Sachverhalt:
Der Arbeiterwohlfahrt Regensburg e.V. führt das Bürgerhaus in der Humboldtstraße 34. Hierzu überlässt die Stadt Regensburg die notwendigen Räumlichkeiten mit allen beweglichen und unbeweglichen Einrichtungen zum Betrieb eines Kiosks und eines rauchfreien Cafe- und Bistros. Ferner erhält der Verein die Erlaubnis, die Mittagsverpflegung, die in der Küche des Bistros zubereitet wird, für soziale Einrichtungen der Stadt und der AWO zu liefern sowie die Berechtigung, den Arkadenbereich und die Freifläche auf der Nordseite des Gebäudes als Freisitz zu nutzen.
Die Verwaltung legt zum Zwecke der Überlassung der Räume einen gemeinsam erarbeiteten Entwurf einer Vereinbarung vor.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Mit dem Arbeiterwohlfahrt Regensburg e.V. ist eine Vereinbarung nach vorliegendem Entwurf abzuschließen.
Anlagen: Entwurf Vereinbarung zwischen der Stadt Regensburg und dem Arbeitswohlfahrt Regensburg e.V. für das Bürgerhaus Humboldtstraße, Humboldtstraße 34
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