Sachverhalt:
1. Anlass
Das städtische Beteiligungsunternehmen RBD Regensburg Business Development GmbH (RBD) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2014, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Anlage 1), sowie den Lagebericht (Anlage 2) aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates der RBD am 13.05.2015 behandelt worden. In der Aufsichtsratssitzung hat der Jahresabschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Er hat dem vorgelegten Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der RBD soll gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der RBD der Jahresabschluss festgestellt, die Ergebnisverwendung beschlossen sowie der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung entlastet werden. Dazu hat der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der RBD die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Der Bericht des Aufsichtsrats der RBD liegt als Anlage 3 bei.
2. Jahresabschluss
Ergebnisübersicht
Hinweise und Erläuterungen zum Jahresabschluss
Die RBD erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag von 572 TEUR und liegt um 21 TEUR besser als geplant. Dieser Jahresfehlbetrag ergibt sich im Wesentlichen aus den Abschreibungen auf Finanzanlagen. Diese resultieren daraus, dass die Kapitaleinlage für die R-Tech GmbH von der Stadt Regensburg als Kapitaleinlage in die RBD eingelegt, von dieser aber an die R-Tech GmbH weitergeleitet und systembedingt in der eigenen Bilanz wieder abgeschrieben wird.
Anlagen: Anlage 1: Jahresabschluss der RBD Regensburg Business Development GmbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang Anlage 2: Lagebericht Anlage 3: Bericht des Aufsichtsrats
Der Ausschuss beschließt:
2.1 Dem vorgelegten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie dem Lagebericht der RBD Regensburg Business Development GmbH wird zugestimmt. 2.2 Der Jahresfehlbetrag der RBD Regensburg Business Development GmbH in Höhe von 572.023,54 EUR wird festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen. 2.3 Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. 2.4 Den Mitgliedern der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2014 Entastung erteilt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||