Vorlage - VO/15/11170/51  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung der Stütz- und Förderklassen;
Einrichtung einer Abschlussklasse mit den Jahrgangsstufen 8 und 9
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Derzeit gibt es im Stadtgebiet drei Stütz- und Förderklassen. Im Schuljahr 2007/08 wurden erstmals zwei Stütz- und Förderklassen für die Jahrgangsstufen 2 bis 4 (Bajuwaren­straße) und 5 bis 7 (Jakob-Muth-Schule, Außenstelle Isarstraße) an den beiden Sonderpädago­gischen Förderzentren in der Stadt Regensburg eingerichtet. Im Schuljahr 2012/13 entstand zusätzlich eine Stütz- und Förderklasse für Kinder der Jahrgangsstufen 2 bis 4 am Sonder­dagogischen Förderzentrum „Jakob-Muth-Schule“ (Harzstraße).

 

Diese Stütz- und Förderklassen werden im Rahmen einer sehr gelungenen Kooperation von den Systemen Schule und Jugendhilfe gemeinsam betrieben. Während die Schule, bzw. die Regierung der Oberpfalz, zwei Fachkräfte, nämlich eine Sonderschullehrkraft und eine heilpädagogische Förderlehrkraft für die Stütz- und Förderklasse abstellt, beteiligt sich die Jugendhilfe mit einer sozialpädagogischen Vollzeitkraft.

 

In diesen Klassen werden jeweils maximal 8 Kinder oder Jugendliche mit sehr hohem sozial-emotionalen Förderbedarf auf der Grundlage eines individuellen Lehrplanes beschult. Bei allen Kindern wurde seitens der Jugendhilfe ein erhöhter Hilfebedarf festgestellt, der Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VIII, insbes. der § 32 SGB VIII (teilstationäre Hilfen) und § 34 SGB VIII (vollstationäre Hilfen), erforderlich machen würde, gäbe es nicht die Möglichkeit der Ganztagsbeschulung bis 16 Uhr (außer freitags) in der Stütz- und Förder­klasse. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis wurde für jede Klasse jährlich erbracht. Neben der nachgewie­senen Wirtschaftlichkeit ist dieses Kooperationsmodell auch ein pädagogisches Erfolgsmodell, denn die Rückführungsquote an die abgebende Schule liegt nach qualitativer Schätzung bei etwa 60-70%, was als sehr hoch einzustufen ist. Zudem wird den betroffenen Familien eine Fremdunterbringung ihres Kindes in einer Einrichtung der Jugendhilfe erspart. Die Kinder verbleiben also in ihrem sozialen Umfeld und haben sehr gute Ausgangschancen für eine positive Entwicklung ihrer Persönlichkeit.

 

Mit Schreiben vom 29.04.2015 an die Regierung der Oberpfalz (s. Anlage) haben die Staatli­chen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg den Bedarf für eine weitere Stütz- und Förderklasse für Jugendliche ab der 8. Jahrgangsstufe beschrieben. Erstmals soll es dabei auch möglich werden, die Jugendlichen in einer Stütz- und Förderklasse zum Schulab­schluss mit entsprechendem Abschlusszeugnis führen zu können. Für diese Klasse stehen Räume in der Jakob-Muth-Schule, Außenstelle Isarstraße, zur Verfügung.

 

In der anschließenden Bedarfserhebung und einer gemeinsamen Besprechung am 15.05.2015[1] wurde dieser Bedarf durch die beteiligten Fachstellen bestätigt. Aktuell wird von folgenden Zahlen ausgegangen:

  • Sonderpädagogische Förderzentren Regensburg:

5 Kinder/Jugendliche

  • Kinder- und Jugendpsychiatrie:

2 Kinder/Jugendliche

  • Landkreis Regensburg:

5 Kinder/Jugendliche

  • Stadt Regensburg (Abfrage bei allen Jugendsozial­arbeitern an Schulen):

 

10 Kinder/Jugendliche

 

Aufgrund dieser Zahlen kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Klasse voll belegt sein wird.

 

Sofern die Klasse von Kindern besucht wird, die im Landkreis leben, erfolgt eine anteilige Kostenerstattung durch den Landkreis hinsichtlich der Kosten einer sozialpädagogischen Vollzeitkraft.

 

In der erwähnten Besprechung vom 15.05.2015 sagte Herr RSchD Fricker von der Regie­rung der Oberpfalz die Unterstützung unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu. Nach einem Telefonat vom 16.06.2015 mit der Regierung der Oberpfalz, Herrn Fricker, werden die Aussichten als nicht unrealistisch eingestuft. Da eine endgültige Entscheidung der Regierung der Oberpfalz erst zum Ende des laufenden Schuljahres zu erwarten ist, erfolgt die Umset­zung eines möglichen positiven Beschlusses des Jugendhilfe­ausschusses unter dem Vorbe­halt der Zusage durch die Regierung der Oberpfalz.

 


[1] Teilnehmer(innen) der Besprechung: Frau Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer, Herr RSchD Fricker, Frau Dr. Kellner-Mayerhofer (Schulleitung Jakob-Muth-Schule), Herr Müller (Schulleitung Sonderpäd. Förderzentrum Bajuwarenstraße), Herr. Mooser (Kreisjugendamt), Herr Tischler und Herr Dr. Sgolik (Amt für Jugend und Familie).


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Einrichtung einer weiteren Stütz- und Förderklasse als Abschlussklasse mit den Jahrgangsstufen 8 und 9 wird befürwortet.

 

 


 

Anlagen: