Vorlage - VO/15/11463/65  

 
 
Betreff: Anpassung der Zweckvereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Stadt Regensburg für die Abwasserbeseitigung aus dem Gebiet der Gemeinden Obertraubling, Neutraubling, Barbing;
getrennte Abrechnung laufender Kostenerstattungen bzw. Kosten der Anschlussgemeinden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
17.11.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.11.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:             

 

Die Stadt Neutraubling sowie die Gemeinden Obertraubling und Barbing leiten als Anschlussgemeinden Abwasser zum Klärwerk Regensburg. Hierfür besteht eine (gemeinsame) Zweckvereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen der Stadt Regensburgr die Abwasserbeseitigung aus dem Gebiet der Stadt Neutraubling und den Gemeinden Obertraubling und Barbing vom 18.09.1980 (letztmalig geändert mit Änderungszweckvereinbarung vom 02.05.2015).

 

Dabei sind von den Anschlussgemeinden gemäß dieser Zweckvereinbarung Kostenerstattungen bzw. Kostenr das Klärwerk zu entrichten: zum einen sind dies anteilige Investitionsbeiträge, die bei entsprechenden Maßnahmen am Klärwerk anfallen, und zum anderen laufende Entgelte zum Betriebs-, Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwand.

 

Die Abrechnung von anfallenden Investitionskosten am Klärwerk erfolgt dabei bereits getrennt für jede Gemeinde anteilig nach den in der Vereinbarung festgelegten Einwohnerwertkontingenten (EW); derzeit betragen diese bei der Gemeinde Obertraubling 13.000 EW, bei der Stadt Neutraubling 27.000 EW und bei der Gemeinde Barbing 7.000 EW.

 

Die laufenden Entgelte werden auf Basis der tatsächlich über die jeweiligen Übergabekanäle der Stadt Regensburg übergebenen Abwassermengen erhoben. Ursprünglich ist in der Vereinbarung geregelt, dass die Abrechnung für alle drei Gemeinden über die Stadt Neutraubling erfolgt. Die Zuflüsse der Gemeinde Barbing werden zwischenzeitlich allerdings bereits getrennt abgerechnet, da diese getrennt in den Übergabekanal eingeleitet werden. Von Seiten Neutraubling und Obertraubling wurde nun an die Stadt Regensburg der Wunsch herangetragen, auch hier die laufenden Entgelte getrennt abzurechnen. Dazu werden von der Gesamtmenge (Neutraubling incl. Obertraubling), die in diesen Übergabekanal eingeleitet werden, die Abflussmengen, die sich aus dem Gebiet von Obertraubling ergeben, abgezogen.

 

 

Um abzuklären, ob die technischen Voraussetzungen (insbesondere Durchführung der erforderlichen Messungen) für eine getrennte Abrechnung gegeben sind, wurde ab Februar 2015 von der Stadtentwässerung Regensburg an der Übergabestation zwischen Neutraubling und Obertraubling der Abfluss selbständig mit eigener Datenerfassung erhoben. Durch Abzug dieser - aus dem Gebiet von Obertraubling stammenden - Abwassermenge von der insgesamt von Neutraubling (incl. Obertraubling) dem Klärwerk zugeleiteten Menge, kann damit der Zufluss auch aus dem Gebiet Neutraubling (ohne Obertraubling) ermittelt werden.

 

Die technischen Voraussetzungen für eine getrennte Abrechnung sind anhand der durchgeführten Messungen gegeben.

 

 

Auswirkungen und notwendige Aktualisierung der vorhandenen Zweckvereinbarung

 

r die Abrechnung ist zukünftig bei der Betriebskostenermittlung eine Aufteilung der Abwassermengen der Gemeinden erforderlich; ein relevanter Mehraufwand für die Stadt Regensburg ist dabei nicht erkennbar. Der für die Stadt Regensburg entstehende Aufwand bei den Messeinrichtungen der Übergabestationen der Anschlussgemeinden (Wartung und ggf. Eichung der Messeinrichtungen) wird den Gemeinden ohnehin jeweils direkt in Rechnung gestellt.


Bezüglich des Abrechnungsmodus für die laufenden Betriebskosten ist die bestehende Vereinbarung bezüglich des geschilderten Sachverhalts redaktionell anzupassen. Dies soll über eine Änderungsvereinbarung (Fassung vom 13.07.2015) zu diesem Punkt in der bestehenden Zweckvereinbarung (§9) zwischen Stadt und den Anschlussgemeinden erfolgen.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Regensburg sowie der Stadt Neutraubling, der Gemeinde Obertraubling und der Gemeinde Barbing vom 18.09.1980 wird mit Änderungsvereinbarung, Stand13.07.2015, bezüglich der Abrechnung der laufenden Betriebskosten so angepasst, dass eine getrennte Abrechnung der Betriebskosten von Seiten der Stadt Regensburg mit der jeweiligen Anschlussgemeinde (Obertraubling, Neutraubling, Barbing) erfolgt.

 


 

Anlagen:

 

Änderungsvereinbarung vom 13.07.2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aenderungsvereinbarung (210 KB)