Vorlage - VO/15/11482/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die BMW AG, Werk Regensburg, Herbert-Quandt-Allee
(Erweiterung der Energiezentrale (Gebäude 90.0) um ein fünftes Blockheizkraftwerk (BHKW))

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
17.11.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

 

Mit Schreiben vom 09.10.15 beantragte die Bayerische Motoren Werke AG, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Energiezentrale. Dabei soll ein fünftes BHKW errichtet werden, das typ- und baugleich zu den bereits bestehenden vier Aggregaten ist. Die Erweiterung der bestehenden Kraftwärmekopplungsanlagen um eine fünfte BHKW-Anlage mit 6,30 Megawatt Feuerwärmeleistung dient der energieeffizienten Versorgung des BMW Werkes Regensburg mit Strom, Wärme und Kälte. Die Gesamtfeuerwärmeleistung aller Kraftwärmekopplungsanlagen beträgt nach der Erweiterung 31,50 Megawatt. Gleichzeitig wird aber die maximale Feuerungswärmeleistung der Gesamtanlage reduziert, da ein Heißwasserkessel mit geringerem Wirkungsgrad demontiert werden soll. Durch den hohen Wirkungsgrad der Kraftwärmekopplung, die Reduzierung des Fremdstromanteils mittels Eigenerzeugung, Nutzung der Abwärme in der kalten Jahresszeit und Wandlung der überschüssigen Wärme durch bestehende Absorptionskälteanlagen in der Lackiererei in der warmen Jahreszeit, wird die eingesetzte Energie optimal genutzt und ein Beitrag zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes geleistet. Die Kraftwärmekopplungsanlagen werden weiterhin 24 Stunden am Tag betrieben.

Die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Energiezentrale mit allen Komponenten verringert sich nach den vorgenannten Änderungen auf insgesamt rund 98,60 Megawatt.

 

Das beantragte Vorhaben ist als wesentliche Änderung gem. § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Nr. 1.1, Spalte c, Buchstabe G und Spalte d, Buchstabe E des Anhang 1 zur 4. BImSchV genehmigungspflichtig. Die Anlage ist damit als Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie) einzuordnen. Dabei ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen. Die Anlagenbetreiberin hat beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte dem Rechnung getragen werden (§ 16 Abs. 2 BImSchG).

 

Für das Vorhaben war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) i.V.m. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu ermitteln, ob die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Vorliegen der erforderlichen Stellungnahmen sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten. Die Durchführung und Bekanntmachung der Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt daher.

 

Die Genehmigungsbehörde hat für das Genehmigungsverfahren fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz – Gewerbeaufsichtsamt –, des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg, des Bauordnungsamtes, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachbereichs Naturschutz, sowie der Abteilung technischer Umweltschutz/Klimaschutz eingeholt.

 

Die beteiligten Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

 

Das Umweltamt schlägt deshalb vor, die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

 

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der BMW AG, Werk Regensburg, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Energiezentrale (Gebäude 90.0) durch die Erweiterung um ein fünftes BHKW zu erteilen.


 

Anlagen:

 

1 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BMW Energiezentrale Lageplan (101 KB)