Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg besteht aus 15 stimmberechtigten und
Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 4 AGSG ist die Agentur für Arbeit Regensburg im Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg durch das beratende ordentliche Mitglied Die Agentur für Arbeit Regensburg hat mit Mail vom 16.07.2015 mitgeteilt, dass aufgrund personeller Umstrukturierung als beratendes ordentliches Mitglied Frau Roswitha Ramge und als beratendes stellvertretendes Mitglied Frau Dr. Christine Scharf-Haggenmiller bestellt werden sollten.
Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 AGSG sind die Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg im Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg durch das beratende ordentliche Mitglied Herr Schulamtsdirektor Heribert Stautner und das beratende stellvertretende Mitglied Herr Schulamtsdirektor Roland Hager vertreten. Herr SchAD Heribert Stautner hat mit Mail vom 14.09.2015 mitgeteilt, dass aufgrund des ruhestandsbedingten Ausscheidens des Herrn SchAD Roland Hager neu in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg Herr Schulrat (SchR) Clemens Sieber als beratendes stellvertretendes Mitglied bestellt werden sollte.
Entsprechend § 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung werden die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und ihre Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen durch Beschluss des Stadtrats bestellt.
Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 2 AGSG einer Bestellung von Frau Frau Roswitha Ramge als ordentliches beratendes Mitglied sowie von
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Frau Roswitha Ramge wird als beratendes ordentliches Mitglied sowie Frau Dr. Christine Scharf-Haggenmiller und Herr Clemens Sieber werden als beratende stellvertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg bestellt. |
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