Vorlage - VO/15/11304/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2016;
Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf Beteiligung der Kommunen der Region 11 (Landkreise Cham, Kelheim, Neumarkt, Regensburg und Stadt Regensburg) an der Finanzierung einer pro-aktiven Beratungsstelle (Interventionsstelle) für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
23.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Frauen helfen Frauen e.V. ist Träger eines der beiden Regensburger Frauenhäuser und hat bei der Stadt Regensburg als der für die Finanzierung der Regensburger Frauenhäuser federführend zuständigen Kommune einen Antrag auf Beteiligung der Kommunen der Region 11 (Landkreise Cham, Kelheim, Neumarkt, Regensburg und Stadt Regensburg) an der Finanzierung einer pro-aktiven Beratungsstelle (Interventionsstelle) für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen eingereicht.

Um die von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen zu erreichen, hat das Bayer. Staats-ministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) ein neues Förder-programm zur Etablierung eines bedarfsgerechten Netzes von pro-aktiven Beratungsstellen (Interventionsstellen) aufgelegt (siehe Anlage). Diese Interventionsstellen werden von der Polizei über gewaltbetroffene Frauen informiert, sofern diese ihr Einverständnis hierzu erteilt haben und setzen sich dann mit diesen Frauen in Verbindung (sog. „Geh-Struktur“).

Zweck der Förderung ist es, durch staatliche Zuwendung eine angemessene flächendeckende Versorgung des Freistaates mit Interventionsstellen für gewaltbetroffene Frauen zu unterstützen. Eine Interventionsstelle soll mehrere Landkreise und ggfs. eine kreisfreie Stadt abdecken.

 

Der Frauen helfen Frauen e.V. wurde von seinem Dachverband informiert, dass nach Rücksprache mit dem StMAS für Regensburg aufgrund des großen Einzugsgebietes die Bewilligung einer Stelle im Umfang von 25 Wochenstunden (62,5%-Stelle) möglich wäre.

Die Abgabefrist für die Anträge war der 30.04.2015. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Die staatliche Förderung erfolgt nur, wenn sich mindestens ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt im Einzugsbereich der Interventionsstelle an den Gesamtausgaben für diese Stelle mit mindestens 10 v.H. beteiligt.

Bei Erstanträgen auf Förderbeginn ab 01.01.2016 ist es ausreichend, wenn bei Antragstellung die Erklärung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt vorliegt, mit der die Absicht bekundet wird, sich an den Gesamtausgaben der Interventionsstelle mit mindestens 10 v.H. zu beteiligen. Die Kostenzusagen der übrigen Kommunen müssen spätestens zum Zeitpunkt des Erlasses des Bewilligungsbescheides vorliegen.

Damit die Antragsfrist gewahrt werden konnte und die staatliche Förderung nicht gefährdet wurde, hat die Stadt Regensburg gegenüber dem Frauen helfen Frauen e.V. ihre Bereitschaft erklärt, sich mit mindestens 10 v.H. an den Gesamtausgaben der Interventionsstelle zu beteiligen.

Die kommunalen Träger der Regensburger Frauenhäuser (Landkreise Cham, Kelheim, Neumarkt, Regensburg und die Stadt Regensburg) fördern bereits seit dem Jahr 2013 eine 0,5 Stelle für die Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt, das pro-aktive Angebot bei polizeilichen Einsätzen ist bereits Teil der geförderten Stelle. Das gesamte Beratungsangebot wurde tatsächlich mit einer 0,75 Stelle abgedeckt, weil eine weitere 0,25 Stelle bis zum 31.12.2014 durch die Auerbach Stiftung gefördert wurde. Diese Förderung ist zum 31.12.2014 ausgelaufen. Aktuell ist die Beratungsstelle mit einer 0,5 Stelle besetzt.

Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss der Frauen helfen Frauen e.V. sein bisheriges „Konzept des Beratungsangebots bei häuslicher Gewalt“ anpassen und das „Konzept für das pro-aktive Beratungsangebot bei häuslicher Gewalt“, das in der Anlage beiliegt, in das Beratungsangebot integrieren. Die nähere Beschreibung des gesamten Beratungsangebotes kann dem Konzept entnommen werden.

Die Polizeipräsidien von Niederbayern und der Oberpfalz begrüßen dieses Beratungs-angebot (pro-aktiver Beratungsansatz) und bewerten es positiv, weil dadurch zum Opferschutz und der Opferhilfe beigetragen wird. Mit den Polizeipräsidien Niederbayern und Oberpfalz existieren inzwischen Kooperationsvereinbarungen zum pro-aktiven Beratungs-ansatz.

Das gesamte Beratungsangebot soll ab dem 01.01.2016 mit einer Vollzeitstelle abgedeckt werden.

Das Einzugsgebiet für die Beratungsarbeit deckt sich nach Auskunft des Frauen helfen Frauen e.V. in etwa mit dem Einzugsgebiet der Frauenhäuser, d.h. es erstreckt sich auf die Landkreise Cham, Kelheim, Neumarkt, Regensburg, sowie die Stadt Regensburg. Bei Frauen, die weiter entfernt wohnen, erfolgt die Beratung überwiegend telefonisch.

 

Nach dem vom Träger vorgelegten Verwendungsnachweis für das Jahr 2014 werden sich die Gesamtkosten für eine Vollzeitstelle (Personal- und Sachkosten) für eine Fachkraft (Sozialpädagogin) auf rd. 67 000 € belaufen. Nach Abzug einer (nach dem neuen Förderprogramm) zu erwartenden staatlichen Förderung für eine 62,5%-Stelle in Höhe von 30 000 € (für Personalkosten 25 000 € und für Sachkosten 5 000 €) und eines 10%-igen Eigenanteils des Trägers an den Gesamtkosten der Interventionsstelle verbleiben Kosten in Höhe von ca. 31 000 €, die nach dem Verteilerschlüssel (prozentuale Beteiligung der Kommunen der Region 11 an den Kosten der Regensburger Frauenhäuser; die Stadt Regensburg übernimmt 21,05%) auf die Kommunen der Region 11 umgelegt werden müssen.

Die Prüfung des für das Haushaltsjahr 2014 vom Frauen helfen Frauen e.V. vorgelegten Verwendungsnachweises hat ergeben, dass sich die Gesamtkosten für die 0,5 Stelle für die Beratungsstelle, die nach dem Verteilerschlüssel auf die Kommunen der Region 11 umgelegt werden, auf rd. 33 000 € belaufen.

Die staatliche Förderung der Interventionsstelle hat zur Folge, dass die Kosten für die Fachkraft in der Beratungsstelle, die nach dem Verteilerschlüssel auf die an der Finanzierung der Regensburger Frauenhäuser beteiligten Kommunen umgelegt werden, in etwa gleich bleiben, auch wenn ab dem 01.01.2016 das Beratungsangebot statt wie bisher mit einer 0,5 Stelle mit einer Vollzeitstelle abgedeckt wird.

Die für das Jahr 2016 bereits festgesetzten Grundkostenpauschalen bleiben gleich.

 

Durch die Umstellung des Konzepts des bisherigen Beratungsangebotes bei häuslicher Gewalt in ein Beratungsangebot, in das auch die pro-aktive Beratung bei häuslicher Gewalt integriert ist und die dadurch mögliche staatliche Förderung, kann die Beratung bei häuslicher Gewalt intensiviert werden, bei in etwa gleich bleibender finanzieller kommunaler Beteiligung.

 

Die Verwaltung schlägt daher folgenden Beschluss vor:

Die Stadt Regensburg befürwortet den Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf Beteiligung der Kommunen der Region 11 an der Finanzierung einer Fachkraft für die pro-aktive Beratungsstelle (Interventionsstelle) für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen. Unter der Voraussetzung der Mitförderung durch den Freistaat Bayern, sowie einer Eigenbeteiligung des Trägers an den Gesamtkosten der Interventionsstelle in Höhe von 10% ist die Stadt Regensburg bereit, sich an den Gesamtausgaben der Interventionsstelle zu beteiligen und die Kosten, die sich nach dem gültigen Verteilerschlüssel errechnen (im Jahr 2016 ca.

7 000 €), zu übernehmen.

 

Das Amt für Soziales hat die übrigen Kommunen der Region 11 über den Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. informiert und um Entscheidung gebeten, ob der Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. befürwortet wird und die Landkreise bereit sind, sich an den Gesamtkosten der Interventionsstelle im o.g. Umfang zu beteiligen.

Die Landkreise Neumarkt und Kelheim haben ihre Zustimmung bereits mitgeteilt. Die Entscheidung der Landkreise Cham und Regensburg war bei Fertigstellung dieser Beschlussvorlage noch nicht bekannt.

 

 

 

 

 

Haushaltsstelle: 0.4701.7099


Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt:

 

Die Stadt Regensburg befürwortet den Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf Beteiligung der Kommunen der Region 11 (Landkreise Cham, Kelheim, Neumarkt, Regensburg und Stadt Regensburg) an der Finanzierung einer Fachkraft für die pro-aktive Beratungsstelle (Interventionsstelle) für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen. Unter der Voraussetzung der Mitförderung durch den Freistaat Bayern, sowie einer Eigenbeteiligung des Trägers an den Gesamtkosten der Interventionsstelle in Höhe von 10% ist die Stadt Regensburg bereit, sich an den Gesamtausgaben der Interventionsstelle zu beteiligen und die Kosten, die sich nach dem gültigen Verteilerschlüssel errechnen (im Jahr 2016 ca. 7 000 €), zu übernehmen.

 

 

 


 

Anlagen:

- Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und

  Integration vom 01.04.2015

- Konzept des Frauen helfen Frauen e.V. für das pro-aktive Beratungsangebot bei

  häuslicher Gewalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konzept pro-aktive Beratung (22 KB)    
Anlage 2 2 Schreiben Bayer. StMAS vom 01.04.2015 (2586 KB)