Vorlage - VO/15/10732/56  

 
 
Betreff: Ev. Krankenhaus / Ev. Krankenhaus gGmbH;
Feststellung / Entlastung Abschlüsse 2013
- Teiljahresabschluss Ev. Krankenhaus 01.01. - 30.10.2013
- Jahresabschluss Ev. Krankenhaus gGmbH 29.10. - 31.12.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Vorberatung
18.03.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.03.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

 

Sachverhalt:             

 

I.

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 24.10.2013 ist der Betrieb des Ev. Krankenhauses zum 31.10.2013 von der EWR auf die gegründete Ev. Krankenhaus Regensburg gGmbH (im Folgenden: gGmbH) übertragen worden. Die Barmherzigen Brüder sind als Mehrheitsgesellschafter (80 %) zum 31.10.2013 in die gGmbH eingestiegen (EWR 20 %) und stellen die für den Betrieb des Krankenhauses alleinverantwortlichen Geschäftsführer.

 

Bezüglich der Beendigung der Trägerschaft durch die EWR zum 30.10.2013 wurde gemäß den vom Stadtrat beschlossenen Verträgen mit den Barmherzigen Brüdern ein freiwilliger Teiljahresabschluss des Ev. Krankenhauses für den Zeitraum 01.01. - 30.10.2013 bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ohne Anhang und ohne Lagebericht (Anlage 1) von der gGmbH mit einer Bilanzsumme von 17.355.617,61 EUR und einem Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 2.759.439,82 EUR aufgestellt.

r den Zeitraum 29.10. - 31.12.2013 unter der Geschäftsführung der Barmherzigen Brüder (29.10. wegen Gründung der gGmbH vor Betriebsübergang) wurde ein Jahresabschluss der gGmbH bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, mit Anhang ohne Lagebericht (Anlage 2) mit einer Bilanzsumme von 4.615.270,35 EUR und einem Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 344.799,24 EUR aufgestellt.

 

Gemäß den vom Stadtrat beschlossenen Verträgen ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, München, mit der Prüfung des Teiljahresabschlusses des Ev. Krankenhauses für den Zeitraum 01.01. - 30.10.2013 beauftragt worden (Stiftungsausschussbeschluss vom 26.03.2014). Gemäß Gesellschafterbeschluss der gGmbH ist Deloitte auch zur Prüfung des Jahresabschlusses der gGmbH für den Zeitraum 29.10. - 31.12.2013 beauftragt worden.

 

II.

Der Teiljahresabschluss für das Ev. Krankenhaus (01.01. - 30.10.2013) und der Jahresabschluss für die gGmbH (29.10. - 31.12.2013) sind in der Sitzung des Stiftungsausschusses am 03.12.2014 behandelt worden. In der Sitzung des Stiftungsausschusses am 18.03.2015 hat Deloitte über das Ergebnis seiner Prüfungen der Abschlüsse berichtet. Die Prüfberichte sind in der Sitzung am 18.03.2015 zur Kenntnis gebracht worden. Deloitte hat den Abschlüssen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt bzw. in Aussicht gestellt. Deloitte empfiehlt die Feststellung und Entlastung zu erteilen bzw. die entsprechende Stimmabgabe des Vertreters der Stiftung in der Gesellschafterversammlung.

 

Die Abschlüsse sind auch in der Sitzung des Verwaltungsrats der gGmbH am 15.07.2014 behandelt worden. In dieser Sitzung hat Deloitte über das Ergebnis seiner Prüfungen der Abschlüsse berichtet. Deloitte hat den Abschlüssen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt bzw. in Aussicht gestellt (s.o.). Der Verwaltungsrat der gGmbH empfiehlt den Gesellschaftern den Jahresabschlussr die gGmbH (29.10. - 31.12.2013) festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

 

Weiter wurden die Abschlüsse noch einer Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) unterzogen. Der Prüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung in der Stiftungsausschusssitzung am 18.03.2015 berichtet. Es erfolgten bezüglich der Abschlüsse keine wesentlichen Feststellungen. Die Stellungnahme des BKPV ist dem Stiftungsausschuss in der Sitzung vom 18.03.2015 zur Kenntnis gebracht worden. Die Ergebnisse der Prüfung durch den BKPV wurden auch in einer gemeinsamen Besprechung mit dem städtischen Rechnungsprüfungsamt erörtert. Das Rechnungsprüfungsamt schließt sich den Beurteilungen des BKPV an.

 

Nach Besprechung mit dem Rechnungsprüfungsamt wird bzgl. der Abschlüsse keine weitere Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt und Behandlung der Prüfberichte im Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat empfohlen, soweit nicht der Stadtrat Bedarf sieht.

 

Die Stiftungsaufsicht hat bzgl. der Abschlüsse und der Vorgehensweise keine stiftungs- und satzungsrechtlichen Einwendungen.

 

III.

Bzgl. der Angelegenheit Feststellung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime mit kaufmännischem Rechnungswesen sowie die Beschlussfassung über die Entlastung ist nach der Geschäftsordnung der Stadtrat zuständig. Im Falle der Erklärung der Feststellung / Entlastung in der Gesellschafterversammlung bzgl. des Jahresabschlusses eines Krankenhauses, an dem eine Minderheitsbeteiligung besteht, ist nach Auffassung der Stiftungsverwaltung für die folgenden Geschäftsjahre der Stiftungsausschuss zuständig (Allzuständigkeit für Angelegenheiten der Stiftung). Dies entspricht auch der Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen. Dieser istr alle Angelegenheiten, die städtische Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen betreffen zuständig, insbesondere bzgl. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss zur Ermächtigung der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung. Aufgrund der expliziten Regelung in der Geschäftsordnung bzgl. Krankenhäuser bittet die Stiftungsverwaltung um klarstellenden Beschluss.

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.

Der Teiljahresabschluss des Ev. Krankenhauses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01. - 30.10.2013 mit einer Bilanzsumme von 17.355.617,61 EUR sowie einem Jahresfehlbetrag von 2.759.439,82 EUR wird festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters beschlossen.

 

2.

Der Vertreter der Ev. Wohltätigkeitsstiftung wird bevollmächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Ev. Krankenhaus Regensburg gGmbH wie folgt abzustimmen:

 

2.1.

Der Jahresabschluss der Ev. Krankenhaus Regensburg gGmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 29.10. - 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 4.615.270,35 EUR sowie einem Jahresfehlbetrag von 344.799,24 EUR wird festgestellt.

 

2.2.

Der Jahresfehlbetrag von 344.799,24 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

2.3.

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

2.4.

Den Geschäftsführern Frater Benedikt Hau, Herrn Christian Kuhl, Herrn Dr. Andreas Kestler und Herrn Peter Müller wird für das Rumpfgeschäftsjahr 29.10. - 31.12.2013 Entlastung erteilt.

 

3.

Die Zuständigkeit der Ermächtigung zur Stimmabgabe bzgl. der Thematik Feststellung / Entlastung der zukünftigen Jahresabschlüsse der Ev. Krankenhaus Regensburg gGmbH liegt bei dem Stiftungsausschuss der Ev. Wohltätigkeitsstiftung.