Vorlage - VO/15/10796/54  

 
 
Betreff: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
Handlungsfeld "Kooperations- und Vernetzungsstrukturen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Senioren- und Stiftungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
16.04.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.04.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Vorbemerkung

 

Das vorliegende Gutachten zum Handlungsfeld „Kooperations- und Vernetzungsstrukturen“ wurde in Kooperation mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München, als weiteres Handlungsfeld des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes der Stadt Regensburg erarbeitet.

 

Die zentralen Handlungsfelder des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes sind:

 

1.              Steuerung, Kooperation, Koordination und Vernetzung

2.              integrierte Orts- und Entwicklungsplanung

3.              Leben und Wohnen im Alter / Wohnen zu Hause

4.              Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit

5.              Präventive Angebote

6.              Gesellschaftliche Teilhabe

7.              rgerschaftliches Engagement

8.              Unterstützung pflegender Angehöriger

9.              Angebote für besondere Zielgruppen

10.              Hospiz- und Palliativversorgung

11.              Pflegebedarfsplanung

 

 

Es wurden bereits bearbeitet:

              Die Pflegebedarfsplanung zum Stichtag 31.12.2010, mit Beschluss vom 25.04.2012 vom Stadtrat einstimmig genehmigt

              Wohnen im Alter, mit einstimmigen Beschluss vom 25.07.2013

              Gesellschaftliche Teilhabe, mit einstimmigen  Beschluss vom 11.12.2013

 

Die Handlungsfelder Angebote für besondere Zielgruppen und Hospiz- und Palliativversorgung sowie Prävention werden aktuell in Kooperation mit der Hochschule Regensburg erstellt.

 

 

2. Gesetzliche Grundlage

 

Die rechtlichen Grundlagen, die den Handlungsrahmen der kommunalen Altenhilfe festlegen, sind in Art. 69 AGSG festgeschrieben. Demnach sollen im Rahmen eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes Rahmenbedingungen für die notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich geschaffen werden. Dies entspricht dem Grundsatz ambulant vor stationär. Ebenso wird in § 71 SGB XII festgelegt, dass Altenhilfe dazu beitragen soll, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern um damit alten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, sind Kooperations- und Vernetzungsstrukturen im Bereich der Altenhilfe unabdingbar. Versorgungslücken werden sichtbar, Doppelstrukturen vermieden und Ressourcen genutzt.

 

 

3. Kooperations- und Vernetzungsstrukturen als Qualitätsmanagement

 

Die Information der Fachöffentlichkeit und der angrenzenden, auch politischen Bereiche soll im Zusammenspiel mit dem Thema „Kooperations- und Vernetzungsstrukturen“ abgedeckt werden. „Kooperation und Vernetzung“ werden in seniorenpolitischen Gesamtkonzepten häufig in Form von Runden Tischen in die Tat umgesetzt und haben keine maßgebliche Bedeutung im Kanon der seniorenpolitischen Bereiche. In Regensburg ist geplant, die

Kooperations- und Vernetzungsstrukturen als Qualitätsmanagement zu implementieren.

 

 

4. Erforderliche Maßnahmen

 

  • Einrichtung einer geschäftsführenden Stelle zur Umsetzung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes

Die geschäftsführende Stelle erfolgt über das Senioren- und Stiftungsamt und ist Verbindung zwischen dem Gremium und der Verwaltung. Die Aufgaben werden von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber der Planstelle 541107 übernommen.

 

  • Implementierung eines „Trisektoralen Gremiums für die Lebenslagen älterer Menschen“ (Strategiegremium)

Die inhaltliche, strategische und koordinierende Moderation des Gremiums wird durch externe, wissenschaftliche Begleitung übernommen. Die Vergabe der Moderation erfolgt nach den Vergaberichtlinien der Stadt Regensburg.

r die Moderation entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe vonhrlich 10.000 €.

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Das Gutachten zu „Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit und Kooperations- und Vernetzungsstrukturen wird zur Kenntnis genommen. Das Gutachten ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Das Gutachten ist Grundlage des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes (Art. 69 AGSG) der Stadt Regensburg für das Handlungsfeld Kooperations- und Vernetzungsstrukturen.

 

3. Für die Umsetzung des Handlungsfeld Kooperations- und Vernetzungsstrukturen sind die Maßnahmen, die sich aus dem Gutachten ergeben (Nummer 4), maßgebend

 

4. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass sie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konzept QM Feb2015 (359 KB)