Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg besteht aus 15 stimmberechtigten und
Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 8 AGSG ist der Stadtjugendring im Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg durch das beratende ordentliche Mitglied Philipp Seitz und das beratende stellvertretende Mitglied Linda Puppe vertreten.
Der Stadtjugendring hat mit Mail vom 25.03.2015 mitgeteilt, dass Sophia Hübl, Vorstandsmitglied des Stadtjugendrings, neu als Stellvertreterin von Philipp Seitz beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses werden soll.
Entsprechend § 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung werden die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und ihre Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen durch Beschluss des Stadtrats bestellt.
Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 2 AGSG einer Bestellung von Frau Sophia Hübl als beratendes stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg sind gegeben. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Frau Sophia Hübl wird als beratendes stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg bestellt.
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