Sachverhalt:
Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 14.10.2014 unter TOP 2: Umsetzungskonzept Energienutzungsplan folgenden Beschluss gefasst: Der Auftrag, ein Konzept zur Umsetzung des Energienutzungsplans zu erstellen, wird an die Energieagentur e. V. in Höhe von 475.238,40 € für die Jahre 2015 – 2018 vergeben.
Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz berichtete am 09.07.2015 unter TOP 4: Sachstandsbericht – Umsetzungskonzept Energienutzungsplan über den aktuellen Sachstand zum Umsetzungskonzept Energienutzungsplan.
Die Energieagentur erarbeitet zusammen mit der Verwaltung Projekte, die sich aus dem o. g. Umsetzungskonzept ergeben.
Für größere Projekte, wie z. B. Taxiförderprogramm (Gesamtsumme 250.000,- €) oder Förderprogramm Regensburg effizient – Die Energie-Initiative (Gesamtsumme 250.000,- €) werden mit gesonderten Vorlagen Finanzmittel beantragt.
Die bisherige Praxis zeigt aber, dass immer häufiger Umsetzungsprojekte anstehen, die einen gewissen Finanzierungsbedarf haben. Diese Maßnahmen unterliegen nicht den Wertgrenzen für die Befassung des Stadtrates bzw. der Ausschüsse, es sind aber bisher auch keine Mittel dafür in den Haushalt eingestellt.
Anbei ist eine kleine Zusammenstellung für (mögliche) Maßnahmen aus der Umsetzung des ENP der Stadt Regensburg aufgeführt. Die Liste ist beispielhaft und nicht vollständig.
Ministerien fördern immer wieder Studien und Konzepte mit einem gewissen Eigenanteil und relativ kurzen Abgabeterminen. Beispielsweise gibt es vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die „Förderrichtlinie Elektromobilität vom 09.06.2015“. Darin werden auch Umweltstudien mit max. zuwendungsfähigen Ausgaben von 100.000,- € gefördert. Gefördert werden max. 80 %. Es verbleibt ein Eigenanteil von 20 %, wobei der Gesamtbetrag vorfinanziert werden muss.
Damit die Verwaltung flexibel aktuell mögliche Umsetzungsprojekte in der Praxis realisieren kann, wird vorgeschlagen, ab dem Haushaltsjahr 2016 jährliche Mittel in Höhe von 100.000,- € für Projekte aus dem Umsetzungskonzept Energienutzungsplan im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einzustellen. Damit ist für die Verwaltung eine gewisse Planungssicherheit gegeben, sinnvolle Maßnahmen können auch kurzfristig umgesetzt werden.
Der Ausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:
1. Vom derzeitigen Sachstand zur Umsetzung des Energienutzungsplanes wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Einzelprojekte dem Ausschuss / Stadtrat je nach Fortschritt der weiteren Entwicklung vorzulegen.
3. Die Umsetzung der Projekte erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
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