Vorlage - VO/15/10981/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gem. Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
18.06.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

 

  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 06.05.2015 bis zum 02.06.2015 ein Antrag auf überplanmäßige Mittel für den


Verwaltungshaushalt                            i. H. v. insgesamt                                          200.000,00 €
 


eingereicht worden, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000,00 € bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses r Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen llt (Anlage 1).

 

  1. Vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 06.05.2015 bis zum 02.06.2015 aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000,00 € bis 50.000,00 € genehmigt worden, die hiermit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).

 

 

  1. Ebenso wurde im Zeitraum 06.05.2015 bis zum 02.06.2015 ein Antrag  bezüglich der  Wiederbereitstellung von Haushaltsmitteln genehmigt, der im Haushaltsjahr 2014 nicht kassenwirksam geworden ist. Dies wird dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ebenfalls zur Kenntnis gebracht (Anlage 3).
     

 

 

 

 

 

Anlagen: 3


1.              Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt, für den in Anlage 1 aufgeführten Einzelzweck überplanmäßige Mittel

im Verwaltungshaushalt              i. H. v. insgesamt                            200.000,00 €

                                                                                                               

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.

 

 

2.               Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
 

 

3. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 3 beschriebenen Wiederbereitstellung.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_0_4565_7701_öff_EndV_Juni_15 (38 KB)    
Anlage 2 2 Bekanntgaben__MB_06_2015 _öff_endg nach Ergänzung Anweisung R II (15 KB)    
Anlage 3 3 Bekanntgabe__Wiederbereitstellung__öffentlich_06_2015 (9 KB)