Vorlage - VO/15/11336/31  

 
 
Betreff: Einführung eines Förderprogramms Regensburg effizient
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
07.10.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

1.               Allgemeines zum Förderprogramm „Regensburg effizient“

 

Mit der im Jahr 2011 beschlossenen Energiewende wurden ehrgeizige Ziele vorgegeben. So soll bis zum Jahr 2050 die Energieversorgung nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien erfolgen. Auch die Senkung des Energiebedarfs und die Erhöhung der Energieeffizienz sind tragende Säulen des Energiekonzeptes. Bis zum Jahr 2020 soll der Primärenergiebedarf um 20 % und bis 2050 um 50 % gegenüber heute gesenkt werden.

 

Mit der Umsetzung des Energienutzungsplanes greift die Stadt Regensburg diese Ziele auf und verfolgt konsequent die nächsten Schritte bei der Energiewende in den Verbrauchsbereichen Wärme, Strom und Verkehr.

 

Oberstes Ziel ist die Reduzierung des sog. „Klimakillers“ CO2 in allen Bereichen des Lebens und Arbeitens.

 

Die hochgesteckten Ziele sind nur erreichbar, wenn Gesellschaft, Staat, Kommunen, Wirtschaft und auch die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, aktiv mitzuwirken. Bei den einzelnen Projekten im Rahmen der Umsetzung des Energienutzungsplanes zeigt sich immer wieder, dass durch Fördermaßnahmen ein Anstoß gegeben und die Umsetzung verschiedener Maßnahmen beschleunigt wird. Neben staatlichen Förderprogrammen ist auch ein spezielles auf Regensburg zugeschnittenes Förderprogramm der Stadt sinnvoll und notwendig.

 

Die Verwaltung hat daher gemeinsam mit der Energieagentur Regensburg ein Konzept für ein umfangreiches Energieförderprogramm erarbeitet.

 

Ziel des Förderprogramms „Regensburg effizient“ ist es, mit den verfügbaren Haushaltsmitteln möglichst große CO2-Minderungseffekte zu erzielen. Ferner soll das Förderprogramm Anstoßr wesentliche eigene Bemühungen der Regensburger Bürgerinnen und Bürger zur Durchführung von Maßnahmen bezüglich der Reduzierung des Energieverbrauchs und der Steigerung der Energieeffizienz in deren Umfeld geben.

 

Die Umsetzung des Förderprogramms lässt Kooperationen mit etwaigen Programmen aus der Wirtschaft zu und sie findet in enger Abstimmung mit den kommunalnahen Unternehmen REWAG und Stadtbau GmbH statt.

 

Das Förderprogramm ist aufgegliedert in verschiedene Programmteile, für die jeweils eigene Anforderungen und Fördervoraussetzungen definiert werden. Bereits bestehende oder grundsätzlich beschlossene Förderungen werden in das Programm integriert. Dies trifft sowohl für auf die Bürgerberatung durch die Energieagentur Regensburg e.V. als auch auf die Förderung von E-Taxis zu.

 

Das Förderprogramm beinhaltet grundsätzlich folgende Programmteile bzw. Förderbereiche:

 

  • Programmteil Bürgerberatung
  • Programmteil Wohngebäude

- Wohngebäude Heiztechnik, Umwälzpumpen

- Wohngebäude Heiztechnik, hydraulischer Abgleich

- Wohngebäude Gebäudehülle

- Wohngebäude Haushaltsgeräte

- Wohngebäude Beleuchtung

- Wohngebäude Haushaltsgeräte/Beleuchtung

   Hilfspaket zur Energieeinsparung

  • Programmteil Quartierskonzepte
  • Programmteil E-Mobilität

- Taxiunternehmen

 

 

 

 

Das Förderprogramm „Regensburg effizient“ ist jederzeit um weitere Förderbereiche bzw. Programmteile erweiterbar. Somit können künftig Impulse aus der Bevölkerung, der Wissenschaft, Verbänden, der Verwaltung oder aus den politischen Gremien in das Förderprogramm integriert werden.

 

Um die einzelnen Förderbereiche bzw. -maßnahmen bezüglich Ihrer CO2-Minderungseffekte und die dafür eingesetzten finanziellen Mittel der Stadt Regensburg bewerten zu können, wird, wo möglich, ein Quotient der beiden Werte gebildet. Das Ergebnis wird als „rdereffekt zur CO2-Minderung“ benannt.

 

Als Basis für die Bewertung von Fördereffekten im Bereich der elektrischen Energie dient der spezifische CO2-Ausstoss des Strommixes der REWAG. Dieser liegt bei aktuell 440 g CO2/kWh (Stand: 1. Nov. 2014).

Im Bereich der thermischen Energie wird das Zahlenwerk des Energienutzungsplans der Stadt Regensburg herangezogen. Da zur Wärmeerzeugung verschiedenste Energieträger mit unterschiedlichen spezifischen CO2-Emissionen zu Einsatz kommen, wird ein Mittelwert zu Bewertung verwendet. Dieser liegt bei 237 g CO2/kWh.

 

Bei dem Förderprogramm „Regensburg effizient“ handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Regensburg. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Eine Förderung erfolgt jeweils im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

2.               Einzelne Programmteile

 

 

2.1              Programmteil  Bürgerberatung

 

Hierzu liegen Beschlüsse des Planungsausschusses vom 04.6.2013 und vom 29.04.2015 vor. Die bereits laufende Bürgerberatung durch die Energieagentur Regensburg e.V. soll in das Förderprogramm „Regensburg effizient“ integriert werden.

 

Kurzbeschreibung EAR

 

Durch Bekanntmachung des Förderprogramms „Regensburg effizient“ wird ein weiterer Impuls für die Bürgerberatungen gegeben.

 

rdereffekt:

 

CO2-Minderungs- sowie Fördereffekte sind hier nicht quantifizierbar.

 

 

2.2              Programmteil Wohngebäude

 

Die Privathaushalte haben einen Anteil von 37% am stationären Gesamtendenergiebedarf (Strom + Wärme) der Stadt Regensburg. Das Verltnis von elektrischem Energieverbrauch zum Wärmeenergieverbrauch liegt hier bei ca. 20 % (Strom) zu 80 % (Wärme). Laut Energienutzungsplan sind alleine durch Energieeinsparung und Effizienzsteigerungen im Verbrauchsbereich Wärme, je nach Sanierungsniveau, Minderungen zwischen 24 % und 52 % realisierbar. Die energetische Gebäudesanierung bietet damit ein wesentliches Potenzial zur CO2-Einsparung.[1]

 

Die Stadt Regensburg verfügt aktuell über rund 21.700 Wohngebäude mit insgesamt ca. 86.000 Wohnungen. Ungefähr 52 % der Wohngebäude wurden in den Jahren zwischen 1919 1978 errichtet und weisen aufgrund der zur damaligen Zeit fehlenden Wärmeschutzverordnungen erhebliche energetische Defizite auf.

Weiterhin teilen sich die Wohngebäude zu 82 % in Gebäude mit einer bis sechs Wohneinheiten und zu 18 % in Wohngebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten auf.[2]

 

 

2.2.1.1              Programmteil Wohngebäude Heiztechnik, Umwälzpumpentausch

 

Moderne, hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen benötigen bis zu 80 % weniger elektrische Energie als veraltete Pumpen und tragen deshalb zu einer wesentlichen Minderung der CO2-Emissionen bei.

Gefördert wird der Austausch veralteter Heizungsumwälzpumpen gegen Hocheffizienzpumpen mit einem EEI (Energie-Effizienz-Index) kleiner gleich 0,23. Zirkulations- oder Speicherladepumpen werden nicht gefördert. Die Fördersummen richten sich nach Anzahl der Wohneinheiten im Wohngebäude und sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt.

 

 

rderung für hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen

Anzahl der Wohneinheiten

rdersumme in Euro

1 6 WE

75,00 € pro Pumpe; max. 2 Pumpen pro Wohngebäude

> 6 WE

20 % bei einer Investitionssumme < 3.000 €[3]; max. 600 €

Tabelle 1: Förderung für hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen

[Quelle: Energieagentur Regensburg e.V.]

 

Zur weiteren Effizienzsteigerung der Pumpentechnik wird ein hydraulischer Abgleich für das Heizsystem empfohlen. Dieser ist ebenfalls im Programm „Regensburg effizient“rderfähig.

 

rdereffekt:

 

Mittlere Einsparung pro Pumpe (1-6 WE):

ca. 300 kWh/a oder 132 kg CO2/a

 

rdereffekt zur CO2-Minderung:

1,76 kg CO2/€ a

 

 

2.2.1.2              Programmteil Wohngebäude Heiztechnik, Hydraulischer Abgleich

 

Grundsätzlich wird die Wärmeabgabe an den Heizkörpern oder anderen Heizflächen durch zwei Parameter beeinflusst. Zum einen durch die Regelung der Vorlauftemperatur der Heizungsanlage und zum zweiten durch den Durchfluss an der Heizfläche. Der Durchfluss kann mit einer Drossel vor jeder Heizfläche, z.B. den Heizkörpern, begrenzt werden, damit diese individuell für jeden Raum die passende Wärmemenge bereitstellen. Zusätzliche Wärmegewinne, z.B. aus solarer Einstrahlung, werden durch die Thermostatventile genutzt, indem diese die durch die Heizfläche fließende Wassermenge weiter reduzieren. Ist die Verteilung der Wärme optimal geregelt, also hydraulisch abgeglichen, so können die Vorlauftemperaturen und die Pumpenleistung der Heizungsanlage entsprechend minimiert werden.[4] Folglich sinkt der Energieverbrauch und CO2-Emissionen werden eingespart.

 

Unabhängig vom geförderten Pumpentausch ist ein hydraulischer Abgleich für jedes Heizsystem sinnvoll und wird von daher auch separat gefördert.

 

Die Fördersummen richten sich nach Anzahl der Wohneinheiten im Wohngebäude und sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt.

 

rderung für einen hydraulischen Abgleich und die Optimierung der Regelungseinstellung des Heizsystems

Anzahl der Wohneinheiten

rdersumme in Euro

1 6 WE

100,00 €r die erste WE; 50,00 €r jeder weitere WE; max. 350,00 €

> 6 WE

20 % bei einer Investitionssumme < 3.000 €[5]; max. 600 €

Tabelle 2: Fördersummen für eine hydraulischen Abgleich und die Optimierung der Regelungseinstellungen des Heizsystems

[Quelle: Energieagentur Regensburg e.V.]

 

rdereffekt:

 

Einsparung bei Gebäuden mit einer Wohneinheit:

ca. 711 kWh/a oder 169 kg CO2/a

 

Einsparung bei Gebäuden mit sechs Wohneinheiten:

ca. 4.266 kWh/a oder 1.014 kg CO2/a

 

rdereffekt zur CO2-Minderung:

1,69 kg CO2/€ a (1 WE) bis 2,90 kg CO2/€ a (6 WE)

 

 

2.2.2              Programmteil Wohngebäude Gebäudehülle

 

 

Kurzbeschreibung EAR

 


2.2.3              Programmteil Wohngebäude - Haushaltsgeräte

 

 

Moderne, hocheffiziente Haushaltsgeräte benötigen bis zu 80 % weniger elektrische Energie als veraltete Geräte und tragen deshalb zu einer wesentlichen Minderung der CO2-Emissionen bei.

Gefördert wird der Austausch veralteter Haushaltsgeräte gegen neue Geräte bester Effizienzklasse. Die Fördersummen richten sich nach Art der Haushaltsgeräte und sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Nicht aufgeführte Geräte sind nicht förderwürdig. Die Entsorgung des Altgerätes muss nachgewiesen werden.

 

Es werden max. 2 Haushaltsgeräte pro Haushalt gefördert werden können. Die Förderhöchstsumme für Haushaltsgeräte ist pro Haushalt auf 100,00 € beschränkt.

 

 

rderung für hocheffiziente Haushaltsgeräte

Gerätebezeichnung

Effizienzklasse

rdersumme in Euro

hl- & Gefriergeräte

A+++

50,00 €

schetrockner

A++ oder besser

50,00 €

Geschirrspüler

A+++

50,00 €

Tabelle 3: Förderung für hocheffiziente Haushaltsgeräte

[Quelle: Energieagentur Regensburg e.V.]

 

rdereffekt:

 

Mittlere Einsparung pro Haushaltsgerät:

ca. 125 kWh/a oder 55 kg CO2/a

 

rdereffekt zur CO2-Minderung:

1,10 kg CO2/€ a

 

 

2.2.4              Programmteil Wohngebäude Beleuchtung

 

Moderne, hocheffiziente LED-Beleuchtung benötigt ca. 83 % weniger elektrische Energie als veraltete Glühbirnen.

 

Als Werbemaßnahme für das Förderprogramm und als wesentlicher Punkt zur Effizienzsteigerung in den privaten Haushalten wird eine kostenlose Verteilung von z.B. 10 Watt LED-Leuchtmittel als Ersatz von 60 Watt Glühbirnen empfohlen. Dadurch entsteht ein hoher CO2-Minderungseffekt.

 

Die zu ersetzenden Glühbirnen (max. 3 pro Haushalt) sind seitens der Bürgerinnen und Bürger mitzubringen. Diese werden durch die Stadt Regensburg fachgerecht entsorgt. Die Tauschaktion kann z.B. am Neupfarrplatz stattfinden.

 

Beispielrechnung bei einer mittleren Leuchtdauer von 1.000 h/a:

Verteilung von 2.000 LED-Leuchtmittel á 5,00 € - Gesamtkosten 10.000 €

 

rdereffekt:

 

Einsparung bei der Beleuchtung ca. 100.000 kWh/a oder 44.000 kg CO2/a

 

rdereffekt zur CO2-Minderung:

4,40 kg CO2/€ a

 

 

2.2.5              Programmteil Wohngebäude Haushaltsgeräte/Beleuchtung - Hilfspaket zur Energieeinsparung

 

Hier handelt es sich um eine Maßnahme in Verbindung mit dem Sozialprojekt „Energiesparhelfer“ der Stadt Regensburg.

 

Fachkräfte des Jobcenters und der Schuldnerberatungen berichten in der Praxis davon, dass ihre Kunden mit der Problematik von Energieschulden kämpfen, d.h. gehäuft mit den Zahlungen der Energierechnungen in Rückstand geraten, ein Mahnverfahren durchlaufen oder sogar bereits eine Energiesperrung vollzogen wurde.[6]

In Regensburg kommt es (bei Kunden der REWAG) seit Jahren zu ca. 1.000 Energiesperrungen jährlich. Da Energieschulden in der Regel als vermeidbar, da kalkulierbar gelten, kommt einer Energiesparberatung eine wichtige Rolle zu.

 

Die REWAG als größter Energieanbieter der Region bietet bereits eine (kostenpflichtige) Energieberatung an, die jedoch vornehmlich auf eine Steigerung der Energieeffizienz bei einkommensstärkeren Kunden abzielt.

Die Möglichkeit zu einer kostenlosen Beratung wird der Bevölkerung z.B. durch die Energieagentur in deren Räumlichkeiten angeboten. Dieses Angebot wird von der Bevölkerungsgruppe, die auf Hilfeleistungen nach dem SGB II, SGB VIII und SGB XII angewiesen ist sowie anderen einkommensschwachen Haushalten, jedoch nicht gehäuft in Anspruch genommen.

 

Dabei besteht bei einkommensschwachen Haushalten ein doppeltes Bedürfnis, möglichst energiearm zu leben. Zum einen nehmen Ausgaben rund um den Energieverbrauch einen nicht unerheblichen Teil der monatlich laufenden Verpflichtungen ein, so dass hier gerade bei knapp kalkulierenden Personen jedes Potenzial zur Einsparung genutzt werden muss. Zum anderen ist gerade bei der Personengruppe, die Transferleistungen bezieht, der Energieverbrauch oftmals im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen erhöht, weil mehr Zeit im eigenen Zuhause verbracht wird bzw. das Bewusstsein über die Verbrauchsintensität einzelner Geräte fehlt. Zudem sind Energiekosten im Regelsatz der Grundsicherung in der Regel zu niedrig angesetzt, so dass zudem ein monatlicher Differenzbetrag aufläuft.

Um diese Zielgruppe (mehrere tausend Haushalte in Regensburg) zu erreichen, bedarf es eines aufsuchenden Ansatzes, der die Zielgruppen im Rahmen bestehender Kontakte mit sozialen Angeboten (z.B. dem Besuch im Jobcenter) - aktiv anspricht und eine Energiesparberatung zuhause anbietet.

 

Hier setzt die Idee eines sogenannten „Energiesparhelfers“ (Arbeitstitel) an:

 

Kern des Angebots einer Energieberatung ist die Arbeit auf der niederschwelligsten Ebene in einem aufsuchenden Ansatz. Dazu sollen zwei Langzeitarbeitslose des Jobcenters Stadt Regensburg als Energieberater („light Version“) von der Energieagentur ausgebildet und geschult werden. Diese machen auf freiwilliger Basis vor Ort Besuche, führen dort eine für den Betroffenen verständliche Energieberatung durch und können auf ein Hilfspaket zur Energieeinsparung im Wert von ca. 50 € zurückgreifen.

 

r die Arbeit der Energieberater wird ein Netzwerk aus Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt und ggf. weiteren Beratungsstellen gebildet. In der Arbeit mit der Zielgruppe soll durch die Beratungsstellen diese Hilfeleistung angeboten und die Interessierten an die Energieberater vermittelt werden. Eine Zusammenarbeit mit der REWAG ist anzustreben, die Kunden an die Energiesparberater verweisen kann.

 

Das Sozialprojekt des „Energiesparhelfers“ (Arbeitstitel) als solches wird seitens des Direktoriums 2 in die Wege geleitet.

 

Im Rahmen des Förderprogramm „Regensburg effizient“ sollen die Hilfspakete zur Energieeinsparung den Energieberatern für die einkommensschwachen Haushalte zur Verfügung gestellt werden.

 

Es wird von rund 100 Energieberatungen per anno ausgegangen.

 

Inhalt des Hilfspaketes, beispielsweise:

 

  • LED-Leuchtmittel
  • Abschaltbare Steckerleisten
  • Zeitschaltuhren
  • Strahlregler und wassersparende Duschköpfe
  • Durchflussbegrenzer
  • hlschrankthermometer
  • Thermohygrometer bzw. Raumthermometer

 

Hilfspaket zur Energieeinsparung

Bezeichnung

rdersumme in Euro

Hilfspaket

ca. 50,00 € / Paket

 

Tabelle 4: Hilfspaket zur Energieeinsparung

[Quelle: Energieagentur Regensburg e.V.]

 

CO2-Minderungs- sowie Fördereffekte sind innerhalb des Sozialprojekts „Energiesparhelfer“ (Arbeitstitel) nicht quantifizierbar.

 

 

2.3              Programmteil Energetische Quartierskonzepte

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ein Förderprogramm (432) an, das die Erstellung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen einschließlich Lösungen für die Wärmeversorgung, Energieeinsparung, -speicherung und -gewinnung unter besonderer Berücksichtigung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher und sozialer Belange fördert.

 

Der Zuschuss beträgt 65 % der förderfähigen Kosten, sowohl für die Erstellung von integrierten Konzepten als auch für den Sanierungsmanager. Der maximale Zuschussbetrag für den/die Sanierungsmanager beträgt insgesamt 150.000 EUR je Quartier. Der Förderzeitraum für die Beschäftigung eines Sanierungsmanagers beträgt maximal 3 Jahre.

 

Die Stadt Regensburg ergänzt die KfW Förderung für das Quartierskonzept und den Sanierungsmanager wie folgt:

 

  • Übernahme der restlichen 35 % der Kosten
  • Organisatorische Abwicklung und technische Begleitung der im KfW Programm 432 vorgegebenen Arbeitsschritte

 

Die Umsetzung der städtischen Förderung für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager erfolgt zunächst als Pilotprojekt für ein im Energienutzungsplan identifiziertes Quartier. Bei erfolgreichem Verlauf des Pilotprojekts werden weitere Quartiere in die Förderung aufgenommen.

 

Die Auswahl des zu betrachtenden Quartiers erfolgt durch die Stadt Regensburg.

 

 

2.4              Elektro-Taxis

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 09.07.2015 hat die Verwaltung das Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in Regensburg (Elektromobilitätskonzept) vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die im Bericht dargestellten Handlungsempfehlungen weiter zu betreiben und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sukzessive umzusetzen.

 

Zur Umsetzung der im Elektromobilitätskonzept genannten Handlungsempfehlung Nr. 4.6 Taxiförderprogramm hat die Verwaltung die Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung von Elektro-Taxis erarbeitet.

 

Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verminderung von Luftschadstoffen. Insbesondere bei Geschwindigkeiten bis zu ca. 40 km/h und bei Anfahrvorgängen sind Elektrofahrzeuge leiser als Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor. Damit sinkt auch die Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Die Förderung von Elektro-Taxis ist ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept zur Förderung der Elektromobilität in Regensburg.

 

Die Förderung von E-Taxis basiert auf folgenden Überlegungen:

 

-               E-Taxis haben einen sehr hohen Multiplikationsfaktor, weil die Kunden häufig wechseln.

-              Die Gespräche mit den E-Taxifahrerinnen und E-Taxifahrern über ihre positiven Erfahrungen animieren die Kunden Überlegungen zum Einsatz von Elektrofahrzeugen im privaten oder dienstlichen Bereich anzustellen. Auch die ständige Präsenz im Straßenverkehr verbessert die Akzeptanz und initiiert so weitere Käufe von Elektrofahrzeugen.

-               E-Taxis fahren vorwiegend auf dem Gebiet der Stadt Regensburg. Dadurch werden unmittelbar vor Ort Emissionen verringert.

 

Die Stadt Regensburg fördert Elektro-Taxis mit einem Fördervolumen von insgesamt 250.000,- €.

 

Gefördert werden reine Elektrofahrzeuge mit oder ohne Range-Extender, die ausschließlich mit Strombezug aus regenerativen Energiequellen betrieben werden.

 

 

3.              Stand der Umsetzung der einzelnen Programmteile und Haushaltsmittel

 

 

 

 

 

Legende

 

 

                            bereits beschlossen
                            Haushaltmittel genehmigt

 

                            Grundsatzbeschluss 02.07.2015

              Beschluss Förderrichtlinie vorgesehen für Sitzung 07.10.2015 gemäß gesonderter Vorlage

             

                            Konzept wird erarbeitet und

                            Ausschuss bzw. Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt

                            noch keine Haushaltsmittel bewilligt

 

                            Grundsatzbeschluss zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln

                            soll mit dieser Vorlage gefasst werden

 

 

r die Bürgerberatung durch die Energieagentur werden gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen im Jahr 2016  15.000 € bereitgestellt.

 

r den Programmteil E-Mobilität-Taxiunternehmen sollen 250.000 €rdermittel bereitgestellt werden. Hierzu wird auf die gesonderte Vorlage verwiesen.

 

r den Programmteil Wohngebäude Gebäudehülle wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Der Umfang des Fördervolumens ist nach Vorliegen des Konzeptes vom Ausschuss bzw. Stadtrat zu beschließen.

 

r den Programmteil Wohngebäude Heiztechnik Haushaltsgeräte Beleuchtung Hilfspaket zur Energieeinsparung und für den Porgrammteil Quartierskonzepte sollen mit dieser Vorlage insgesamt 250.000,- € bereitgestellt werden. Nach derzeitiger Planung gliedert sich der Betrag wie folgt auf:

 

-              Austausch von alten, ungeregelten Heizungsumwälzpumpen gegen hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen              70.000,- €

-              hydraulicher Abgleich von Heizanlagen              90.000,- €

-              rderung einer Ersatzbeschaffung von alten Haushaltsgeräten              15.000,- €

-              Hilfspaket zur Energieeinsparung                 5.000,- €

-              rderung eines energetischen Quartierskonzeptes              70.000,- €

Gesamtsumme              250.000,- €

 

Die Gesamtsumme von 250.000,- € wird im Zeitraum 2016 – 2019 jährlich mit jeweils 62.500,- € aufgeteilt. Die Beträge sind im Entwurf des IP 2015 – 2019 eingestellt.

 

 


[1] Energienutzungsplan der Stadt Regensburg

[2] Zensus 2011, Statistische Ämter des Bundes und der Länder

[3] Bei Investitionssummen > 3.000 € steht das KfW-Programm 430 oder 151/152 zur Verfügung. Nähere Informationen unter www.kfw.de

[4] In Anlehnung an  www.hydraulischer-abgleich.de

[5] Bei Investitionssummen > 3.000 € steht das KfW-Programm 430 oder 151/152 zur Verfügung. Nähere Informationen unter www.kfw.de

[6] vgl. z.B. Bericht im Wochenblatt vom 21.02.2014, unter: http://mobil.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/art1172,229138


 

1.              Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm Regensburg effizient schrittweise im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen.

 

2.              Der Ausschuss empfiehlt, für das Förderprogramm Regensburg effizient, Programmteil Wohngebäude (ohne den Bereich Gebäudehülle) und Programmteil Quartierskonzepte insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 250 000 € bereit zu stellen.