszuschüsse der Stadt an Dritte“ (HhSt. 1.6152.98# mit zusammen 0,9 Mio. €), beim „Hochwasserschutz an Donau und Regen – Kostenbeteiligung der Stadt“ (HhSt. 1.6900.98# mit insgesamt 2,1 Mio. €) und beim „Bebauten Grundbesitz - Kostenerstattungen“ (HhSt. 1.8809.9889 mit 1,1 Mio. €) vorgetragen werden.

 

Bei der Investitionsförderung von Dritten, die überwiegend im Rahmen von Förderprogrammen oder vertraglichen Regelungen abzuwickeln sind, werden zur kontinuierlichen Fortführung der Programme die erforderlichen Haushaltsreste gebildet und übertragen.

 

 

Die HAR beim Vermögenserwerb (Gr. 93) liegen mit einer Höhe von 16,2 Mio. € (2013: 14,4 Mio. €) über dem langjährigen Mittel (Ø 13,1 Mio. €).

 

Beim Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen (UGr. 930) sind als nennenswerte HAR die „Kapitaleinlage an die RTG GmbH zur Finanzierung der Errichtung des ‚Tagungszentrums‘ im ‚Alten Schlachthof‘“ (HhSt. 1.7901.9301 i.H.v. 1,8 Mio. €) aufzuführen.

 

Beim Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 932) sind als größere HAR der „Grunderwerb für den Ausbau der ‚Nordgaustraße‘“ (HhSt. 1.6482.9320 i.H.v. 0,5 Mio. €), der „Grunderwerb für den Neu- und Ausbau der ‚Frankenbrücke‘ und ‚Frankenstraße‘“ (HhSt. 1.6608.9320 i.H.v. 0,6 Mio. €), der „Grunderwerb im Rahmen des ‚Hochwasserschutzes’“ (HhSt. 1.6900.932# i.H.v. insgesamt 1,1 Mio. €) und der „Grunderwerb in ‚Gewerbe- und Industriegebieten’“ (HhSt. 1.7911.9320 i.H.v. 1,7 Mio. €) zu erwähnen.

 

Bei Grundstücksgeschäften ist es kaum absehbar, ob Vertragsverhandlungen im vorgesehenen Zeitraum abgeschlossen und abgewickelt werden können. Zudem lassen haushaltsrechtliche Bestimmungen bei dieser Gruppierung keine flexiblere Haushaltsführung im Wege der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu, weshalb vorsorglich jeweils alle beabsichtigten Grundstücksgeschäfte veranschlagt und die nicht kassenwirksamen Beträge weitgehend zur Haushaltsrestebildung vorgeschlagen werden.

 

Beim Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (UGr. 935 – 939) sind als nennenswerte HAR die „Ersatz-Beschaffungen von ‚Feuerwehrfahrzeugen‘“ (HhSt. 1301.9367# i.H.v. insgesamt 1,4 Mio. €), die „(Ersatz-)Beschaffungen von ‚IuK-Technik‘ für die ‚Integrierte Leitstelle‘“ (HhSt. 1.1600.9390# i.H.v. zusammen 0,8 Mio. €), die „(Ersatz-)Beschaffungen für das ‚Gartenamt’“ (HhSt. 1.5821.93# mit insgesamt 0,5 Mio. €) und die „(Ersatz-)Beschaffungen für den ‚Fuhrpark’“ (HhSt. 1.7701.93# mit zusammen 0,6 Mio. €) aufzuführen.

 

Der Grad der Gebundenheit liegt bei dieser Gruppe mit 44,1 % (2013: 37,4 %) sowohl über dem Vorjahres- als auch über dem Mittelwert (2008 – 2013: Ø 42,0 %).

 

 

Bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) liegen die HAR mit 51,0 Mio. € (2013: 48,3 Mio. €) im Vergleich etwa 125 % über dem langjährigen Mittel (Ø 22,6 Mio. €). Hier ist sowohl bei den Hochbaumaßnahmen (Gr. 94) mit 14,7 Mio. € (2013: 16,7 Mio. € - Ø 6,9 Mio. €) als auch bei den Tiefbaumaßnahmen (Gr. 95) mit 32,4 Mio. € (2013: 28,2 Mio. € - Ø 14,1 Mio. €) und den betriebstechnischen Maßnahmen (Gr. 96) mit 3,9 Mio. € (2013: 3,4 Mio. € - Ø 1,6 Mio. €) eine Reduzierung (Gr. 94) bzw. eine Erhöhung (Gr. 95 und Gr. 96) gegenüber dem Vorjahr sowie jeweils eine deutliche Überschreitung des langjährigen Mittels zu verzeichnen.

 

Als größere Einzel-Reste sind zu erwähnen die „’Grundschule ‚Napoleonstein‘‘ – insb. Gesamtsanierung einschl. Aufbau gebundener Ganztagszug“ (HhSt. 1.21107.94#/95# mit insgesamt 1,2 Mio. €), das „’Albertus-Magnus-Gymnasium’ – insb. Neubau Sporthalle“ (HhSt. 1.2352.94#/96# mit zusammen 1,9 Mio. €), das „’Goethe-Gymnasium’ – insb. Generalsanierung“ (HhSt. 1.2354.94#/95#/96# mit insgesamt 1,6 Mio. €), die „’Berufliche Oberschule’ – Neubau“ (HhSt. 1.2651.94#/95#/96# mit zusammen 2,7 Mio. €), die „’Entwicklungsmaßnahme Burgweinting’ – Erschließung“ (HhSt. 1.6157.95# mit insgesamt 3,3 Mio. €), die „Erschließungsstraßenaus- und -neubaumaßnahmen“ (HhSt. 1.63#.95# mit zusammen 3,2 Mio. €), die „‘Steinerne Brücke‘ – Instandsetzung“ (HhSt. 1.6406.9510 mit 2,0 Mio. €), die „’Ostumgehung’ – Neubau“ (HhSt. 1.6474.95# mit insgesamt 2,6 Mio. €), die „Hochwasserschutzmaßnahmen“ (HhSt. 1.6900.95# mit zusammen 1,1 Mio. €), die „Kanalerneuerungs- und -neubaumaßnahmen“ (HhSt. 1.70#.95# mit insgesamt 6,4 Mio. €), die „ehem. ‚Nibelungenkaserne’ – Erschließung und Entwicklung“ (HhSt. 1.5805/6325/7025/8809.94#/95# mit zusammen 5,9 Mio. €) sowie das „Baugebiet ‚Burgweinting - Nordwest’ – Erschließung und Entwicklung“ (HhSt. 1.5805/6325/7025/8819.94#/95# mit insgesamt 1,1 Mio. €).

 

Der Grad der Mittelbindung liegt bei diesen Gruppen im Vergleich zu den Vorjahren mit einem Wert von 59,1 % (2013: 60,8 % bzw. 2008 – 2013: Ø 60,6 %) auf einem ‚leicht‘ niedrigeren Niveau.

Dabei ist festzustellen, dass bei den Hochbaumaßnahmen mit 62,3 % (2013: 78,0 % bzw. Ø 59,9 %) der Vorjahreswert ‚deutlich’ unterschritten sowie bei den Tiefbaumaßnahmen mit 58,0 % (2013: 52,9 % bzw. Ø 60,8 %) und bei den betriebstechnischen Maßnahmen mit 56,1 % (2013: 41,4 % bzw. Ø 55,7 %) die Vorjahreswerte jeweils ‚deutlich‘ überschritten werden.

 

Die Gründe für diese Entwicklung bei den Baumaßnahmen sind äußerst vielschichtig und in der Regel stark vom Einzelfall abhängig.

Deshalb sind die jeweiligen Einzelbegründungen am geeignetsten, die Entstehung der Haushaltsreste zu erläutern.

 

 

 

IV. Zusammenfassung

 

 

Summarisch betrachtet entstanden – wie in den Vorjahren - im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt hohe Haushaltsausgabereste, wobei allerdings festzustellen ist, dass insb. bei den Bauinvestitionen deutlich mehr „umgesetzt“ worden ist.

 

Diesem Trend ist nach wie vor durch Überprüfung der Haushaltsansätze auf Angemessenheit und Kassenwirksamkeit - gem. § 7 Abs. 1 KommHV–Kameralistik - im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2015 sowie des Haushaltsplanes 2016 bzw. der Investitions- und Finanzplanung 2015 bis 2019 entgegenzuwirken, um so nicht erforderliche Bindungen von Finanzierungsmitteln zu vermeiden.

 

Dabei ist neben der Finanzierbarkeit insbesondere die Umsetzbarkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

Eine nochmalige Ausweitung des Investitionsvolumens - wie in den vorausgegangenen Jahren - scheidet unter Berücksichtigung der finanziellen sowie personellen und sachlichen Ressourcen aus !

 

 

Um Einschränkungen und Schwierigkeiten im Haushaltsvollzug zu vermeiden, falls zur kontinuierlichen Abwicklung von Maßnahmen über die veranschlagten Haushaltsansätze 2015 hinaus Haushaltsmittel benötigt werden, wird wie in den Vorjahren empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, im Haushaltsjahr 2015 Beträge bis in Höhe der eingezogenen bzw. verfallenen HAR, höchstens jedoch bis in Höhe von jeweils 500.000 € je Haushaltsstelle wieder bereit zu stellen.

 

 

Die Ergebnisse der Haushaltsrestebildung 2014 werden beim Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2014 zum Stand 31.12.2014 – ‚vorläufiger Rechnungsabschluss 2014’ - berücksichtigt.

 

 

 

                            25.02.2014

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Der Ausschuss beschließt:

 

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Die Neuübertragung bzw. die Nichtübertragung der Haushaltsreste 2014 gemäß der Anlage I in das Haushaltsjahr 2015 wird beschlossen.

 

Die Anlagen I.1 bis I.3 bilden einen wesentlichen Bestandteil des Beschlusses.

 

Gleichzeitig wird das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ermächtigt, bei unabweisbarem Bedarf Beträge bis zur Höhe der eingezogenen bzw. verfallenen Haushaltsreste 2014, höchstens jeweils bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle, im Haushaltsjahr 2015 wieder bereitzustellen.

 

 

Anlagen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Einzelaufstellung der in das nächste Haushaltsjahr 2015 neu zu übertragenden Haushaltsreste 2014 einschl. der vollständig bzw. teilweise nicht zu übertragenden Haushaltsreste 2014

  • Anlage I.1 - I.3

Einzelaufstellung mit Bezeichnung

- Bezeichnung sofern der Betrag des rechnerischen Haushaltsrestes

   25.000,00 € übersteigt -

  • Anlage II.1 - II.3

Einzelaufstellung mit Begründung

- Gesamtbetrag des neu zu übertragenden Haushaltsrestes ab 250.000,00 € -

jeweils unterteilt in

Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes

sowie

Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes

und

Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes

 

Diagramm und Aufstellung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts der Jahre 2008 bis 2014

- (Gesamt- bzw. Teil-)Beträge sowie Anteil an der sog. ‚Gesamtinvestitionsermächtigung‘ -

 

 

 

                            25.02.2012

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HaushaltsResteÜbertrag_ANLAGE-I (6075 KB)    
Anlage 3 2 HaushaltsResteÜbertrag_ANLAGE-II (398 KB)    
Anlage 2 3 HaushaltsResteÜbertrag_Diagramm-Aufstellung (25 KB)