Vorlage - VO/15/11305/31  

 
 
Betreff: Umsetzung des Konzepts Energienutzungsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
07.10.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
22.10.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.10.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

 

Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 14.10.2014 unter TOP 2: Umsetzungskonzept Energienutzungsplan folgenden Beschluss gefasst:

Der Auftrag, ein Konzept zur Umsetzung des Energienutzungsplans zu erstellen, wird an die Energieagentur e. V. in Höhe von 475.238,40 €r die Jahre 2015 2018 vergeben.

 

Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz berichtete am 09.07.2015 unter TOP 4: Sachstandsbericht Umsetzungskonzept Energienutzungsplan über den aktuellen Sachstand zum Umsetzungskonzept Energienutzungsplan.

 

Die Energieagentur erarbeitet zusammen mit der Verwaltung Projekte, die sich aus dem o. g. Umsetzungskonzept ergeben.

 

r größere Projekte, wie z. B. Taxiförderprogramm (Gesamtsumme 250.000,- €) oder Förderprogramm Regensburg effizient Die Energie-Initiative (Gesamtsumme 250.000,- €) werden mit gesonderten Vorlagen Finanzmittel  beantragt.

 

Die bisherige Praxis zeigt aber, dass immer häufiger Umsetzungsprojekte anstehen, die einen gewissen Finanzierungsbedarf haben. Diese Maßnahmen unterliegen nicht den Wertgrenzen für die Befassung des Stadtrates bzw. der Ausschüsse, es sind aber bisher auch keine Mittel dafür in den Haushalt eingestellt.

 

Anbei ist eine kleine Zusammenstellung für (mögliche) Maßnahmen aus der Umsetzung des ENP der Stadt Regensburg aufgeführt. Die Liste ist beispielhaft und nicht vollständig.

 

  • Leitfaden Elektromobilität mit Mobilitätskalender
  • Weitere Verkehrszählungen im Bereich Altstadtlogistik
  • Abwicklung und Marketing für das Förderprogramm „Regensburg effizient“
  • rderung von Studien und Konzepten durch Ministerien

Ministerien fördern immer wieder Studien und Konzepte mit einem gewissen Eigenanteil und relativ kurzen Abgabeterminen. Beispielsweise gibt es vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die „rderrichtlinie Elektromobilität vom 09.06.2015“. Darin werden auch Umweltstudien mit max. zuwendungsfähigen Ausgaben von 100.000,- € gefördert. Gefördert werden max. 80 %. Es verbleibt ein Eigenanteil von 20 %, wobei der Gesamtbetrag vorfinanziert werden muss.

  • Ausarbeitung eines Handlungsleitfaden Wärmenetz für die Verwaltung + Externe Antragsteller (z.B. die REWAG)
  • Abwasserwärmenutzung Informationsbroschüre für Gebäude- bzw. Grundstückseigentümer in unmittelbarer Nähe zu geeigneten Kanalquerschnitten
  • Informationsplakate / Internetauftritt / Kommunikationskampagne zum Projekt Regensburg effizient
  • Gebundene Informationsbroschüren (Kompaktinfos) zu verschiedenen energetischen Themen für Bürgerinnen und Bürger + Informationsveranstaltungen
  • Energietafel“ in kommunalen Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr
  • Bekanntmachung von „Best-Practice-Beispielen“ der Stadt Regensburg
  • Solardachkataster
  • Preisgelderr den Regensburger Klimapreis

 

 

 

Damit die Verwaltung flexibel aktuell mögliche Umsetzungsprojekte in der Praxis realisieren kann, wird vorgeschlagen, ab dem Haushaltsjahr 2016 jährliche Mittel in Höhe von 100.000,- €r Projekte aus dem Umsetzungskonzept Energienutzungsplan im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einzustellen. Damit ist für die Verwaltung eine gewisse Planungssicherheit gegeben, sinnvolle Maßnahmen können auch kurzfristig umgesetzt werden.

 


Der Ausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:

 

 

1.              Vom derzeitigen Sachstand zur Umsetzung des Energienutzungsplanes wird Kenntnis genommen.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, Einzelprojekte dem Ausschuss / Stadtrat je nach Fortschritt der weiteren Entwicklung vorzulegen.

 

3.              Die Umsetzung der Projekte erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.