Sachverhalt:
Der Ausbauplan für Jugendsozialarbeit an Schulen wurde durch den Stadtrat bereits mehrfach fortgeschrieben, zuletzt in der Sitzung vom 24.07.2014 (VO/14/10076/51). Hinsichtlich des fachlich-inhaltlichen Sachverhalts haben sich seither keine Änderungen ergeben. Heute ist die Jugendsozialarbeit an allen städtischen Schulen (mit der einzigen Ausnahme „Grundschule Keilberg“) vertreten. Die Verteilung nach Schularten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Die Entwicklung an der Grundschule Prüfening im Hinblick auf die Schülerzahlen und die soziale Situation (siehe hierzu auch das Schreiben der Schulleitung in der Anlage) macht die Ausweitung der Jugendsozialarbeit an dieser Grundschule auf insgesamt 2 Vollzeitstellen erforderlich. Aktuell sind an der Grundschule Prüfening zwei Jugendsozialarbeiterinnen im Umfang von je einer halben Stelle tätig. Die Fachkräfte sind der Dienst- und Fachaufsicht des Amtes für Jugend und Familie unterstellt.
Die Arbeitsbelastung ist an dieser Grundschule besonders hoch und die Inanspruchnahme der Jugendsozialarbeit durch die Kinder, Eltern und Lehrkräfte steigt weiterhin. Laut Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) können Zweitkräfte an Grundschulen gefördert werden, wenn die Schülerzahl über 400 Kinder liegt. Am 15.09.2015 wurde die Schule von 414 Schülerinnen und Schülern besucht, der Migrationsanteil liegt bei über 35%. Eine Vollzeitstelle wird in Höhe von 16.360 Euro pro Jahr vom Land Bayern gefördert. Die sich verändernde Stadtgesellschaft und die Entwicklungen in der Schullandschaft, die beispielsweise am Ausbau der Ganztagesbeschulung deutlich werden, werden nicht nur weitere fachlich-inhaltliche, sondern auch stellenplantechnische und personelle Anpassungsprozesse der Jugendsozialarbeit nach sich ziehen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Jugendsozialarbeit an der Grundschule Prüfening wird aus fachlich-inhaltlichen Gründen durch den Einsatz einer Zweitkraft ausgeweitet. Die hierzu notwendigen stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden unter dem Vorbehalt der Förderung durch das Land Bayern im Stellenplan zum Haushalt 2016 geschaffen.
Anlage: Stellungnahme der Schulleitung der GS Prüfening vom 21.09.2015:
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