Sachverhalt:
1. Einführung
In seiner Sitzung am 20.10.2010 hat der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung einer Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu prüfen.
Im „Quantitativen Bericht zur sozialen Lage in Regensburg 2011“ (Sozialbericht) wurde u. a. unter Punkt 4.3 das Thema Wohnungslosigkeit erörtert. Aufbauend auf diesen Bericht wurde gemeinsam mit interessierten Regensburger Bürgerinnen und Bürgern und Vertretungen von sozialen Institutionen und Verbänden ein Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut erarbeitet. Die Bereiche „Schulden und materielle Sicherung“ sowie „Fachstelle für soziale Bedürfnisse“ sind darin thematisiert. Gefordert wurde eine Beratungsstelle mit mobilem Sozialdienst, durch die auch die Aufgaben einer Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit abgedeckt werden können. Die Priorität wurde sowohl von der Arbeitsgruppe als auch von der Verwaltung als sehr hoch eingestuft.
Mit dem Endbericht des Beteiligungsprozesses zum Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut befassten sich am 01.07.2014 der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsfragen, am 08.07.2014 der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen und am 17.07.2014 der Jugendhilfeausschuss (jeweils Vorberatung). Am 24.07.2014 erfolgte die Beschlussfassung im Stadtrat. Die Verwaltung wurde mit der Prüfung der aufgelisteten Maßnahmenvorschläge aus dem öffentlichen Beteiligungsprozess beauftragt. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist jeweils ein gesonderter Maßnahmenbeschluss im zuständigen Ausschuss bzw. im Stadtrat herbeizuführen.
Die Koalitionsvereinbarung für die Stadtratsperiode 2014 – 2020 enthält unter Punkt 7.4 das Ziel, die Ergebnisse des Sozialberichts schnellstmöglich umzusetzen und unter Punkt 7.5 die Absichtserklärung, einen Allgemeinen Sozialdienst zu schaffen, der auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der Notwohnanlagen zuständig sein wird.
Das erarbeitete Konzept beinhaltet zum einen die Schaffung einer Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, zum anderen die Einrichtung einer Beratungsstelle (Allgemeiner Sozialdienst), die bei Problemen im persönlichen, sozialen, wirtschaftlichen und psychosozialen Bereich Hilfestellung leistet. Die Zuständigkeiten von Fachstelle und Beratungsstelle werden in der praktischen Arbeit nicht immer klar abgrenzbar sein, da sich die jeweiligen Notlagen in der Regel sehr vielschichtig gestalten. Daher ist vorgesehen, dass der Allgemeine Sozialdienst auch im Bereich Obdachlosigkeit tätig wird. Grundprinzip der Arbeit wird aufsuchende Sozialarbeit sein.
Familien mit Kindern werden gemäß Sozialgesetzbuch, Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe durch das Amt für Jugend und Familie beraten und unterstützt.
Die Beratung von Seniorinnen und Senioren in allen Lebenslagen erfolgt durch die Beratungsstelle für ältere Menschen bzw. durch die Fachstelle für pflegende Angehörige, die beim Senioren- und Stiftungsamt der Stadt Regensburg angesiedelt sind.
Alle Tätigkeiten der Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und der Beratungsstelle erfolgen in Abgrenzung zu den Zuständigkeiten Dritter.
2. Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
2.1. Allgemeines:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. weist in ihrem Internetauftritt darauf hin, dass Wohnungsnotfälle drastisch zunehmen: „284.000 Menschen in Deutschland waren 2012 ohne Wohnung (Anstieg um 15% seit 2010). Bis 2016 werden 380.000 Menschen in Deutschland wohnungslos sein.“
Auch in Regensburg steigt die Zahl der Menschen mit Hilfebedarf im „Handlungsfeld Wohnen“ stetig an.
Zu unterscheiden ist zwischen
Wohnungslose auf Unterstützung zur Vermeidung erneuter Wohnungslosigkeit angewiesen sind (vgl. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Prävention von Wohnungslosigkeit vom 11.09.2013).
Wohnungslosigkeit hat in der Regel eine massive soziale Benachteiligung zur Folge, eine Integration in die Gesellschaft findet nicht statt. Ohne Hilfe von außen ist es dem betroffenen Personenkreis meist nicht möglich, eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.
2.2. Ziele:
Mit dem vorliegenden Konzept sollen unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Sozialgesetzgebung, Bürgerliches Recht, Gemeindeordnung in Verbindung mit der Notwohnanlagensatzung der Stadt Regensburg) folgende Ziele erreicht werden:
2.3. Geeignete Maßnahmen:
Derzeit verfügt die Stadt Regensburg über rund 50 Wohnungen in unterschiedlicher Größe, die als Notwohnungen genutzt werden können und zum Großteil belegt sind. Außerdem existiert ein Obdachlosenheim mit 26 Plätzen für Männer und 8 Plätzen für Frauen.
Die Verwaltung und Vergabe dieser Unterkunftsmöglichkeiten erfolgt durch die Fachstelle.
Die Kontaktaufnahme erfolgt nicht nur nach Vorsprache der betroffenen Personen, sondern auch von Amts wegen nach Kenntnis der Notlage. Es ist bei allen Maßnahmen zu prüfen, ob sie aus Effizienzgründen vorrangig in aufsuchender Form durchzuführen sind.
2.3.1. Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit
2.3.2. Konkrete Hilfen im Einzelfall insbesondere:
2.3.3. Nachsorge zur Vermeidung erneuter Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit
2.4. Kooperation und Vernetzung:
Neben der Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung und mit dem Jobcenter ist hinsichtlich aller Maßnahmenarten die Vernetzung mit externen Organisationen dringend notwendig. Dazu gehören insbesondere:
Synergieeffekte können dadurch genutzt und Doppelarbeit kann vermieden werden. Kooperationsmöglichkeiten werden geprüft, z. B. mit Vermietern und Justiz hinsichtlich des Informationsflusses bei drohender Wohnungslosigkeit.
Je früher die Fachstelle von der Notlage erfährt, desto effizienter kann Hilfe geleistet werden.
Zum gegenseitigen Austausch, u. a. über Maßnahmen, Problemschwerpunkte und Veränderungen wird ein „Runder Tisch“ installiert.
2.5. Dokumentation:
Die Arbeit der Fachstelle wird dokumentiert. Erfasst werden alle Hilfen und Maßnahmen (Zahl, Inhalt, Informationsquellen) mit Aussagen zur Ausgangssituation und dazu, ob das jeweils verfolgte Ziel erreicht werden konnte.
Auf dieser Basis erfolgt regelmäßig eine Berichterstattung. Durch Monitoring (Beobachtung und Überwachung der Situation) kann auf neue Bedarfe reagiert werden.
3. Beratungsstelle und Allgemeiner Sozialdienst
Die Beratungsstelle des Amtes für Soziales hilft bei Problemen
Sie wird unterstützend tätig, vermittelt Hilfen, begleitet die betroffenen Personen („Kümmererfunktion“) und koordiniert im Sinne von Case-Management mögliche Hilfen. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit anderen städtischen Dienststellen, insbesondere dem Senioren- und Stiftungsamt. Bei Bedarf werden die jeweiligen Zuständigkeiten schriftlich abgegrenzt.
Eine Vernetzung zwischen allen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung angebotenen Beratungs- und Hilfemöglichkeiten ist dringend notwendig.
Die Beratungsstelle und die Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit arbeiten Hand in Hand. Kooperation, Vernetzung, Dokumentation und Evaluation erfolgen analog (s. dazu obige Ausführungen).
Die Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgt durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Internetauftritt, Pressekonferenz, Pressemitteilungen) in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Soziales und der Pressestelle sowohl beim Start der Beratungsstelle als auch laufend über die Angebote, Erreichbarkeit usw.
Durch die Schaffung einer Beratungsstelle mit mobilem Sozialdienst und einer Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit können viele der im Endbericht zum Beteiligungsprozess Sozialbericht vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt bzw. abgedeckt werden.
4. Umsetzungsmanagement zu Punkt 2 und Punkt 3
4.1 Raumbedarf
Die Raumsituation beim Amt für Soziales ist bereits jetzt sehr beengt und wird durch die Schaffung von Fachstelle und Beratungsstelle verschärft. Es muss kurzfristig an einer Lösung gearbeitet werden. Die an der Raumplanung und –vergabe Beteiligten Stellen wurden informiert.
4.2 Personal
4.2.1 Allgemeines
Eine Änderung von Stellenplan, Verwaltungsgliederung und Geschäftsverteilung ist notwendig.
Gestartet werden soll mit einem Team aus folgenden Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern:
Die Stellenbemessung muss sich an den tatsächlichen Fallzahlen und den Fallgestaltungen orientieren und kann erst nach einer Erprobungszeit genauer bewertet werden.
Die Stellenbesetzungsverfahren laufen derzeit. Geplant ist, sofern die nötigen Räume und das Personal zur Verfügung stehen, ab 01.06.2015 mit der Umsetzung des Konzepts zu beginnen.
4.2.2 Überblick über die Aufgaben der Verwaltungsstelle
4.2.3 Überblick über die Aufgaben der Stellen „Soziale Arbeit“:
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Dem dargestellten Konzept wird zugestimmt. |
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