Vorlage - VO/15/10834/51  

 
 
Betreff: Bestellung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
16.04.2015 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.04.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg besteht aus 15 stimmberechtigten und
14 beratenden Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist nach Art 18 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestellen.

 

Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 8 AGSG ist der Stadtjugendring im Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg durch das beratende ordentliche Mitglied Philipp Seitz und das beratende stellvertretende Mitglied Linda Puppe vertreten.

 

Der Stadtjugendring hat mit Mail vom 25.03.2015 mitgeteilt, dass Sophia Hübl, Vorstands­mitglied des Stadtjugendrings, neu als Stellvertreterin von Philipp Seitz beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses werden soll.

 

Entsprechend § 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung werden die beratenden Mitglieder des Jugend­hilfeausschusses und ihre Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen durch Beschluss des Stadtrats bestellt.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 2 AGSG einer Bestellung von Frau Sophia Hübl als beratendes stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg sind gegeben.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Frau Sophia Hübl wird als beratendes stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg bestellt.