Bericht der Verwaltung
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.
Vom Ausschuss für Umweltfragen, Klima- und Umweltschutz sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 3, 5 und 7 vorzuberaten:
Einzelplan 3: UA 3605/00 bis UA 3605/04
Einzelplan 5: UA 5801/06 bis UA 5941/00
Einzelplan 7: UA 7000/07, UA 7000/11, UA 7100/02 bis UA 7103/19 sowie UA 7916/01 und UA 7916/02
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf – Auszug – des Investitionsprogramms 2015 bis 2019, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, der Aufstellung der o.g. Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen.
Der vorläufige Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2015 bis 2019 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen. Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen sowie dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2015 bis 2019
enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2015 bis 2019 aufzunehmen. Anlage:
Investitionsprogramm 2015 bis 2019 - Auszug aus dem Verwaltungsentwurf
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