Vorlage - VO/15/11380/51  

 
 
Betreff: Bestellung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
15.10.2015 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.10.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg besteht aus 15 stimmberechtigten und
14 beratenden Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist nach Art 18 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestellen.

 

Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 4 AGSG ist die Agentur für Arbeit Regensburg im Jugend­hilfe­ausschuss der Stadt Regensburg durch das beratende ordentliche Mitglied
Herr Nikolaus Windisch und das beratende stellvertretende Mitglied Frau Roswitha Ramge vertreten.

Die Agentur für Arbeit Regensburg hat mit Mail vom 16.07.2015 mit­geteilt, dass aufgrund personeller Umstrukturierung als beratendes ordentliches Mitglied Frau Roswitha Ramge und als beratendes stellvertretendes Mitglied Frau Dr. Christine Scharf-Haggenmiller bestellt werden sollten.

 

Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 AGSG sind die Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg im Jugend­hilfeausschuss der Stadt Regensburg durch das beratende ordentliche Mitglied Herr Schulamtsdirektor Heribert Stautner und das beratende stellver­tretende Mitglied Herr Schulamtsdirektor Roland Hager vertreten.

Herr SchAD Heribert Stautner hat mit Mail vom 14.09.2015 mit­geteilt, dass aufgrund des ruhestandsbedingten Ausscheidens des Herrn SchAD Roland Hager neu in den Jugendhilfeaus­schuss der Stadt Regensburg Herr Schulrat (SchR) Clemens Sieber als beraten­des stellvertretendes Mitglied bestellt werden sollte.

 

Entsprechend § 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung werden die beratenden Mitglieder des Jugend­hilfeausschusses und ihre Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen durch Beschluss des Stadt­rats bestellt.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 2 AGSG einer Bestellung von Frau Frau Roswitha Ramge als ordentliches bera­tendes Mitglied sowie von
Frau Dr. Christine Scharf-Haggenmiller und Herrn Clemens Sieber als beratende stellver­tretende Mitglieder des Jugendhilfeaus­schusses der Stadt Regensburg sind gegeben.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Frau Roswitha Ramge wird als beratendes ordentliches Mitglied sowie Frau Dr. Christine Scharf-Haggenmiller und Herr Clemens Sieber werden als beratende stellvertretende Mit­glieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg bestellt.