Vorlage - VO/15/10833/D2  

 
 
Betreff: Bürgerstift St. Michael
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeister Wolbergs
2. Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Direktorium 2   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
16.04.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.04.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Das Bürgerstift St. Michael, Am Singrün 2a, wurde im 18. Jahrhundert erbaut und ist in seinem ursprünglichen Zustand bis heute erhalten. Ende der 1980er Jahre erfolgte ein Erweiterungsbau an der Westseite; in den 1990er Jahren wurde der Haupteingang durch einen Glasanbau neu gestaltet. Das dort betriebene Seniorenheim zieht sich über mehrere Gebäudeteile, die direkt miteinander verbunden sind. Das Haus verfügt grundsätzlich über eine Kapazität von 100 Plätzen; zum Stichtag 26.03.15 wohnten dort noch 80 Bewohnerinnen und Bewohner.

Das Bürgerstift St. Michael ist eine Liegenschaft der Katholischen Bruderhausstiftung. Betreiber des Seniorenheims ist die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH.

 

Ein weiterer wirtschaftlicher Betrieb des Bürgerstifts St. Michael als stationäres Pflegeheim ist zukünftig nicht mehr möglich.

 

Das Gebäudeensemble Bürgerstift St. Michael entspricht nicht mehr den baulichen Anforderungen an ein modernes Pflegeheim und den entsprechenden Vorschriften. Im Juni 2010 wurde durch das Amt für Hochbau und Gebäudeservice ermittelt, dass notwendige Instandsetzungen, Umbauten und Sanierungen zum Erhalt des Gebäudes über einen Zeitraum von 15 Jahren Gesamtkosten von ca. 14,8 Millionen Euro erforderlich machen würden. Bei den Kosten sind notwendige Umbauten aufgrund der Energiesparverordnung oder zur Anpassung an brandschutzrechtliche Auflagen noch nicht mitberücksichtigt.

 

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt mussten zur Erfüllung von Vorgaben des Brandschutzes 11 Bewohnerplätze komplett geräumt werden, aus denen eine Rettung pflegeberftiger Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund der baulichen Situation (z.B. nicht ausreichender zweiter Rettungsweg) nicht mehr sichergestellt werden könnte. Die komplette Räumung des als „Michlbau“ bekannten Neubaus des Bürgerstifts (25 Bewohnerplätze) muss aus brandschutztechnischen Gründen bis spätestens 30.09.2015 abgeschlossen sein. Dieser Neubau war ursprünglich für Rüstigenplätze entstanden. Bei einer Begutachtung durch die KDA Beratungs- und Forschungsgesellschaft für Altenhilfe mbH wurde im April 2014 festgestellt, dass nach dem Wegfall des linken Gebäudeflügels eine nach derzeitigen pflegefachlichen Standards empfohlene Betreuung in Wohneinheiten mit einer Gruppengröße von maximal 12 Personen im Bürgerstift nicht realisierbar sei. Das Bürgerstift sei für eine stationäre Wohnform nicht (weiter) geeignet.

 

Aufgrund des Sanierungsbedarfs war bereits in den letzten Jahren angedacht worden, einen Neubau des Bürgerstifts St. Michael, z.B. in Burgweinting oder im Stadtnorden, zu schaffen. Die Zahl der vorhandenen stationären Pflegeplätze und die tatsächlichen Belegungsquoten sprechen allerdings derzeit gegen den Bedarf an weiteren stationären Plätzen. Die Bedarfsermittlung der stationären Plätze nach Art. 69 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) hat zum Stichtag 31.12.2010 für Regensburg eine sehr gute Versorgungssituation ergeben. Die Belegungssituation 2014 bestätigt diese Analyse. Zum Stichtag 11.12.2014 verfügte Regensburg über 1969 stationäre Plätze in 23 zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen. Davon waren 1724 Plätze tatsächlich belegt, was einer Auslastung von 87,56 % entspricht. Auch prognostisch ist das Mindestmaß an erforderlichen stationären Pflegeplätzen in Regensburg nach der Bedarfsermittlung durch die bestehenden Pflegeheime abgesichert. Des Weiteren kann durch die Förderung ambulanter Wohn- und Betreuungsstrukturen (z.B. ambulant betreute Wohngruppen, Mehrgenerationenwohnungen, Servicewohnen oder Tagespflegeeinrichtungen) der Wegfall stationärer Plätze weiter substituiert werden.

 

Nach derzeitigem Stand ist ein nahtloser Umzug in den zweiten Bauabschnitt des Bürgerheims Kumpfmühl möglich, dessen Fertigstellung für Ende August 2015 geplant ist. Allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Bürgerstifts steht ein Pflegeplatz ohne Wartezeit sofort zur Verfügung. Sowohl das Bürgerstift St. Michael als auch das Bürgerheim Kumpfmühl haben bereits einen Aufnahmestopp vollzogen. Durch Aufnahme vieler Bewohnerinnen und Bewohner des Bürgerstifts wird es für das Bürgerheim Kumpfmühl möglich sein, bereits ab Eröffnung des zweiten Bauabschnitts eine hohe Belegungsquote zu erreichen.

 

In drei Gesprächen im März 2015 wurden die Bewohnerinnen und Bewohner des Bürgerstifts und ihre Angehörigen bzw. Betreuer, das Personal des Bürgerstifts und das Personal des Bürgerheims über die Situation durch Herrn Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und Frau Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer informiert. Neben der verständlichen Betrübnis darüber, überhaupt in fortgeschrittenem Alter nochmals umziehen zu müssen, wurde jedoch positiv aufgenommen, dass die bei Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und Personal sehr geschätzte Leitungsebene des Bürgerstifts erhalten bleibt und mit in das Bürgerheim Kumpfmühl „umziehen“ wird. Die jetzige Heimleiterin des Bürgerstifts Frau Betz wird die Heimleitung des Bürgerheims Kumpfmühl übernehmen. Betriebsbedingte Kündigungen durch die Schließung des Bürgerstifts St. Michael für die ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerstifts mit unbefristeten Arbeitsverträgen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Allen Bewohnerinnen und Bewohnern wird das Angebot unterbreitet, in das Bürgerheim Kumpfmühl umzuziehen, wenn sie das möchten. Ausschlaggebend ist für einige Bewohnerinnen und Bewohner dabei sicherlich, dass teilweise die Zimmer im Bürgerstift mit vielen eigenen Möbeln ausgestattet werden konnten, die aufgrund der vorhandenen Teilmöblierung im Bürgerheim nicht in diesem Umfang mitgenommen werden können.

r Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht ins Bürgerheim umziehen möchten, stehen als Alternative Plätze im Johannisstift zur Verfügung, die teilweise eine stärkere Eigenmöblierung der Zimmer zulassen. Daneben unterstützt die Heimleitung des Bürgerstifts jede Bewohnerin und jeden Bewohner und ihre/seine Angehörigen bzw. Betreuer bei der Platzsuche in jedem anderen Pflegeheim. Alle Bewohnerinnen und Bewohner werden durch die Heimleitung beim Umzug in ein Pflegeheim ihrer Wahl intensiv begleitet.

 

Die Räumung und der Umzug ins Bürgerheim Kumpfmühl beginnen mit der Fertigstellung und Bezugsmöglichkeit des dortigen zweiten Bauabschnitts und sollen dann zeitnah abgeschlossen werden.

 

Der Aufsichtsrat der Regensburg SeniorenStift GmbH wird in seiner Sitzung am 05.05.2015 über die Schließung des Bürgerstifts St. Michael beschließen.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.