Vorlage - VO/15/11143/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die BMW AG, Werk Regensburg, Herbert-Quandt-Allee (Erweiterung und Betrieb des Tanklagers (Gebäude 90.7) und der Befüllanlagen im Gebäude 50)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
09.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Mit Schreiben vom 13.02.15, eingegangen am 24.02.15, beantragte die Bayerische Motoren Werke AG, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zum Bau und zur Montage von Kraftfahrzeugen. An den Montagebändern werden u.a. die Hilfs- und Betriebsstoffe in die Fahrzeuge gefüllt (z.B. Kraftstoffe, Öle und Klimagas). Zur Anpassung an die zu produzierenden Fahrzeuge und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit soll das bestehende Tanklager (Gebäude 90.7) daher um insgesamt 5 neue unterirdische Lagertanks erweitert und über neue Rohrleitungen mit den Entnahmestellen an den jeweiligen Befüllanlagen im Gebäude 50.0 angebunden werden. In den neuen Lagertanks sollen die Medien Harnstofflösung (AdBlue), Getriebeöl, Ottokraftstoff und Klimagas R1234yf gelagert werden. Die Anlage soll an 7 Tagen pro Woche von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr betrieben werden. 

 

Das beantragte Vorhaben ist als wesentliche Änderung gem. § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Nr. 3.24, Spalte c, Buchstabe G des Anhangs zur 4. BImSchV genehmigungspflichtig. Dabei ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen. Die Anlagenbetreiberin hat beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte dem Rechnung getragen werden (§ 16 Abs. 2 BImSchG). Die beantragte Zulassung des vorzeitigen Beginns wurde bereits mit Bescheid vom 09.06.2015 ausgesprochen, da es sich lediglich um die Änderung und Erweiterung einer bereits bestehenden Anlage handelt.

 

r das Vorhaben war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 1 Abs.3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) i.V.m. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu ermitteln, ob die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Vorliegen der erforderlichen Stellungnahmen sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten. Die Durchführung und Bekanntmachung der Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt daher.

 

Die Genehmigungsbehörde hat für das Genehmigungsverfahren fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz Gewerbeaufsichtsamt , des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg, des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, des Bauordnungsamtes, des Tiefbauamtes, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachbereichs Naturschutz, sowie der Abteilung technischer Umweltschutz/Klimaschutz eingeholt.

 

Die beteiligten Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass bei Festsetzung der für erforderlich gehaltenen Auflagen keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.

 

Das Umweltamt schlägt deshalb vor, die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

 

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der BMW AG, Werk Regensburg, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen durch die Erweiterung des Tanklagers (Gebäude 90.7) und der Befüllanlagen im Gebäude 50.0 zu erteilen.


 

Anlage:

 

1 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 doc20150619095827 (301 KB)