Vorlage - VO/15/10836/51  

 
 
Betreff: Förderung der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.04.2015 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) anfänglich „Projekt Förderung und Unterstützung von Bürgerengagement im Bereich Eltern- und Familienarbeit“ - in Träger­schaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Sozialen Initiativen besteht seit 1987. Die Einrichtung wurde seitdem jährlich im Rahmen der Zuschussanträge freier Träger nach
§ 74 SGB VIII gefördert. Zu diesem Zweck musste jährlich ein Zuschussantrag gestellt werden, der Jugendwohlfahrtsausschuss bzw. Jugendhilfeausschuss sprach hinsichtlich der Höhe des Zuschusses eine Empfehlung an den Stadtrat aus, dieser entschied über die Förde­rung im Rahmen des jeweils nächstjährigen Haushalts und stellte dann den Zuschuss auf­grund gesonderter Beschlussfassung über die Freigabe der sog. freiwilligen Leistungen zur Verfügung.

 

Die Förderung von KISS betrug im Jahr 2002 nach der Euro-Umstellung 16 120 Euro, im Zeitraum 2005 bis 2008 war sie auf 14 000 Euro reduziert und erreichte erst im Jahr 2009 wieder 16 000 Euro. Diese Höhe besteht seitdem unverändert.

 

KISS teilte mit Schreiben vom 26.03.2015 mit, dass man „im Hinblick auf die Absicherung der Förderung ab 2016 eine vertragliche Vereinbarung“ anstrebe. Gleichzeitig wird ein er­hter Zuschuss von 18 000 Euro erbeten. Der Landkreis trage den gestiegenen Aus­gaben und der Ausweitung der Aufgabenwahrnehmung bereits Rechnung, indem der Zuschuss für KISS ab dem Jahr 2014 von 9 000 Euro auf 10 000 Euro erhöht wurde.

 

Au Sicht der Verwaltung sind die Anliegen der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS), mehr Planungssicherheit und einen erhöhten Zuschuss zu erhalten, gut nachvoll-
zieh­bar. Es wird deshalb vorgeschlagen, die entsprechende vertragliche Regelung nach
§ 77 SGB VIII zu erarbeiten und sie den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschluss­fassung vorzulegen.


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine vertragliche Regelung zur Förderung der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) ab dem Haushaltsjahr 2016 zu erarbeiten und sie den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


 

Anlagen: