Vorlage - VO/15/11312/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2016;
Antrag des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V. auf Gewährung eines Zuschusses der Stadt Regensburg zur Finanzierung einer Fachkraftstelle für die Asyl- und Flüchtlingsberatung außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung, sowie Beteiligung der Stadt Regensburg an den Kosten für die Fachkräfte (Asylsozialberatung und Kinderbetreuung) in der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf in der Zeißstraße 1 in Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
23.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. beschäftigt derzeit für die Asylsozialberatung außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung für die Stadt und den Landkreis Regensburg drei MitarbeiterInnen, die sich 2,5 Vollzeitstellen teilen. Seit dem Jahr 2013 übernimmt die Stadt Regensburg die nach Abzug des Zuschusses des Freistaates Bayern von den Gesamtkosten verbleibenden ungedeckten Kosten für eine Vollzeitstelle. Die Laufzeit dieser Förderung durch die Stadt Regensburg ist bis zum 31.12.2015 begrenzt. Der Caritasverband Regensburg hat daher mit Schreiben vom 04.03.2015 die Verlängerung der Förderung der Stadt Regensburg in der bisherigen Höhe beantragt.

 

Der mit dem Zuschuss der Stadt Regensburg geförderte Mitarbeiter betreut die Bewohner der Unterkünfte in der Plattlinger Straße, der Grunewaldstraße, Am Kreuzhof, sowie der Aussiger Straße. Die weiteren Fachkräfte beraten Personen aus dem Landkreis Regensburg, aus den Unterkünften Wöhrdstraße und Burgweinting, sowie die Flüchtlinge in Privatunterkünften.

 

Die Schwerpunkte der Arbeit der Asylsozialberatung der Caritas in Regensburg sind u.a. Beratung und Hilfe

      im Asylverfahren,

      in sozial- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten,

      Weitervermittlung an Fachberatungsstellen, Institutionen, sowie Information über Zuständigkeiten,

      Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen bzw. Unterstützung, diese Ausfüllhilfe bei den zuständigen Ämtern zu erhalten,

      bei Rückkehr- und Weiterwanderungswunsch; Familienzusammenführung

      Alltagshilfen für die Orientierung in Deutschland (z.B. Kommunikationstraining); Information über Lebensverhältnisse in Deutschland,

      bei Fragen zu Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung und Arbeit,

      Existenzsichernde Beratung und Maßnahmen z.B. zu Themen wie Krankheit, Wohnung,

      Aufklärung über Rechte und Pflichten in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten,

      Materielle Hilfestellung z.B. in Form von Gebrauchtkleidung und Lebensmitteln, sowie vermitteln anderer geschenkter Gegenstände etc.

 

Im Jahr 2014 wurde von den Mitarbeitern der Asylsozialberatung die Beratung von insgesamt 662 Klienten dokumentiert. Die Klientenzahlen sind weiterhin laufend steigend. In den Unterkünften, die von dem von der Stadt Regensburg mitfinanzierten Mitarbeiter betreut werden, lebten lt. Jahresbericht des Caritasverbandes im Februar 2015 mehr als 300 Personen.

Asylsozialberatung ist daher im bisherigen Umfang dringend erforderlich. Der Caritasverband Regensburg beantragt zur Finanzierung einer Vollzeitstelle in der Asylsozialberatung die Verlängerung der Förderung durch die Stadt Regensburg ab dem Jahr 2016 in der bisherigen Höhe. Die Eigenmittelanteile der übrigen 1,5 Fachkraftstellen trägt der Caritasverband.

 

Nach den derzeit für die Förderung durch den Freistaat Bayern maßgeblichen Asylsozialberatungsrichtlinien ist mit einer Finanzierungslücke von ca. 35% - 45% der Kosten zu rechnen. Der Freistaat Bayern fördert nicht die tatsächlichen Personalkosten, sondern geht von Kostenpauschalen aus, die wesentlich niedriger sind. Als Zuschuss gewährt der Freistaat aktuell 80% dieser Kostenpauschalen. Eine Förderung der Sachkosten erfolgt nicht, diese müssen von den Trägern in voller Höhe getragen werden.

 

Aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingszahlen befürwortet die Verwaltung den Antrag des Caritasverbandes. Es wird vorgeschlagen, unter der Voraussetzung der Mitförderung durch den Freistaat Bayern, ab dem Jahr 2016 zur Finanzierung einer Fachkraftstelle für die Asyl- und Flüchtlingsberatung außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung einen Zuschuss in Höhe der nach Abzug der Förderung durch den Freistaat Bayern verbleibenden ungedeckten Kosten zu gewähren. Die Sachkostenförderung beträgt 6 000 €hrlich.

 

Die Stelle wird durch die Stadt Regensburg in dem Umfang gefördert, den der Freistaat Bayern als förderfähig erachtet, also derzeit eine Vollzeitstelle.

 

Nach dem Finanzierungsplan des Trägers errechnet sich für das Haushaltsjahr 2016 ein Zuschuss der Stadt Regensburg in Höhe von rd. 33 000 € (einschließlich der Sachkosten- pauschale).

 

Die Förderung ist befristet auf drei Jahre.

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmeträger.

 

 

Haushaltsstelle: 0.4701.7039

 

 

2. Zur Betreuung der Flüchtlinge in der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf in der Zeißstraße 1 in Regensburg beschäftigt der Caritasverband Regensburg zwei Fachkräfte in Vollzeit in der Asylsozialberatung und drei Fachkräfte mit insgesamt 50 Wochenstunden in der Kinderbetreuung. Im Hinblick auf den oben dargestellten hohen Eigenmittelanteil der Träger an den entstehenden Kosten, beantragt der Caritasverband Regensburg die Beteiligung der Stadt Regensburg an den Kosten für die Fachkräfte in der Erstaufnahme- einrichtung.

 

Der Caritasverband schlägt vor, diesen Eigenmittelanteil hälftig zwischen der Stadt Regensburg und dem Caritasverband zu teilen. Dies würde etwa einem Anteil der Stadt Regensburg von ca. 18% an den Gesamtkosten entsprechen.

 

Nach dem vom Träger vorgelegten Finanzierungsplan errechnet sich nach Abzug des Zuschusses des Freistaates Bayern von den Gesamtkosten ein Eigenmittelanteil in Höhe von rd. 50 000 €. Der Anteil der Stadt Regensburg würde rd. 25 000 € betragen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Caritasverbandes Regensburg zu entsprechen und einer Beteiligung der Stadt Regensburg an den Kosten (Personal- und Sachkosten) für die Fachkräfte (zwei Fachkräfte in Vollzeit in der Asylsozialberatung und drei Fachkräfte mit insgesamt 50 Wochenstunden in der Kinderbetreuung) in der Außenstelle der Erstaufnahme- einrichtung Zirndorf in der Zeißstraße 1 in Regensburg nach folgender Maßgabe zuzustimmen:

Die Stadt Regensburg übernimmt ab dem Jahr 2016 nach Abzug des Zuschusses des Freistaates Bayern von den Gesamtkosten (Personal- und Sachkosten) 50% des r die o.g. Fachkräfte verbleibenden Eigenmittelanteils des Caritasverbandes Regensburg. Für das Haushaltsjahr 2016 wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 25 000 € gewährt.

 

Die Förderung ist befristet auf drei Jahre.

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmeträger.

 

Haushaltsstelle: 0.4701.7039


Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt:

 

Die Stadt Regensburg fördert die Asyl- und Flüchtlingsberatung des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg ab dem Jahr 2016 wie folgt:

 

1. Unter der Voraussetzung der Mitförderung durch den Freistaat Bayern, gewährt die Stadt Regensburg dem Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. ab dem Jahr 2016 zur Finanzierung einer Fachkraftstelle für die Asyl- und Flüchtlingsberatung außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung einen Zuschuss in Höhe der nach Abzug der Förderung durch den Freistaat Bayern verbleibenden ungedeckten Kosten.

Die Sachkostenförderung beträgt 6 000 € jährlich.

Diese Stelle wird durch die Stadt Regensburg in dem Umfang gefördert, den der Freistaat Bayern als förderfähig erachtet.

 

Die Förderung ist befristet auf drei Jahre.

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmeträger.

 

2. Die Stadt Regensburg beteiligt sich an den Kosten (Personal- und Sachkosten) für die Fachkräfte (zwei Fachkräfte in Vollzeit in der Asylsozialberatung und drei Fachkräfte mit insgesamt 50 Wochenstunden in der Kinderbetreuung) in der Erstaufnahmeeinrichtung wie folgt:

Die Stadt übernimmt nach Abzug des Zuschusses des Freistaates Bayern von den Gesamtkosten (Personal- und Sachkosten) 50% des für die o.g. Fachkräfte verbleibenden Eigenmittelanteiles des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V. .

 

Die Förderung ist befristet auf drei Jahre.

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmeträger.

 


 

Anlagen: