Vorlage - VO/15/11094/53  

 
 
Betreff: Errichtung eines Kunstrasenplatzes im Stadtnorden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Sportamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Entscheidung
09.07.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:             

 

Im Zuge der Weiterentwicklung der Sportstadt Regensburg war es von jeher ein Ziel, mehrere Kunstrasenplätze bereitzustellen. Im Idealfall sollte in jedem der 6 Planungsbereiche der Sportentwicklung ein Platz für die dort ansässigen Vereine zur Verfügung stehen. Derzeit stehen folgende Kunstrasenplätze zur Verfügung:

Planbereich 3: Sportclub Regensburg

Planbereich 4: SV Burgweinting

Planbereich 6: Städtische Sportanlage Weinweg

Planbereich 5: Neubau SSV Jahn 2000 geplant

 

Der Planbereich 1 Innenstadt muss bei allen Freisportanlagen von den umliegenden Bereichen mitversorgt werden.

Auch im Planbereich 2 Stadtnorden steht noch kein Kunstrasenplatz zur Verfügung. Bei den notwendigen Nutzungen müssen die Vereine weite Wege in Kauf nehmen, um zumindest in eingeschränktem Umfang einen Kunstrasenplatz nutzen zu können.

 

Die Nutzungsdauer eines Kunstrasenplatzes kann mit 30 Stunden/Woche doppelt so hoch angesetzt werden wie die eines normalen Rasenspielfeldes. Speziell während der Schlecht-Wetter-Periode im Herbst und Frühjahr haben Kunstrasenfelder deutliche Vorteile gegenüber einem herkömmlichen Rasenspielfeld.

 

r den Stadtnorden ergibt sich derzeit folgende Situation:

  • Der SV Fortuna spielt im hochklassigen Amateurfußball und hat aufgrund des höheren Trainingsumfanges vor allem in den Herbst- und Wintermonaten dringenden Bedarf zur Nutzung eines Kunstrasenplatzes;
  • Der VfB Regensburg bietet in erster Linie Breitensport- und Jugendfußball an; die beiden städtischen Plätze sind ausgelastet;
  • Der Ball-Spiel-Club beginnt in den nächsten Monaten mit dem Bau seiner neuen Sportanlage am Brandlberg. Nach dem Aufstieg in die Kreisliga benötigt der Verein in jedem Falle neben dem Hauptspielfeld einen weiteren Trainingsplatz.

 

Die Fußballabteilungen dieser drei Vereine haben eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Ziel ist es, den jeweiligen Nachwuchsbereich (bis einschl. A-Jugend) sowie den Bereich Frauenfußball zum Zwecke der Jugendförderung und der Integration ausländischer Kinder und Jugendlicher zu intensivieren. Alle Mannschaften spielen künftig unter dem Namen „SG Regensburg Nord mit eigenen Trikots, Wappen und Vereinsfarben.

 

r die Herrenmannschaften der 3 Vereine sowie die Jugend- und Frauenmannschaften der SG besteht ein Bedarf an einem Kunstrasenplatz. Zunächst war angedacht, hier einen der beiden Rasenplätze der städtischen Sportanlage Aussiger Straße zu einem Kunstrasen umzubauen. Das Trainingsfeld hat aber mit 55/86 m keine ausreichende Größe für einen Spielbetrieb; es bliebe deshalb nur der Umbau des Hauptspielfeldes mit allen Nachteilen für den Spielbetrieb des VfB.

 

Durch den Neubau der Sportanlage des BSC bietet sich nun die Gelegenheit, hier das Trainingsspielfeld als städtischen Kunstrasenplatz zu errichten und allen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Der Ball-Spiel-Club stimmt diesem Vorhaben zu, da er für das geplante zweite Spielfeld keine Zuwendungen aus Staatsmitteln erhält und dieses deshalb derzeit nicht finanzieren kann.

 

An diesem Standort bietet sich außerdem die Möglichkeit, den Kunstrasenplatz auch der Konrad Grundschule und Mittelschule zur Nutzung zu überlassen. Durch den Fußngersteg über die Bahnlinie und die Ostumgehung liegt der Sportplatz nur wenige Meter von der Schule entfernt.

 

Die Kosten für den Kunstrasenplatz würden ca. 400.000 bis 450.000 € betragen. Die dem Ball-Spiel-Club bereits bewilligten Sportförderungsmittel würden sich um ca. 70.000 € verringern.

 

Die notwendigen Teilflächen der Grundstücke sind für 25 Jahre an den Ball-Spiel-Club verpachtet. Der Verein re damit einverstanden, der Stadt hierfür ein unabdingbares Nutzungsrecht einzuräumen. Voraussetzung wäre auch die zu erwartende Zustimmung der Grundstückseigentümer.

 

mtliche Nutzungsrechte wären in einem eigenen Vertrag zwischen Stadt und Ball-Spiel-Club zu regeln. Das betrifft neben dem Sportplatz auch die Überlassung der zum Betrieb notwendigen Betriebsräume wie Umkleiden und Sanitäranlagen.

 

 

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Die Stadt errichtet für den Stadtnorden auf dem neuen Sportgelände des Ball-Spiel-Clubs einen Kunstrasenplatz als städtische Sportanlagen.

Der Platz steht neben den Sportvereinen während der Schulzeit vorrangig für den Schulsport zur Verfügung.

 

  1. Dem Stadtrat wird empfohlen, die notwendigen Mittel im Investitionsprogramm bereitzustellen.

 

  1. Mit dem Ball-Spiel-Club wird ein Nutzungsvertrag geschlossen, der die Mitnutzung der vereinseigenen Betriebsräume regelt.

 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 150401 FFGP BSC Rgbg Vorabzug mKunstrasen (1595 KB)