Vorlage - VO/15/10850/D1  

 
 
Betreff: Schaffung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Inklusionsbeauftragten bei der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Direktorialbereich 1   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
16.04.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

In Regensburg leben rund 16.300 schwerbehinderte Menschen (Stand 31.12.2013, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung). Bisher werden die Interessen dieser Personengruppe ehrenamtlich durch den Beirat für Menschen mit Behinderung vertreten. Die Aufgabe des Gremiums nach der Geschäftsordnung ist es, zur Förderung der Belange behinderter Menschen mit den freien und öffentlichen Trägern der Behindertenhilfe sowie mit allen Einrichtungen, die sich mit Planungen und Maßnahmen für Behinderte befassen, eng zusammenzuarbeiten. Ferner gibt der Beirat Anregungen und Empfehlungen auf dem Gebiet der Behindertenhilfe und steht als sachverständiges Gremium insbesondere den Dienststellen der Stadt Regensburg, die in diesem Bereich tätig sind, zur Seite. Der Beirat für Menschen mit Behinderung besteht aus dem Plenum und einem Arbeitsausschuss, der durch das Plenum gewählt wird. Alle Tätigkeiten sowohl im Plenum als auch im Arbeitsausschuss wurden in der Vergangenheit ehrenamtlich wahrgenommen; dem Beirat steht lediglich eine geschäftsführende Stelle bei der Stadtverwaltung zur Verfügung.

 

Am 13. Dezember 2006 haben die Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zum Schutz und zur Stärkung der Rechte und Möglichkeiten der Menschen mit Behinderung beschlossen. Das Übereinkommen konkretisiert das universelle Menschenrecht auch für Personen mit Behinderung und stellt klar, dass diese ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe besitzen. Seit 26. März 2009 ist die UN-Konvention auch für Deutschland verbindlich und wird im Gesetz Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) sowie dem Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG) konkretisiert.

 

Um den gesetzlichen Forderungen gerecht zu werden, ist es deshalb erforderlich, wie von der Koalition im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Stelle einer / eines hauptamtlichen Inklusionsbeauftragten in Vollzeit zu schaffen. Deren / dessen Aufgabe ist es,

 

  • die Interessen von Menschen mit Behinderung zu vertreten,
  • als zentrale Anlauf- und Schnittstelle auf dem Gebiet der Behindertenhilfe für die Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Verbände zu fungieren,
  • sich für die Verbesserung der inklusiven Lebensbedingungen in unserer Stadt einzusetzen,
  • die Ziele des Projekts „Regensburg inklusiv“ zu unterstützen und weiterzuführen,
  • Kontakte zu koordinieren und zielführend einzusetzen und
  • durch Öffentlichkeitsarbeit ein größeres Bewusstsein sowohl innerhalb der Verwaltung als auch bei der Bevölkerung für das Thema „Inklusion“ zu erzeugen,
  • die Arbeit des Beirates mit Menschen mit Behinderung und dem Arbeitsausschuss fortzuentwickeln und zu begleiten.

 

Damit wird wie beispielsweise in den Städten Nürnberg, Ingolstadt und künftig auch Fürth - der Anregung des Art. 18 Satz 1 BayBGG Folge geleistet, der fordert, dass die kreisfreien Gemeinden zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik bestellen sollen.


Der Ausschuss beschließt:

 

Bei der Stadt Regensburg wird die Funktion eines/einer hauptamtlichen Inklusionsbeauftragten eingerichtet.

Dem Stadtrat wird empfohlen, im Rahmen des Nachtragshaushalts 2015 die hierzu erforderlichen stellenplanmäßigen Voraussetzungen zu schaffen.

 

 


 

Anlagen: