Vorlage - VO/15/11385/61  

 
 
Betreff: Verkehrsentwicklung und -konzeption im Stadtosten - Sachstandsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
11.11.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

1.              Einleitung

 

Die Flächen zwischen der Bundesautobahn A 3, der Straubinger Straße und den bestehen­den Gewerbestandorten an der Siemensstraße sind im Flächennutzungsplan als Gewerbe­gebiet dargestellt und sollen in den nächsten Jahren Zug um Zug entwickelt werden. Im Rah­men der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes wurde 2012 von der Verwaltung eine mögliche Bau- und Freiflächenentwicklung für den Regensburger Osten zur Erstellung eines Verkehrsgutachtens erarbeitet. Zwischenzeitlich wurde hieraus ein Übersichtsplan zur Entwicklung von Regensburg Ost erstellt (Anlage 1).

 

Die dargestellten Planungsbereiche bilden die Grundlage für die weitere Entwicklung und stellen die Basis für die weitere verkehrliche Entwicklung sowie notwendige Bauleitplan­ver­fahren dar. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ist die Flächennutzungsplandarstellung von 1983 vor dem Hintergrund der notwendigen Freiflächen für den natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleich anzupassen. Ebenso sind klimatisch wirksame Freibereiche und ein aus Immissionsschutzgründen not­wendiger Abstand zu den bestehenden Siedlungsbereichen notwendig. Für die Flächen westlich der Sulzfeldstraße wurde am 20.09.2010 der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Erweiterung des Sondergebietes „Bauen, Möbel, Einrichten“ gefasst. Für den Bereich der ehemaligen Schlämmteiche soll der Aufstellungsbeschluss nun gefasst werden.

 

Die Autobahndirektion Südbayern hat 2014 die Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 von der Anschlussstelle Rosenhof bis zum Autobahnkreuz Regens­burg beantragt. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat sich in der Sitzung am 21.10.2014 mit der Thematik befasst und eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Der Ausschuss hat sich in diesem Beschluss u. a. für eine Verlagerung des bestehenden Brückenbauwerks an der Eisackerstraße aus Irl heraus ausgesprochen.

 

 

2.              Verkehrsgutachten

 

Die Stadt Regensburg hat im Februar 2015 ein Verkehrsgutachten beauftragt, um zu eruieren, welche Aus- und Neubauten im Straßennetz erforderlich sind. Das Gutachten beinhaltet 5 Planfälle:

 

1.              Verlängerung der Leibnizstraße bis zur Kreuzhofstraße

2.              Verlängerung der Leibnizstraße bis zur Sulzfeldstraße

3.              Verlängerung der Leibnizstraße bis zur Sulzfeldstraße mit Sperrung der Kremser Str.

4.1              Zusatzspange an der AS Regensburg-Ost

4.2              Zusatzspange an der AS Regensburg-Ost mit Verlängerung bis zur Kremser Str.

5.              Zusatzspange an der AS Regensburg-Ost mit Verlängerung bis zur Straubinger Str.

 

 

3.              Ergebnisse

 

Die Untersuchungen zeigen, dass der 6-streifige Ausbau der BAB 3 erhebliche Entlastungs-effekte auf das umliegende Straßennetz haben wird (Prognose-Null-Fall). Trotz Verkehrs-zunahmen insgesamt infolge der Gewerbeentwicklungen, kann auf einen durchgehenden 4-streifigen Ausbau der Straubinger Straße (ehemalige B 8, jetzt Staatsstraße St 2660) wohl verzichtet werden.

 

Deutliche Verkehrszunahmen sind jedoch in der Walhallastraße in Neutraubling (St 2145), an der AS Neutraubling, in der Kremser Straße, in der Siemensstraße sowie auf der B 15 Max-Plank-Straße zu erwarten. Auch der Durchgangsverkehr in Irl wird geringfügig an­wachsen.

 

Ziel der zukünftigen Infrastrukturplanung muss daher sein, folgende Punkte/Strecken zu entlasten, damit die Leistungsfähigkeit dauerhaft erhalten bleibt:

 

              Knotenpunkte AS Regensburg-Ost / B 15 Max-Plank-Straße

              Knoten AS Neutraubling / St 2145 / St 2660 / B 8

              Knotenpunkte im Zuge der St 2660, insbesondere im Bereich Sulzfeldstraße

              Siemensstraße

 

Zudem darf die Ortsdurchfahrt Irl nicht zusätzlich belastet werden.

 

 

3.1              Planfall 1

 

Die Verlängerung der Leibnizstraße bis zur bestehenden Brücke über die BAB 3 im Zuge der Kreuzhofstraße würde zu einer deutlichen Entlastung von Irl führen. Die Verkehrsmenge auf der Brücke wäre mit rund 3.500 Kfz/Tag vergleichsweise gering. Die Verkehrswirksamkeit der Maßnahme steht damit in einem ungünstigen Verhältnis zu dem Aufwand und den Kosten.

 

 

3.2              Planfall 2

 

Eine neue Brücke über die BAB 3 mit Anschluss an die Leibnizstraße und die westliche Sulzfeldstraße (westlich des GLOBUS-Baumarkts) hätte eine Verkehrsbelastung von rund 5.500 Kfz/Tag. Irl würde um rund 1.500 Kfz/Tag gegenüber dem Prognose-Null-Fall und um 2.500 Kfz/Tag gegenüber dem Analyse-Fall entlastet. Die Verkehrswirksamkeit wäre gegenüber dem Planfall 1 deutlich besser.

 

 

3.3              Planfall 3

 

Wenn zusätzlich die Durchfahrt der Kremser Straße westlich von Irl unterbrochen wäre, könnte die Ortsdurchfahrt Irl weiter vom Durchgangsverkehr entlastet werden.

 

 

3.4              Planfall 4.1

 

Eine Unterführung der BAB 3 in Verlängerung der Marie-Curie-Straße inklusive Umbau der Anschlussstelle Regensburg-Ost auf der Nordseite würde die Knoten an der Max-Plank-Straße deutlich entlasten. Kritisch sind hier insbesondere die linksabbiegenden Schwer-verkehre, die die Leistungsfähigkeit der Knoten negativ beeinflussen. Die Unterführung wäre mit rund 8.000 Kfz/Tag belastet, profitieren würden insbesondere die gewerblichen Verkehre des GVZ, der Leibnizstraße, des BMW-Werks sowie der neuen Gewerbegebiete im Bereich ehem. Schlämmteiche.

 

 

3.5              Planfall 4.2

 

Zusätzlich zum Planfall 4.1 wäre das Gewerbegebiet an der Kremser Straße / ehem. Schlämmteiche direkt an die AS Regensburg-Ost und die neue BAB-Unterführung ange­bunden. Diese Maßnahme würde weiter die B 15 und die AS Regensburg-Ost entlasten.

 

 

3.6              Planfall 5

 

Eine durchgehende Verbindung von der Leibnizstraße über die neue BAB-Unterführung, die AS Regensburg-Ost und die ehem. Schlämmteiche bis zur Straubinger Straße wäre unter-schiedlich stark belastet. Die höchsten Belastungen lägen im Süden, unmittelbar südlich der Straubinger Straße wäre die Verkehrswirksamkeit geringer. Dies deutet darauf hin, dass der mittlere und nördliche Abschnitt vor allem Erschließungsfunktion für die angrenzenden geplanten GE-Flächen hätte.

 

 

4.              Bewertung

 

Aus verkehrsplanerischer Sicht wird der Planfall 3 (Verlängerung der Leibnizstraße bis zur westlichen Sulzfeldstraße und Abkopplung der Kremser Straße) gegenüber den Planfällen 1 und 2 bevorzugt. Eine hohe Verkehrswirksamkeit auf der verlängerten Sulzfeldstraße ist mit Entlastungen im Umfeld und an kritischen Knoten verknüpft.

 

Zur weiteren Aufrechterhaltung einer ausreichenden Leistungsfähigkeit im Stadtosten wird die stufenweise Umsetzung der Planfälle 4 (Zusatzspange an der BAB A 3) für notwendig erachtet. Im Zuge der Gewerbeentwicklung nördlich der ehem. Schlämmteiche bietet sich zu einem späteren Zeitpunkt die Verlängerung nach Norden bis zur Straubinger Straße („Hafenspange“) an.

 

Aufgrund der Abhängigkeiten vom Planfeststellungsverfahren und dem Ausbau der BAB A 3 empfiehlt es sich, die Szenarien getrennt voneinander weiter zu bearbeiten.

 

 

4.1              Brücken über die BAB 3

 

Die Planungsüberlegungen der Stadt Regensburg bezüglich der Brücken über die BAB 3 zwischen den Anschlussstellen Regensburg-Ost und Neutaubling sollten keine zeitver­zögernden Auswirkungen auf das Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der BAB 3 haben.

 

Die Stellungnahme der Stadt Regensburg vom 20.10.2014 zum Planfeststellungsverfahren der Bundesautobahn A 3 wird dadurch nicht geändert.

 

Der Planfall 3 unterstellt, dass die vorhandenen Brücken an der Eisackerstraße und in Ver­längerung der Kreuzhofstraße – die im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der BAB A 3 zu erneuern wären – durch eine neue Brücke in der Verlängerung der Sulzfeldstraße ersetzt werden.

 

Es wird  empfohlen, den Neubau einer Brücke über die BAB 3 westlich des GLOBUS-Baumarkt auf die Machbarkeit hin zu untersuchen. Sobald sich abzeichnet, dass dieser Neubau realisierbar erscheint, ist zu prüfen ob auf die Erneuerung der bestehenden Brücken „Eisackerstraße“ und „Kreuzhofstraße“ im Zuge des Ausbaus der BAB 3 verzichtet werden kann. Derzeit kann noch nicht abgeschätzt werden, ob die Planung und Errichtung der neuen Brücke parallel mit dem Ausbau der BAB 3 erfolgen kann.

 

 

4.2              Unterführung der BAB 3

 

In den Planfällen 4.1 bis 5 ist eine neue Unterquerung der Bundesautobahn BAB A 3 im Bereich der Verlängerung der Marie-Curie-Straße unterstellt. Dieses Bauwerk ist sowohl terminlich als auch logistisch mit dem Ausbau der BAB A 3 verbunden und kann im Zuge das Ausbau der BAB A 3 wirtschaftlich hergestellt werden.

 

Es wird daher empfohlen, die Planungen für die Unterführung der BAB 3 in Verlängerung der Marie-Curie-Straße inklusive des Umbaus der AS Reg.-Ost zu forcieren.

 

 

5.              weiteres Vorgehen

 

Beide Vorhaben sind hinsichtlich der Einflüsse durch bestehende Gewässer und weiterer Belange planerisch sehr anspruchsvoll und bedürfen einer sorgfältigen Abstimmung sowohl mit den Fachämtern innerhalb der Stadtverwaltung als auch mit den Fachbehörden außer­halb der Stadtverwaltung.

 

Es empfiehlt sich daher, für die Unterführung BAB 3 in Verlängerung der Marie-Curie-Straße inkl. des Umbaus der Anschlussstelle sowie für den Neubau der Brücke über die BAB 3 in Verlängerung des westlichen Sulzfeldstraße eine Machbarkeitsuntersuchung durchzuführen. Weiterhin gilt es, die Straßen-Verknüpfung der GE-Flächen „ehem. Schlämmteiche“ mit der umgebauten AS R.-Ost und der Unterführung Marie-Curie-Str. zu sichern.

 

Ob eine Verknüpfung der Kremser Straße mit der Straubinger Straße sinnvoll und notwendig ist, sollte insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung weiterer Gewerbeflächen nördlich der Kremser Straße zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal detailliert betrachtet werden.

 

 


 

Der Ausschuss nimmt vom Sachvortrag zustimmend Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden notwendigen Schritte einzuleiten:

 

  • Für den Bau einer Unterführung unter der BAB 3 östlich der AS Regensburg-Ost in Verlängerung der Marie-Curie-Straße sowie die baulichen Anpassungen der Anschluss­stelle selbst ist in einem ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie durchzuführen.
  • Weiterhin sind die Planungen auf eine Verlängerung dieser Unterführung bis zur Kremser Straße zur Erschließung der geplanten Gewerbeflächen „ehemalige Schlämmteiche“ auszurichten.
  • Der Ausbaustandard dieser Straßenverbindung ist auf eine spätere Verlängerung nach Norden bis zur Straubinger Straße auszurichten, inklusive einer Radwegeverbindung.
  • Um gewerblichen Schleichverkehr in Irl zu unterbinden, soll eine Unterbrechung der Kremser Straße für den allg. Kfz-Verkehr an geeigneter Stelle Bestandteil des Erschließungskonzepts sein.
  • Ein Brückenbauwerk in Verlängerung der westlichen Sulzfeldstraße wird mittels einer Machbarkeitsstudie geprüft.

 

 


 

Anlagen:

 

Anlage 1 Übersichtsplan zur Entwicklung von Regensburg Ost

Anlage 2 Verkehrsprognose Regensburg Ost, Stand: 07.10.2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Regensburg-Ost Planfälle P1-P5 Pläne_07102015 (1735 KB)    
Anlage 2 2 BP 195_Rahmenkonzept (926 KB)