Sachverhalt:
1. Anlass
Das städtische Beteiligungsunternehmen R-Tech GmbH (R-Tech) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2014, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Anlage 1), sowie den Lagebericht (Anlage 2) aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates der R-Tech am 13.05.2015 behandelt worden. In der Aufsichtsratssitzung hat der Jahresabschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Er hat dem vorgelegten Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der R-Tech soll gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der R-Tech der Jahresabschluss festgestellt, die Ergebnisverwendung beschlossen sowie der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung entlastet werden. 100%iger Anteilseigner der R-Tech ist die RBD Regensburg Business Development GmbH (RBD); für sie hat ihre Geschäftsführung in der Gesellschafterversammlung der R-Tech die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Der Bericht des Aufsichtsrats der R-Tech liegt als Anlage 3 bei.
Ergebnisübersicht
Hinweise und Erläuterungen zum Jahresabschluss
Das Jahresergebnis verschlechtert sich gegenüber dem Vorjahr, liegt jedoch nur geringfügig schlechter als geplant. Der deutliche Verlustanstieg gegenüber dem Vorjahr ist in erster Linie auf zusätzliche Personalkosten für das Neubauprojekt zurückzuführen.
Die Nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung des Eigenkapitals.
Die in 2013 und 2014 erfolgten Kapitaleinlagen für den Bau des Technologiezentrums schlagen sich unmittelbar auf das Eigenkapital nieder.
Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss der R-Tech GmbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang Anlage 2: Lagebericht Anlage 3: Bericht des Aufsichtsrats
Der Ausschuss beschließt:
2.1 Dem vorgelegten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie dem Lagebericht der R-Tech GmbH wird zugestimmt. 2.2 Der Jahresfehlbetrag der R-Tech GmbH in Höhe von 547.841,67 EUR wird festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen. 2.3 Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. 2.4 Den Mitgliedern der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2014 Entastung erteilt.
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