Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Kunst am Nördlichsten Punkt der Donau wurde ein einstufiger, begrenzt offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Bewerbungsverfahren – lokal beschränkt auf den Freistaat Bayern – durchgeführt.
Das Preisgericht hat am 08. Juni 2015 getagt. 8 Künstler/Innen haben ihre Arbeiten zweifelsfrei fristgerecht eingereicht und die geforderten Leistungen ordnungsgemäß erbracht:
Nach eingehender und intensiver Diskussion über die eingereichten Wettbewerbsbeiträge entschied sich das Preisgericht einstimmig, die Arbeit von Wigg Bäuml zu realisieren.
Mit der Arbeit „Hommage an die Flussfahrt“ ist es dem Verfasser gelungen, ein großräumiges, markantes Zeichen mit poetischer Anmutung zu verbinden. Assoziationen sowohl zur Schifffahrt und zum Abenteuer „Fluss“, als auch der direkte örtlich Bezug zum Weinanbau „am nördlichsten Punkt der Donau – in Form einer Weinlaube – versprechen eine hohe Aufenthaltsqualität für den Besucher.
Es wird der Verzicht auf die Zugänglichkeit zum „Baumhaus“ gewünscht. Damit wird die Arbeit noch stärker zum ideellen Ort und das künstlerische Thema gewinnt an Kraft. Zudem sind die Verkehrssicherheits- und Standsicherheitsaspekte im Hinblick auf den späteren Unterhalt leichter zu lösen.
Weiteres wird ggf. mündlich berichtet.
Der Kulturausschuss beschließt, den Wettbewerbsbeitrag von Wigg Bäuml aus Kallmünz für den Wettbewerb „Kunst am Nördlichsten Punkt der Donau“ realisieren zu lassen. Der Kulturausschuss folgt damit der Empfehlung des Preisgerichts vom 08.06.2015 |
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