Vorlage - VO/15/11369/67  

 
 
Betreff: Grünflächenunterhalt des Gartenamtes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
07.10.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             Sachverhalt:             

 

Wieviel Pflege benötigen die städtischen Grünanlagen?

Welcher Unterhaltungsaufwand ist in den städtischen Parks, auf den öffentlichen Spielplätzen, im Straßenbegleitgrün und auf den sonstigen Grünflächen erforderlich? Aus welchem Grund gibt es intensiv gepflegte Grünanlagen und solche, die mit weniger Aufwand unterhalten werden? Weil die gärtnerische Pflege kein Selbstzweck ist und nicht der Beliebigkeit unterliegt, verfolgt das Gartenamt einen Grünflächenunterhalt, der folgenden zwei Fragen auf den Grund geht.

Was sollen die Grünanlagen leisten?

Wie kostengünstig kann das Stadtgrün gepflegt werden?

 

Die Anforderung an das Stadtgrün bedingt den Pflegeaufwand

Die Bedeutung und der Wert des Stadtgrüns ergeben sich aus dem Wissen um dessen Wertschöpfung und seinem praktischen Nutzen für die Bevölkerung. Aus beidem ergeben sich die Anforderungen an die städtischen Grünanlagen.

Sowohl in den Fachkreisen der Stadtplanung rückt die vielfältige und umfangreiche Wertschöpfung von städtischen Grünanlagen immer stärker ins Bewusstsein, als auch bei den  Bürgern, wie Umfrageergebnisse aufzeigen.

Exemplarisch soll hier auf das „Grünbuch Stadtgrün“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingegangen werden. Darin werden die Wohlfahrtswirkungen des Stadtgrüns und deren Unverzichtbarkeit für die zukünftige Entwicklung der Städte dargestellt. Zusammengefasst erbringt das Stadtgrün wertvollen Nutzen in den Bereichen

-              Gesundheitsvor- und nachsorge

-              Klimaverbesserung

-              soziale Integration und sozialer Ausgleich

-              Ökonomie (Standortattraktivität, direkte Wertschöpfung für Immobilienwerte)

-              Freizeit und Erholung

-              Umwelt

 

Dass die Wertschöpfung durch das Stadtgrün nicht bloß abstrakte Behauptungen sind, macht sich beispielweise bei der Sommerhitze an den kühlenden Effekten von innerstädtischen Bäumen und Grünanlagen fest.

 

Wie groß die Nachfrage nach attraktivem Stadtgrün durch die Bürger/innen ist, lässt sich an aktuellen Umfrageergebnissen festmachen. Beispielsweise seien dazu jüngere repräsentative Umfragen zitiert:

 

-          gepflegte Grünanlagen gehören zu den wichtigsten Aspekten der Wohnortwahl

              BAT Stiftung für Zukunftsfragen, Hamburg, „Die neue Lust auf die Stadt“, 2005

 

-          Grünflächen liegen in ihrer Bedeutung für Familienfreundlichkeit vor Kinderbetreuungsmöglichkeiten

Kommunale Geschäftsstelle für Verwaltungsmanagement, ln, Vergleichsring               Familienfreundlichkeit“, 13 Großstädte, 2007

 

-          am Stadtgrün darf nicht gespart werden (79 % der Befragten)

forsa, Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH, Berlin, „Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Stadt-Grün“, 12 Großstädte, 2014

 

-          Grünanlagen sind sehr wichtig bzw. wichtig (98 % der Befragten)

              GALK, Gartenamtsleiterkonferenz beim Deutschen Städtetag, „rgerzufriedenheit mit den kommunalen Grünflächen, 18 Großstädte, 2013

 

Die Wertschätzung bzw. der Nutzen von Grünanlagen, steht in engem Zusammenhang mit den Pflegeaufwendungen. Der Unterhaltungsaufwand nimmt direkten oder indirekten Einfluss auf die Erfüllbarkeit der Zweckbestimmung. So verliert beispielsweise eine Spielwiese schnell ihren Nutzwert für Spielzwecke, wenn der Rasen nicht kurzgehalten wird oder sie nicht von Abfall gereinigt wird.

Insofern muss ein Pflegeziel vereinbart werden, das die gewünschten Funktionsanforderungen gewährleistet. Dieses bemisst sich nach folgenden wesentlichen Funktionsanforderungen:

-              Gestaltungsanspruch, Anspruch an Erscheinungsbild

              Beispiel:

Der Anspruch an  das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Villaparks in der Innenstadt ist beispielsweise ein anderer als an den naturnah gestalteten Aubachpark in Burgweinting.

-              Nutzungsfrequenz bzw. dichte

Beispiel:

Eine Grünanlage, die so stark besucht und benutzt wird, wie der Stadtpark muss aufwendiger gepflegt werden als ein Großteil des landschaftlich gestalteten Westparks, wo sich die Parkbesucher wesentlich weiter auf die Fläche verteilen.

So bleiben die Rasenflächen im Stadtpark bei der starken Benutzung nur grün, wenn der Rasen jährlich 15 20 mal gemäht wird. Der Landschaftsrasen im Westpark muss für seinen Fortbestand nur 1-2 mal jährlich gemäht werden.

-              besondere Nutzungsansprüche und Besonderheiten

              Beispiel:

Wasseranlagen wie z. B. die Kneipanlage im Hegenauer Park erfordern deutlich mehr Pflege als ein einfacher Bolzplatz. Die hohen Anforderungen an die Wasserhygiene und die Rutschsicherheit im Kneipbecken bedingen einen ständig hohen Reinigungsaufwand sowie fortlaufende Wartung der Pumpentechnik. Der Tennenbelag eines Bolzplatzes muss gelegentlich gereinigt und ausgebessert werden.

Der Unterhalt des Strenbegleitgrüns in bis zu 6 m hohen Steilböschungen wie z. B. an der stark befahrenen Osttangente ist um ein Vielfaches aufwendiger als im ebenen Grünstreifen einer verkehrsarmen Nebenstraße. So sind während der Pflegearbeiten an Hauptstraßen die Verkehrssicherungsmaßnahmen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Gärtner erheblich umfangreicher, als an Nebenstraßen. Steilböschungen können nicht von herkömmlichen Aufsitzmähern befahren werden, sondern müssen mit von Hand geführten Freischneidern oder mit fernbedienten Mährobotern gemäht werden.

-              Verkehrssicherungsaufwand

Beispiel:

Der Aufwand zur Herstellung der Verkehrssicherheit im Dörnbergpark mit seinem bruchgefährdeten Altbaumbestand ist um ein Vielfaches höher, als im neu angelegten Candis-Park.

Mit Hubsteigern und Baumkletterspezialisten müssen regelmäßig abgestorbene Äste in den waldartigen und altersschwachen Buchenbeständen im Dörnbergpark entfernt werden, um die Sicherheit der Parkbesucher zu gewährleisten. Von den Jungbäumen im Candispark geht in den nächsten Jahren keine Gefahr durch abgestorbenes Geäst aus. Hier ist nur gelegentlich ein Erziehungsschnitt der Bäume erforderlich.

 

Kostengünstige Grünflächenpflege

Der Aufwand für den Grünflächenunterhalt hängt auch von der Effizienz der eingesetzten Mittel ab. In anderen Worten: Je zielgerichteter und wirkungsvoller der Grünflächenunterhalt betrieben wird, desto niedriger ist der Ressourcenaufwand zumindest bis zur Ausschöpfung der Optimierungspotentiale.

Eine zielgerichtete und wirkungsvolle Bewirtschaftung setzt u. a. die Kenntnisse über die Flächen und deren Pflegeaufwand voraus, worauf im Folgenden eingegangen werden soll.

 

Grün- und Freiflächenbestand seit 12/ 2014, der vom Gartenamt unterhalten wird

Objektarten < 1 ha sind nicht dargestellt (Schmuckplätze, Soldatenfriedhöfe/Ehrengräber)

 

 

 

 

Die Kosten des Grünflächenunterhalts im Jahr 2014 stellen sich wie folgt dar:

Die Vollkosten setzen sich aus  fixen und variablen Kosten zusammen und stellen die Summe aller direkten und indirekten Kosten dar (Personal-, Material-, Maschinenkosten sowie alle Kosten für Transferleistungen wie Umlagen für Verwaltung, Werkstätten, Liegenschaften).

Das Gartenamt hat sich im Jahr 2013 an einem Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu Kosten der Grünflächenunterhaltung beteiligt. In diesem Vergleichsring wurden Kostenkennwerte zu Grünflächenunterhaltungskosten von 10 Städten mit Einwohnerzahlen von 100.000 bis 200.000 verglichen. Zusammengefasst hat das Gartenamt im Kostenvergleich sehr positiv abgeschnitten.

Nicht verglichen wurde bei diesem Vergleichsring der Gegenwert. In anderen Worten: Es wurde nicht verglichen, welche Leistung bzw. welches Ergebnis für das eingesetzte Geld erzielt wurde. Vergleicht man die Strukturvielfalt der Grünanlagen, deren Nutzbarkeit und Pflegezustand in den Vergleichsstätten, gibt Regensburg ein sehr gutes Bild ab. Das bedeutet, dass das Gartenamt preisgünstig wirtschaftet. Kurzum: das Gartenamt erzielt zu günstigen Kosten einen hohen Nutzwert der städtischen Grünflächen.

Das Kosten-Nutzenverhältnis im Grünflächenunterhalt ist im Wesentlichen vom eingesetzten Personal abhängig. Durch systematische maschinelle Rationalisierung und die Optimierung der innerbetrieblichen Abläufe sowie Umgestaltungen der Grünflächen konnte das Gartenamt seinen Wirkungsgrad erheblich steigern. Hatte im Jahr 2010 ein Gärtner die Pflege von rund 92.500 m² Grünflächen zu erbringen, so sind es aktuell bereits 97.600 m². Damit sind es über 5.000 m² mehr, die ein Gärtner zu pflegen hat. Die bisherigen Flächenmehrungen je Gärtner waren bislang weitgehend ohne Einbußen der Pflegequalität möglich, beispielsweise durch den Wechsel von Fächerbesen auf Laubgebläse. Im Straßenbegleitgrün hat das Gartenamt den Pflegeaufwand trotz Verbesserung des Erscheinungsbildes gesenkt, indem Zierstrauchflächen und Rosenbeete zu extensiv bewirtschaftbaren, blütenreichen Wildstaudenflächen umgewandelt wurden.

 

 

Entwicklung des Personalkörpers im Grünflächen-

unterhalt  (in Vollzeitäquivalenten/VZÄ) und des Grün-

flächenbestandes

 

Die Schere zwischen Flächen-  und Personalzuwachs besagt, dass die Fläche, die ein Gärtner pflegen muss, zunimmt. Dieser Zusammenhang gilt solange die Pflege in Eigenleistung erbracht wird. Das Gartenamt erbringt über 95 % der Pflegeleistungen selbst. Die Vergabe erfolgt bei temporär anfallenden Arbeitsspitzen (z.B. Wässern während bei großer Trockenheit) und bei Spezialleistungen (z. B Baumkletterarbeiten). Erfahrungen anderer Kommunen (z.B. Bremen und Nürnberg) zeigen, dass eine umfassende Vergabe von Grünflächenleistungen teurer ist, als die Eigenleistung.

 

 

 

2. Weiteres Vorgehen

Um einerseits die Funktionsfähigkeit der städtischen Grünanlagen durch die dafür notwendige Pflege zu gewährleisten und andererseits so preiswert wie möglich zu wirtschaften, strebt das Gartenamt nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten im Grünflächenunterhalt. Wenn die betrieblichen Kompensationsmöglichkeiten durch effiziente Organisation und Steuerung ausgeschöpft sind, dann kommt es mit neu hinzukommenden Pflegeflächen zwangsläufig zu einer Verringerung der Pflegequalität, sofern weder zusätzliches Personal noch Haushaltsmittel für die Vergabe bereitgestellt werden. Um das zu vermeiden, erstellt das Gartenamt derzeit ein Grünflächeninformationssystem als Steuerungsinstrument. Darüber hinaus erarbeitet das Gartenamt eine Bemessungsgrundlage für den erforderlichen Grünflächenpflegeaufwand. Dazu werden den Zweckbestimmungen der 122 Grünanlagen, 129 öffentlichen Spielplätzen und sonstigen Grünflächen entsprechende Pflegeziele und Pflegestandards zugeordnet. Auf dieser Grundlage lassen sich zukünftig für neu hinzukommende Grünflächen die Kostensteigerungen des Grünflächenunterhalts in die städtische Haushaltsplanung aufnehmen.

 

Ausblick

Mit welchem Aufwand bzw. zu welchen Kosten die städtischen Grünanlagen unterhalten werden, ist abhängig vom Wirkungsgrad der aufgebrachten Pflege sowie von den Ansprüchen an das städtische Grün.

Das Gartenamt erzielt mit seinem Grünflächenunterhalt nachweislich einen hohen Wirkungsgrad und arbeitet kontinuierlich an dessen Verbesserung.

Der Aufgabenumfang und die Anforderungsqualität werden im Wesentlichen von der Grünflächenentwicklung, z. B. Flächenmehrungen, und von definierten Ansprüchen an die Grünflächen bedingt.

Die Ansprüche an das städtische Grün hängen ab von der Wertschätzung sowie den funktionalen Anforderungen der Bevölkerung.

Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Grünanlagen im bundesweiten Durchschnitt von jedem Bürger rund 80 Stunden im Jahr genutzt werden und sich Vergleiche zu Kosten mit anderen öffentlichen Infrastruktureinrichtungen ziehen lassen, kann man zu einer groben Einschätzung des Kosten-Nutzen-Verhältnis´ und dadurch zur bewussteren Wertschätzung des Stadtgrüns kommen.

Die Vollkosten des Grünflächenunterhalts für die Regensburger öffentlichen Parkanlagen und Alleen lagen im Jahr 2014 bei 17,25 € je Einwohner.

 

Die Vergleichskosten von anderen öffentlichen Infrastruktureinrichtungen liegen bei:

-              Jahnspiel, Sitzplatz Kategorie 2, Erwachsener: 25,- €

-              Stadttheater am Haidplatz, Kategorie C, Fr.-So.: 41,30 €

-              Westbad, Zehnerkarte, 3 Std. Aufenthalt, Normaltarif: 52,20

Somit ist ersichtlich, dass die städtischen Grünanlagen, bezogen auf ihren hohen Nutzwert, eine kostengünstige öffentliche Infrastruktur sind.

Umfrageergebnisse zeigen, dass die Wertschätzung derrger gegenüber dem Stadtgrün hoch ist. Durch die kontinuierliche städtebauliche Verdichtung (Innenentwicklung) Regensburgs wird die Nachfrage nach vielfältig nutzbaren (inner)städtischen Grünflächen zwangsläufig steigen.

Daraus resultiert die Notwendigkeit einer systematischen Planung des Grünflächenunterhalts, dem sich das Gartenamt in der oben beschriebenen Weise stellt. Das Gartenamt wird hierzu in enger Abstimmung mit der Stadtspitze Vorschläge zur Beschlussfassung erarbeiten.

 


Der Ausschuss für Umweltfragen, Klima- und Naturschutz beschließt:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen