Vorlage - VO/15/11434/56  

 
 
Betreff: Ev. Wohltätigkeitsstiftung;
Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Entscheidung
28.10.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

I.

Vorbemerkung:

 

1.

Ende 2013 ist der Betrieb des Ev. Krankenhauses auf die Ev. Krankenhaus gGmbH (gGmbH) übertragen worden. Das Krankenhausgebäude am Emmeramsplatz steht weiter im Eigentum der Stiftung und wird voraussichtlich bis Ende 2016 von der gGmbH genutzt. Es fallen folglich weiter Erträge, vor allem aber Aufwendungen bei dem Gebäude an. Die Stiftungsverwaltung hatte die Kosten des Krankenhausgebäudes (z.B. Instandhaltungen / Instandsetzungen) und sonstige mit dem Krankenhaus in Verbindung stehende Ausgaben (z.B. Personalkosten, einmalige außerordentliche Planungskosten wegen Sanierungsförderungsantrag, Transaktionskosten wegen Krankenhausübergang) kameral gemäß den Planansätzen im Stiftungshaushalt gebucht. Nach Auffassung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) sei das Krankenhausgebäude aber weiterhin - wie früher das Ev. Krankenhaus - kaufmännisch buchzuführen. Aufgrund dessen änderte die Stiftungsverwaltung die bereits kameral erfolgten Buchungen und erstellte die vorliegenden kaufmännischen Abschlüsse (siehe TOP Ev. Krankenhaus / Krankenhausgebäude, Jahresabschlüsse). Nach späterer Auffassung der örtlichen Rechnungsprüfung bei der Prüfung der Jahresrechnung 2013 der Stiftung, handele es sich bei dem überlassenen Krankenhausgebäude um Liegenschaftsverwaltung, die Teil der kameralen Buchführung sei. Die Stiftungsverwaltung hatte deswegen überlegt, die kaufmännische Buchführung des Krankenhausgebäudes wieder in die kamerale Buchführung der Stiftung überzuführen. Nach Auskunft der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) ist davon aber bei abgeschlossenen Rechenwerken wegen der damit verbundenen Risiken dringend abzuraten. In Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung wurden deshalb die vorliegenden Abschlüsse 2014 beibehalten.

 

2.

Die Erstellung eigener kaufmännischer Abschlüsse bezüglich des Krankenhausgebäudes hatte folgende Auswirkungen:

 

a. In dem kaufmännischen Abschluss des Krankenhausgebäudes 2014 wird ein hohes Defizit von rd. 1 Mio. € ausgewiesen. Das liegt daran, dass die ursprünglich im Stiftungshaushalt im Unterabschnitt 5102 - Ev. Krankenhaus - vorgesehenen Aufwendungen in Höhe von rd. 850 T€ (v.a. Personalkosten, Instandhaltungen / Instandsetzungen, einmalige außerordentliche Planungskosten wegen Sanierungsförderungsantrag, Transaktionskosten wegen Krankenhausübergang) in die kaufmännischen Abschlüsse übernommen wurden. Die Aufwendungen werden somit lediglich an einer anderen Stelle gebucht.

 

b.

Der notwendige Defizitausgleich der kaufmännischen Abschlüsse des Krankenhausgebäudes 2013 und 2014 in Höhe von 987.696,63 € durch die Stiftung führt zu entsprechenden „Mehrausgaben“ in dem Unterabschnitt 4001 des Stiftungsabschlusses (dort werden die Zuschüsse gebucht). Diese müssen genehmigt werden. Den „Mehrausgaben“ im Unterabschnitt 4001 stehen natürlich die entsprechenden Minderausgaben im ursprünglich gebuchten Unterabschnitt 5102 gegenüber.

 

3.

Echte“ Mehrausgaben sind in Höhe von 756.386,29 € im Unterabschnitt 4001 und in Höhe von 55.682,50 € im UA 8802 entstanden. Die Mehrausgaben in Höhe von rd. 756 T€ resultieren aus den vom Stiftungsausschuss / Stadtrat am 23./24.10.2013 beschlossenen Übertragungsverträgen des Ev. Krankenhauses. Dort wurde beschlossen, dass eine ausgeglichene Bilanz an die gGmbH übergeben wird. Gemäß den Übertragungsbilanzen resultierte daraus eine Ausgleichszahlung an die gGmbH in Höhe von rd. 756 T€ (siehe Stiftungsausschussbeschluss v. 18.03.2015). Bei den Mehrkosten in Höhe von rd. 55 T€ handelt es sich um nicht vorhersehbare Straßenausbaubeiträge.

 

4.

Trotz der „echten“ Mehrausgaben ist das Ergebnis der Jahresrechnung der EWR positiv zu werten. Wegen der Kosten des Übergangs des Ev. Krankenhauses war für 2014 eine sehr hohe Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 1,25 Mio. € eingeplant. Letztlich mussten v.a. wegen nicht notwendigen Aufwendungen nur rd. 250 T€ zugeführt werden.

 

II.

Beiliegend werden der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung vorgelegt.

 

Die Jahresrechnung 2014 zeigt folgendes Ergebnis:

 

 

 

Verwaltungs-

HH

Vermögens-

HH

Gesamthaushalt

1.

Soll-Einnahmen

6.373.789,02

857.721,88

7.231.510,90

 

Neue Haushaltsreste

0,00

49.248,42

49.248,42

 

Abgang alter Haushaltsreste

0,00

0,00

0,00

 

Abgang alter Kassenreste

-789,83

0,00

-789,83

 

Summe bereinigte Soll-

6.372.999,19

906.970,30

7.279.969,49

 

Einnahmen

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungs-

HH

Vermögens-

HH

Gesamthaushalt

2.

Soll-Ausgaben

6.372.999,19

911.659,63

7.284.658,54

 

Neue Haushaltsreste

0,00

0,00

0,00

 

Abgang alter Haushaltsreste

0,00

-4.689,05,

-4.689,05

 

Abgang alter Kassenreste

0,00

0,00

0,00

 

Summe bereinigte Soll-

6.372.999,19

906.970,30

7.279.969,49

 

Ausgaben

 

 

 

 

Unterschied

0,00

0,00

0,00

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.

Der Stiftungsausschuss nimmt von dem Jahresabschluss und dem Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung Kenntnis.

 

2.

Die Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle 0.4001.7153 in Höhe von 1.721.696,63 € und auf der Haushaltsstelle 1.8802.9329 in Höhe von 55.682,50 € werden gemäß Art. 66 GO genehmigt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

 

 

 


 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JR und Rechenschaftsbericht 2014 (9375 KB)