Vorlage - VO/15/11421/65  

 
 
Betreff: Ausbau der Nordgaustraße mit Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau Lappersdorfer Kreisel
Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
11.11.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Verfahrensstand

 

Die Regierung der Oberpfalz hat mit Datum vom 31.01.2014 den Planfeststellungsbeschluss zum Projekt „Ausbau der Nordgaustraße mit Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau Lappersdorfer Kreisel“ gefasst. Dieser Beschluss bietet allerdings noch keine Planungssicherheit, da dagegen Klagen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben wurden. Zu Dauer und Ergebnis der Klageverfahren können derzeit keine Aussagen gemacht werden.

 

 

2. Rahmenvereinbarung

 

Das Gesamtprojekt ist sehr umfangreich und komplex, so dass die Detailplanung und die Bauvorbereitung noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher sollte der Zeitraum der gerichtlichen Verfahren nicht ungenutzt verstreichen. Für ein effektives und wirtschaftliches Handeln sind die Entwicklung eines Projekt-Fahrplans und die Koordinierung der am weiteren Projektverlauf Hauptbeteiligten unverzichtbar. Dies kann mit einer einvernehmlichen Rahmenvereinbarung  der beteiligten Straßenbaulastträger die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahndirektion Südbayern bzw. das Staatliche Bauamt Regensburg, der Landkreis Regensburg, der Markt Lappersdorf sowie die Stadt Regensburg am sinnvollsten erreicht werden. Eine in analoger Weise abgeschlossene Vereinbarung der Vorhabensträger zur Vorbereitung der Planfeststellungsverfahren hatte sich bewährt. Die Rahmenvereinbarung nebst Anlagen liegt im Entwurf bei.

 

 

Ziele dieser Rahmenvereinbarung sind insbesondere:

 

  • Willensbekundung der Beteiligten zu einer zeitnahen Umsetzung und engen Abstimmung des gemeinschaftlichen Vorhabens
  • Schaffung einer Projektstruktur und Festlegung des Projektablaufs.
  • Weitere Planungsschritte sollen baldmöglichst und parallel zu den laufenden bau- und planungsrechtlichen Verfahren und den weiteren Abstimmungen eingeleitet und die notwendigen bauvorbereitenden Maßnahmen einschließlich Grunderwerb durchgeführt werden.
  • Schaffung von Planungs- und Kostensicherheit u.a. durch grundsätzliche Regelungen zur Kostenteilung
  • Bildung von sinnvollen Planungs- und Bauabschnitten mit Festlegung von federführend Verantwortlichen
  • Berücksichtigung und Koordinierung von unterschiedlichen Fachbeiträgen, z.B. Grunderwerb, Lichtsignalanlagen, Spartenträgern, Ausgleichsmaßnahmen
  • Festlegung, welche weiteren Vereinbarungen zwischen den Beteiligten zu schließen sind.

 

Die Inhalte der beiliegenden Rahmenvereinbarung wurden unter Vorsitz der Regierung der Oberpfalz zwischen den beteiligten Straßenbauastträgern erarbeitet.

 

 

r die Kreuzungen, an denen der Bund nicht kreuzungsbeteiligt ist, sind in der Rahmenvereinbarung noch keine Kostenteilungsschlüssel gemäß Straßen-Kreuzungsrichtlinien (StraKR) aufgenommen. Die Ermittlung der Teilungsschlüssel erfolgte im Einvernehmen mit den Kreuzungsbeteiligten und liegt als Anlage bei.

 

Dies betrifft folgende Knotenpunkte:

 

- Nordgaustraße (neu), Lappersdorfer Straße (§ 8 der Rahmenvereinbarung)

Hier hat die Stadt als alleiniger Kreuzungsbeteiligter die vollen Kosten zu tragen.

 

- Lappersdorfer Straße, Hauptstraße, Siedlungsstraße (Knoten K5, § 9 der Rahmenvereinbarung)

Die Kosten werden zwischen Landkreis Regensburg (ca. 18 %) und Stadt Regensburg (ca. 82 %) aufgeteilt. Ein Kostenanteil des Markts Lappersdorf entfällt wegen der Bagatellklausel der StraKR.

 

- Regensburger Straße, Lappersdorfer Straße, Bergstraße (Knoten K6, § 10 der Rahmenvereinbarung)

Die Kosten werden zwischen Landkreis Regensburg (ca. 38 %) und Stadt Regensburg (ca. 62 %) aufgeteilt. Ein Kostenanteil des Markts Lappersdorf entfällt wegen der Bagatellklausel der StraKR.

 

Die Verwaltung versucht, auch diese Teilungsschlüssel auf redaktionellem Weg noch in die Rahmenvereinbarung aufzunehmen. Unabhängig davon wird aber ohnehin für jede Kreuzung noch jeweils eine Kreuzungsvereinbarung mit den speziellen Regelungen geschlossen.

 

 

3. weiteres Vorgehen

 

VOF-Verfahren

 

Mittels eines EU-weiten Vergabeverfahrens nach VOF r freiberufliche Planungs- und Ingenieurleistungen wird eine geeignete Planungsgemeinschaft beauftragt. Die städtischen Planungen betreffen den Streckenabschnitt der Nordgaustraße zwischen Isarstraße und Amberger Straße einschließlich Lärmschutzeinhausung und Lärmschutzwänden.

 

Umfang dieser Planungsausschreibung werden u. a. sein: Objektplanung Verkehrsanlagen (Nordgaustraße mit angrenzenden Bereichen), Objektplanung Ingenieurbauwerke (Einhausung, Lärmschutzwände, Entwässerungsleitungen), jeweils zugehörige Tragwerksplanung und Planung der technischen Ausrüstung.

 

Auf Basis der Rahmenvereinbarung soll in der 1. Stufe bis einschließlich der Ausführungsplanung geplant werden.

 

 

weitere Vereinbarungen

 

In der Rahmenvereinbarung wird festgestellt, dass noch weitere ergänzende bzw. weiterführende Vereinbarungen (Kreuzungsvereinbarungen, Vereinbarungen zur Zuständigkeit für Unterhalt,  Lichtsignalanlagen, gemeinsam genutzte Entwässerungsleitungen, Winterdienst etc.) zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern abzuschließen sind. Diese werden nach und nach ausgearbeitet und abgeschlossen, sobald die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

 

weitere Beschlüsse

 

Der Ausschuss wird über den Ausgang der Klageverfahren unterrichtet.

 

Im Anschluss daran und vor Baubeginn ist ein Maßnahmenbeschluss im Stadtrat zu fassen, der mittels der Detailplanungen vorbereitet werden kann.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1. Die Rahmenvereinbarung wird mit den beteiligten Baulastträgern vorbehaltlich etwaiger redaktioneller Änderungen abgeschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauvorbereitenden Maßnahmen durchzuführen und die Planungsschritte bis einschließlich der Ausführungsplanungen zu veranlassen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, noch erforderlich werdende und in der Rahmenvereinbarung vorgesehene Vereinbarungen zu erarbeiten und abzuschließen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

 


Anlagen:

 

Entwurf der Rahmenvereinbarung mit Anlagen

Kostenteilungsberechnung Lappersdorfer Straße

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 2015-09-17_Vereinbarung (304 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1.1 Luftbild (8409 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 1.2_Abschnittseinteilung (721 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 1.3_Kostenteilungsberechnung_2010 (146 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 1.4 Lageplan der straßenrechtlichen Verfügung (4757 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 2.1 Kostenteilungsberechnung K5 K6 (35 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 2.2 Kostenteilungsberechnung K5 K6 Anlage (1673 KB)